Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt zusammen mit der Gemeinde Weingarten die Breitbandversorgung in Weingarten zu verbessern. Die Verfügbarkeitsanalyse zur Ist-versorgung hat ergeben, dass eine flächendeckende Versorgung von mindestens 30 Mbit/s symmetrisch der im rot umrahmten Gebiet der Karte (Bild 1) gelegenen gewerblichen Bedarfe nicht gegeben ist.
Dies wird durch die Darstellung im Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur insofern bestätigt (Bild 2), dass es sich bei den als verfügbar gezeigten Bereichen (gelbe Kacheln) nur um asymmetrische und nicht um symmetrische Versorgungen handelt. Ziel ist hierbei die Erreichung einer Bandbreite für gewerbliche Bedarfe von mindestens 1 GBit/s symmetrisch. Der Landkreis Karlsruhe darf zusammen mit der Gemeinde Weingarten zur Verbesserung der Breitbandversorgung im benannten Versorgungsgebiet weitere Schritte unternehmen, sofern kein Telekommunikationsanbieter die oben genannten Bandbreitenziele innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel decken wird.
Der Landkreis Karlsruhe und die Gemeinde Weingarten fordern Sie daher auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 29.09.2017 rechtsverbindlich mitzuteilen, ob und wie Sie innerhalb der nächsten drei Jahre in dem mit Rot umrahmten Bereich in Weingarten (Bild 1) einen Breitbandausbau durchführen werden.
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung Baden-Württemberg vom 01.08.2015 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.01.2013 (2013/C 25/01) sowie mit der Notifizierung durch die Europäische Union (Staatliche Beihilfe SA.41416 (2015/N) – Deutschland – NGA-Förderregelung Baden-Württemberg) ist die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus.
Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung Ihrer Ausbauabsichten gestellt:
Nehmen Sie Stellung zur Richtigkeit der in der Karte in Bild 2 dargestellten Ist-Versorgung und weisen Sie gegebenenfalls eine abweichende Versorgungsituation nach.
Sie erklären sich bereit, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitzuteilen, soweit noch nicht erfolgt. Falls Sie nicht bereit sind, Ihre passive Infrastruktur offenzulegen und anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Telekommunikationsanbietern zur Verfügung zu stellen, können Sie aus einem möglichen späteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Sie bestätigen, dass Sie grundsätzlich bereit sind, anderen in einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Telekommunikationsanbietern Ihre passive Infrastruktur im Versorgungsgebiet zur Verfügung zu stellen.
Kündigt Ihr Unternehmen an, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Markterkundungsverfahrens ein eigenfinanziertes Netz im Fördergebiet in Betrieb nehmen zu wollen, kann der Zuwendungsempfänger verlangen, dass Sie innerhalb von drei Jahren einen wesentlichen Teil des Versorgungsgebietes (mindestens 98 % der Haushalte) erschließen. Ferner kann verlangt werden, dass Sie innerhalb von zwei Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen wie Bankdarlehensverträge und einen ausführlichen Zeitplan für den Netzausbau vorlegen. Die Investitionen müssen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die überwiegende Anzahl für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Wegerechte erteilt worden sein. Die Verpflichtungen können auch vertraglich vereinbart werden und bestimmte Meilensteine sowie eine Berichterstattung über die erzielten Fortschritte vorsehen. Wird ein Meilenstein nicht erreicht, kann die Gemeinde/Stadt/der Landkreis mit der Umsetzung der geplanten staatlichen Maßnahme beginnen.
Geben Sie die erwartete Mindestbandbreite im Down- und Upload beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router) für jede Adresse im Ausbaugebiet nach Abschluss Ihrer Ausbaumaßnahme an. Diese Informationen müssen in Form von georeferenzierten Shape-Dateien übermittelt werden.
Die vorgenannten Voraussetzungen gelten identisch, sofern Sie die Aufrüstung vorhandener Technikstandorte mit dem Ziel einer Leistungssteigerung im angefragten Versorgungsgebiet beabsichtigen. Hierzu werden Sie gebeten die neu eingesetzte Technikvariante, Art und Umfang der Leistungssteigerung (Übertragungsraten nach Aufrüstung) sowie die Darstellung der Versorgungsbereiche zu benennen.
Beteiligt sich Ihr Unternehmen nicht am Markterkundungsverfahren oder gibt falsche oder unklare Auskünfte und kündigt zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens beispielsweise den FTTC-Eigenausbau im Versorgungsgebiet an, kann der Zuwendungsempfänger nach vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration im Bereich dieses angekündigten FTTC-Ausbaus möglichst unter Einbezug der Kabelverzweiger einen FTTB-Ausbau durchführen.
Kommt Ihr Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann das Vorhaben nicht gemäß der vorgenannten Qualitätsanforderungen plausibel belegen, ist Ihre Ankündigung nicht zu berücksichtigen.
Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt Ihr Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend dem genannten Bedarf in den oben genannten Versorgungsbereichen und erklären sich mit der Einhaltung der geforderten Qualitätsanforderungen einverstanden, so ist dies für Sie bindend.
Der Landkreis Karlsruhe zusammen mit der Gemeinde Weingarten sieht den Glasfaserausbau als wichtiges Element zukunftsfähiger Ortsentwicklung und wäre deshalb für eine rasche Antwort zu Ihren Ausbauplänen innerhalb obiger Frist dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Ragnar Watteroth
Kreiskämmerer