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Lärmaktionsplanung (LAP) der Gemeinde Weingarten (Baden) - Einsicht der Unterlagen
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 23.07.2024 nach Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans Weingarten (Baden) – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 05.08.2024 bis 16.09.2024 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Weingarten (Baden) (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom
05.08.2024 bis einschließlich 16.09.2024
während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde, Dienstzimmer 5, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), öffentlich ausgelegt. Dienstzeiten sind: Montag bis Donnerstag jeweils 08.30 – 17.00 Uhr sowie Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Nachfolgend die oben genannten Unterlagen als PDF-Dateien zum Download:
- Lärmaktionsplanung - Zwischenbericht 4. Runde (keine barrierefrei PDF-Datei, 59 Seiten, 2 MB)
- Lärmaktionsplanung Sammelmappe - Pläne und Anhänge (keine barrirefrei PDF Datei, 24 Seiten, 18 MB)
Öffentliche Bekanntmachung: Lärmaktionsplan der Gemeinde Weingarten (Baden)
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 23.07.2024 nach Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans Weingarten (Baden) – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 05.08.2024 bis 16.09.2024 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Weingarten (Baden) (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom
05.08.2024 bis einschließlich 16.09.2024
während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde, Dienstzimmer 5, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), öffentlich ausgelegt. Dienstzeiten sind: Montag bis Donnerstag jeweils 08.30 – 17.00 Uhr sowie Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (Baden) unter www.weingarten-baden.de eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net eingereicht werden.
Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Weingarten (Baden), 30.07.2024
gez. Eric Bänziger, Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 01.08.2024 -