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Baulandpolitische Grundsätze
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 hat der Gemeinderat die Baulandpolitischen Grundsätze für die Gemeinde Weingarten (Baden) beschlossen. Die Bekanntmachung finden Sie HIER im Wortlaut im PDF-Format.
Städtebauliche Entwicklung „Waldbrücke Alter Teil“ im Bereich Lärchen- und Eichenweg - 4- Änderung
- Hier finden Sie die Präsentation des Planungsbüros von der Infoveranstaltung am 04.11.2020 in der Walzbachhalle (PDF-Datei)
- Nachbericht Bürgerinfo vom 04.11.2020
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der räumlichen Planung, die auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften Bund, Land, Gemeinde in unterschiedlichen Formen betrieben wird.
Die Aufgabe der Bauleitplanung - der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan - ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet - im vorliegenden Fall für das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) formulieren die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Flächennutzungsplans. Der Plan ist für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürger und Bürgerinnen hat er keine direkte Rechtsbindung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) festgelegt.
Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg muss zum Flächennutzungsplan ein Landschaftsplan aufgestellt werden, um die Zielsetzungen und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge darzustellen. Das vorrangige Ziel ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen. Eine besondere Aufgabe liegt in der Ausweisung von "Suchräumen" für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 1a BauGB). Diese werden auch im FNP dargestellt. Der Landschaftsplan erlangt selbst keine eigene Rechtskraft. Sein Inhalt wird, soweit erforderlich und geeignet, in den FNP aufgenommen.
Genehmigung und Wirksamkeit des Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe
Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) ist ein Zusammenschluss aus elf Mitgliedsgemeinden mit fast einer halben Million Einwohnern. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan wird über die Gemarkungsgrenzen hinweg die Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen koordiniert.
Nach langem, intensivem Austausch der Mitgliedsgemeinden und teils hitziger Diskussion mit der Öffentlichkeit, liegt nun die Fortschreibung des alten Flächennutzungsplans 2010 vor. Die Verbandsvorsitzenden des NVK Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup aus Karlsruhe und Herr Oberbürgermeister Johannes Arnold aus Ettlingen geben gemeinsam mit der Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder vom Regierungspräsidium Karlsruhe bekannt, dass der neue Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030) mit der Veröffentlichung am 3. Juli 2021 wirksam ist.
Im März 2012 wurde die Fortschreibung des FNP 2030 durch die Verbandsversammlung, dem politischen Gremium des NVK, eingeleitet. Die Zeitspanne von neun Jahren klingt aufs erste Hören lang, stellt aber bei einem Verfahren mit so vielen Beteiligten keine Seltenheit dar. „Eine Fortschreibung mit elf Gemeinden ist halt kein 100-Meter-Lauf. Eher eine Radrundfahrt mit vielen Etappen wie die Tour de France“, schmunzelt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup.
„Und wie bei der Tour schlägt bei unserer Fortschreibung bei der Schlussetappe die Stunde der Sprinter“ ergänzt Oberbürgermeister Johannes Arnold und meint das als Lob für die zügige Arbeit, die das Team des Regierungspräsidiums bei der Prüfung und Genehmigung des Planwerks geleistet hat. „Schließlich umfasst dieses mit Begründung, Umweltbericht, Gebietspässen fast 800 Seiten. Und dabei sind die verfahrensbegleitenden Akten nicht mal mitgerechnet. Das macht man nicht mal nebenher.“
Ebenfalls positiv hervorgehoben wird von den beiden Verbandsvorsitzenden die Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Dieser hat die Fortschreibung mit einem eigens dafür aufgesetzten Änderungsverfahren auf Regionalplanebene konstruktiv begleitet und überhaupt erst ermöglicht.
Im Fokus der Fortschreibung stand die Suche nach neuen Wohnbauflächen. Denn: Der Wohnungsmarkt im Verband ist angespannt. Das lässt sich am einfachsten an den steigenden Preisen ablesen, aber auch daran, dass Interessierte immer länger suchen müssen bis sie eine passende Wohnung oder ein passendes Haus finden. 117 Hektar konnten im Vergleich zum alten FNP 2010 neu ausgewiesen werden.
Beim Thema gewerbliche Bauflächen ging es in erster Linie darum das bestehende Angebot bedarfsgerecht umzugestalten. Dafür wurden 52 Hektar an Flächen, die bereits im FNP 2010 dargestellt wurden, an andere – geeignetere – Standorte verlagert. Zudem werden 23 Hektar im Vergleich zum alten FNP 2010 neu ausgewiesen.
Als größte Herausforderung bei der Flächensuche identifiziert Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup den Spagat zwischen verantwortungsvollem Umgang mit wertvollen Landwirtschafts-, Wald- und Naturflächen und nötigem Spielraum für qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung. „Die Zeiten, in denen Gemeinden großzügig Gebiete ausgewiesen haben, sind vorbei. Dazu sind die wenigen vorhandenen Flächen zu wertvoll. Darum haben wir uns im Verband darauf verständigt, unsere bestehenden Ressourcen effizienter zu nutzen.“
Konkret heißt das: Im Verband werden die Flächenkontingente zur Neuausweisung nicht voll ausgeschöpft. 12 Hektar für Wohnnutzung und 22 Hektar Gewerbeflächen, für die laut Gutachten Bedarf besteht, wurden nicht ausgewiesen. Im Gegenzug hat man sich selbst dazu verpflichtet „dichter“ oder eben „effizienter“ zu bauen. So gibt es für jede Wohnbaufläche im Plan, je nach Lage, verbindliche Vorgaben über das sogenannte Maß der Nutzung. Festgesetzt wurden unter anderem die Anzahl der Wohneinheiten pro Hektar oder ein bestimmter Anteil an Wohneinheiten die in verdichteter Bauweise – zum Beispiel als Geschosswohnungen – realisiert werden müssen. Baugebiete, die ausschließlich aus freistehenden Einfamilienhäusern bestehen, gehören somit der Vergangenheit an.
Besonders loben die beiden Stadtoberhäupter die enge Kooperation zwischen den Mitgliedsgemeinden. So wurden zum Beispiel in Karlsruhe oder Eggenstein-Leopoldshafen generierte Bedarfe zum Teil in Umlandgemeinden ausgewiesen, die über geeignete Flächen verfügen. Ein wichtiger Baustein, dass der Verband seiner Verantwortung bei der Wohnraumvorsorge gerecht werden kann. Aber auch die gemeinsame Entwicklung von Gewerbegebieten wurde bereits diskutiert.
In einem vorbildlichen Beteiligungsprozess wurde die Öffentlichkeit an mehreren Stellen im Verfahren beteiligt. Sowohl zu Schwerpunkt Themen wie Gewerbeflächen, Wohnbauflächen und dem Landschaftsraum als auch mal zum gesamten Planentwurf. In mehreren Teilregionalen Workshops hatten Interessierte die Möglichkeit, mit Planenden sowie Entscheidungsträgern und -trägerinnen vor Ort zu diskutieren. „Klar, so ein Beteiligungsprozess der kostet Zeit, der kostet Geld und er kostet oftmals auch Nerven. Doch das sollte es uns wert sein.“ sagt Oberbürgermeister Johannes Arnold. „Nur so bekommen wir die notwendige Akzeptanz, die langfristige Planungen und Projekte überhaupt erst möglich macht – auch und gerade, wenn es um vermeintlich unpopuläre Maßnahmen geht.“
Wie bei so einem Fortschreibungsverfahren üblich, wurden auch Umweltverbände und -behörden, Träger öffentlicher Belange, sowie betroffene Städte und Gemeinden beteiligt. Die politischen Vertretungen der Mitgliedskommunen des NVK haben den Planungsprozess begleitet und an verschiedenen Zwischenschritten Entscheidungen getroffen und in der Verbandsversammlung beschlossen.
Wer Interesse hat: Der Flächennutzungsplan 2030 ist auf der Internetseite des NVK abrufbar unter: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de.
Abbildung: Schwerpunkte der zukünftigen baulichen Entwicklung im Flächennutzungsplan 2030
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Internetseiten des Nachbarschaftsverbandes hin.
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Fachbereich 4, 07244 7020-44
Kommunales Handlungs- und Entwicklungsprogramm
Der Gemeinderat hat mit seiner im Jahre 1995 verabschiedeten städtebaulichen Entwicklungsplanung die Rahmenbedingungen für die künftige räumliche Entwicklung vorgegeben. Diese quantitativen Aussagen zur Gemeindeentwicklung sind in einem weiteren Baustein durch das von einer Projektgruppe erarbeitete Handlungs- und Entwicklungsprogramm qualitativ ergänzt worden. Dieses erfolgte unter Berücksichtigung neuerer gesellschaftlicher und demographischer Trends. Die in Teilen bereits vorliegenden Konzepte, beispielsweise im sozialen Bereich, wurden in die Konzeption eingebunden und anhand aktueller Entwicklungen und Prognosen fortgeschrieben. Schwerpunkt dieses Infrastrukturprogramms bilden die kommunalen Aufgabenfelder von Sport, Kultur und Freizeit.
Die Gemeinde Weingarten besaß noch im Jahr 2004 einerseits eine sanierungsbedürftige Walzbachhalle sowie ein marodes Freibad und hatte darüber hinaus laut der Kommunalen Entwicklungsstudie einen zusätzlichen Bedarf an Sport- und Kultureinrichtungen zu verzeichnen.
Der Gemeinderat hat am 19. April 2004 aufgrund dieses Sachverhaltes und mit der Prämisse einer seriösen Finanzierung durch Beschaffung von Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindeeigenem Baugelände verschiedene Maßnahmen beschlossen:
- Freibadverlagerung in zwei Stufen
- Bau einer Sporthalle wird bis zum Jahre 2010 ausgesetzt
- Aufstockung E-Bau für Schul- und Vereinsräume/Gestaltung Schulumfeld
- Modernisierung der Walzbachhalle
- Baureifmachung TSV-Gelände
Unter der Rubrik Umsetzung des Kommunalen Handlungs- und Entwicklungsprogramms finden Sie, in welcher Art und Weise dieses Investitionsprogramm realisiert wurde bzw. wird.