Windenergie in Weingarten (Baden): Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Windenergie in Weingarten

Hauptbereich

Vorlesen

Aktuelle Informationen: Windenergie in Weingarten (Baden)

Nachfolgend finden Sie die Artikel als PDF-Datei zum Download
Reihenfolge chronologisch aufbauend

Gemeinsame Exkursion zum Windpark in Winterbach schafft Klarheit

Die Gemeinden Weingarten (Baden) und Walzbachtal besuchten am Samstag, 07.05.2022 den Windpark Goldboden

Hier geht es zur Pressemitteilung im PDF-Format

veröffentlicht am 09.05.2022

Informationen zum Thema Windenergie in Weingarten

Mitteilung vom 20.07.2020:
Die Gemeinde Weingarten ist generell bereit, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Dies wurde mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats vom April 2017 entschieden. Grundlage war die bundes- und landespolitische Neu-Ausrichtung der Energiepolitik nach dem Atomausstieg, welcher am 01. Juli 2011 beschlossen wurde. Der Ausbau regenerativer Energieträger – und dazu gehört die Windenergie - wurde durch unsere „Abwahl“ der Atomkraft zum neuen politischen Schwerpunkt, der gerade auch durch die Grüne Landespolitik in Baden-Württemberg besonders priorisiert wird.

Hinterer Heuberg als geeignete Fläche identifiziert
Nach Prüfungen von so genannten „Vorranggebieten“ durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe, der für uns sowie für weitere sieben Städte und Gemeinden um das Oberzentrum der Stadt Karlsruhe die Flächennutzungspläne erstellt, wurden erste Flächen in Weingarten identifiziert. In einem aufwendigen Prüfungsverfahren ergab sich die Fläche am „Hinteren Heuberg“. Schließlich wurde jedoch durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein anhand des Windatlasses eine größere Fläche planungsrechtlich festgelegt, die insbesondere auch die Waldfläche Richtung Westen mit einbezog. Dies ergab eine Fläche von 76,7 Hektar, die sich generell in Weingarten für den Einsatz von Windrädern eignen soll (siehe schwarz umrandeter Bereich auf der Karte).

Windkraft in Weingarten bislang nur theoretisch
Aktuell ist die Thematik "Windenergie in Weingarten" aber nur in der Theorie. Als Investor ist bereits 2019 die EnBW auf den Plan getreten. Bevor das Unternehmen in konkrete Planungen gehen kann, müssen allerdings noch einige Punkte geklärt werden. Dazu gehören Messungen der Windhöffigkeit, um überhaupt die Wirtschaftlichkeit von Windrädern am Weingartner Standort beurteilen zu können. Außerdem muss sich die EnBW alle relevanten Flächen aneignen, von denen sich ein Großteil im Besitz der Gemeinde befindet. Desweiteren stehen Umweltgutachten aus. Weitere Informationen finden Sie in der Information des Bürgermeisters vom 20.07.20 

Historie

  • Juli 2011
    • Bundes- und landespolitische Neu-Ausrichtung der Energiepolitik mit dem Fokus auf erneuerbare Energien
  • 2012
  • April 2017 
    • einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: "Die Gemeinde Weingarten ist generell bereit, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. 
  • August 2017 
  • Mai 2018
    • Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" wird im Nachbarschaftsverband Karlsruhe erstellt 
  • April 2019
    • Der Gemeinderat stimmt dem Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" für die Gemarkungsfläche der Gemeinde Weingarten mehrheitlich zu.
  • September 2019
    • Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" tritt in seiner aktuellen Fassung in Kraft 
  • Herbst / Winter 2019 
    • Die EnBW tritt als Investor auf den Plan und beginnt, mit Grundstücksbesitzern in Kontakt zu treten. 
  • Mitte 2020
    • Windmessungen am Standort am "Hinteren Heuberg" durch die EnBW sollen beginnen (Dauer ca. 6 Monate) 
  • Ende 2021
    • frühester Zeitpunkt für Ergebnisse der Prüfungen durch die EnBW 
  • Ende 2023 
    • Geplante Inbetriebnahme der Windkraftanlage durch die EnBW 

Archiv: Berichte und Dokumente aus den Ausschüssen

Hier finden Sie unter anderem Berichte aus dem Amtsblatt der Gemeinde Weingarten zur Ansicht und zum Download.

05.07.2020 - Infoveranstaltung zum Thema Windkraft - Bericht aus dem Amtsblatt

 

Weingarten (ml). In Weingarten ist Windkraft zurzeit offenbar ein großes Thema. Der Flächennutzungsplan schrieb bereits 2018 der Fläche am Hinteren Heuberg eine Windhöffigkeit zu, die mit 4,75 Meter pro Sekunde ausreichend wäre, den Bau von Windrädern zu bauen. Daraufhin trat die EnBW als Investor an die Gemeinde heran. In öffentlicher Sitzung stimmten die Mitglieder des Gemeinderates mehrheitlich für eine Verpachtung von Flächen an den Energiekonzern. Im Februar 2020 hat der Projektleiter der EnBW, Matthias Trenkel, die Konzeption im Gemeinderat vorgestellt. Es war lediglich eine Präsentation zur Kenntnisnahme, die Sachdiskussion sollte im Verwaltungsausschuss erfolgen. Bereits im Mai 2019 hatte die WBB gefordert, vor einer abschließenden Entscheidung eine Bürgerinformation durchzuführen. Dieser Antrag hatte keine Mehrheit im Gremium gefunden. Mittlerweile aber haben sich die Fraktionen unterschiedlich mit dem Thema befasst. Am 9. Juni 2020 hatte die CDU-Fraktion zum ersten Sachverständigengespräch über Windkraft mit dem Diplom-Meteorologen Siegfried Vogt eingeladen. Das Gespräch wurde coronabedingt online geführt, weitere Sachverständigengespräche sollen folgen. Am 23. Juni trafen sich die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates zusammen mit dem FDP-Abgeordneten Christian Jung bei einem Vor-Ort-Termin am Heuberg zu einer Pro- und Kontra-Analyse betreffend den Standort, nicht die Windkraft allgemein. Die Grüne Liste hatte sich im Rat positiv für die Ausweisung von Konzentrationsflächen ausgesprochen und bot bisher keine eigene Veranstaltung an. Jetzt hatte die SPD eine wieder möglich gewordenen Freiluftinformationsveran- staltung auf den Rathausplatz abgehalten. 65 Personen aus der Bürgerschaft waren der Einladung gefolgt. Der Vorsitzende Uwe Presler stellte die einzelnen Redner vor. Gabriele Rolland, Mitglied der SPD im Landtag im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie stellte die Pläne der Landesregierung in Baden-Württemberg vor, die in der Windkraft einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sieht und deren Anteil an der Stromerzeugung deutlich steigern will. Danach vertrat Siegfried Vogt die Gegenmeinung. Er erläuterte, was für die Stromerzeugung aus Windkraft in Weingarten zu beachten sei. Insgesamt kam er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der zu geringen Windgeschwindigkeit und des daraus resultierenden geringen Stromertrags der Bau von Windkraftanlagen hier nicht effizient sei. Der Vertreter der EnBW, Michael Soukup, Teamleiter Projektentwicklung Wind, stellte sich den Fragen der Zuhörer nach Rechtssicherheit der Grundstückseigentümer, Begründung der enormen Größe der Windräder, Entsorgung nach Beendigung des Betriebs und mehr. Er verwies auf den Flächennutzungsplan und auf den Windatlas Baden-Württemberg und legte dar, dass sich dieses komplexe Thema noch im Stadium der Vorplanung befinde. Nach Schätzungen sei die mittlere Windgeschwindigkeit mit 6,1 Meter pro Sekunde „gar nicht so schlecht“. Der nächste Schritt sei jetzt, Windmessungen durchzuführen, Gutachten und umfängliche Genehmigungen einzuholen. 

18.02.2020 - Aus dem Gemeinderat - Präsentation der EnBW

 

Weingarten (ml). Die Gemeinde Weingarten nähert sich der Windkraft. Nachdem im Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für Weingarten eine Fläche von knapp 77 Hektar mit ausreichender Windhöffigkeit ausgewiesen wurde, trat mittlerweile die EnBW als Investor auf den Plan. Ihr Projektleiter, Matthias Trenkel, hat die Konzeption im Gemeinderat vorgestellt. Die Konzentrationsfläche befindet sich auf dem Hinteren Heuberg, südlich von Weingarten und östlich von Werrabronn. Laut Planskizze ist der Mindestabstand von 1000 Meter zu einer Siedlung in alle Richtungen eingehalten. Das Windpotenzial sei mit 215 Watt pro Quadratmeter auch gemäß dem neuen Windatlas ausreichend vorhanden, erklärte Trenkel. Rund die Hälfte der Fläche ist Waldbestand. Geplant ist die Errichtung von fünf Anlagen. Jede hat einen Rotor von 162 Meter Durchmesser und ein Stahlrohr von insgesamt 247 Meter Höhe. Der prognostizierte jährliche Energieertrag liege zwischen 70- und 76.000 Megawattstunden. Die Grundstücke werden gepachtet, die Pacht kommt den Grundstückseigentümern, in der Mehrzahl der Gemeinde Weingarten, zugute. Ferner stellte Trenkel noch unterschiedliche Finanzbeteiligungsbeispiele vor, wie sich die Bürger am Projekt beteiligen könnten. Dann war Gelegenheit für die Gemeinderäte, Verständnisfragen zu stellen, denn vorgesehen war lediglich Kenntnisnahme der Präsentation. Die eigentliche Diskussion wurde einstimmig in den Verwaltungsausschuss vertagt. Friederike Schmid wollte wissen, was an der Errichtung einer Anlage noch alles dranhänge. Erforderlich seien Fundamente für jedes Windrad, die aber unter der Erde liegen, erklärte Trenkel. Zur Errichtung der Masten und der Befestigung der Rotorblätter sei ein Großkran erforderlich, dessen Aufstellfläche stehen bleiben müsse, ebenso die Zufahrtswege. Zur Ableitung der Stromerzeugung werden unterirdisch Kabel verlegt. Andrea Friebel (CDU) fragte, ob im Falle, dass nur zwei Anlagen genehmigt würden, ebenfalls gebaut werde, was Trenkel für sehr wahrscheinlich hielt. Matthias Görner (WBB) betonte, seiner Fraktion sei wichtig, dass die Diskussion in öffentlicher Sitzung stattfinde und Carolin Holzmüller (FDP) fragte nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese müsse selbstverständlich abgelegt werden. Gerhard Fritscher (CDU) interessierte der Ertrag im Verhältnis zum Verbrauch. Die Stromproduktion einer einzelnen Anlage betrage rund 14.500 Megawattstunden pro Jahr, das entspreche einem Stromverbrauch von rund 3.400 durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalten. 

18.02.2020 - Aus dem Gemeinderat - Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

 

Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat hat die erneute beschränkte öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2030 einstimmig beschlossen. Der Entwurf wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Technik ausführlich vorberaten.

 

Die Fortschreibung, die bereits 2012 begonnen wurde, betraf vor allem die Bereiche Wohnen und Gewerbe. In 2019 beschloss der Nachbarschaftsverband die erste öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden. Die eingegangenen Stellungnahmen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, betreffen jedoch nur die Gemeinden Karlsbad, Karlsruhe, Rheinstetten, Ettlingen und Waldbronn. Außerdem wurden in den zweiten Entwurf die inzwischen rechtskräftigen Konzentrationszonen Windenergie aufgenommen. Im Vergleich zur Offenlage von 2019 ergaben sich für Weingarten keine Neuerungen.

 

Der Landschaftsplan 2030 fand jedoch, wie bereits in der Beratung im AUT,  keine einstimmige Zustimmung. Der Landschaftsplan, erläuterte der Leiter des Ortsbauamtes, Oliver Leucht, werde alle 20 Jahre fortgeschrieben, er sei der ökologische Beitrag des Flächennutzungsplans. Das Handlungsprogramm umfasse drei Karten. Die Karte „Freiraumstruktur und Landschaftserleben“ behandle die Sicherung der Kraichgau-Hangkante. Die Karte „Naturhaushalt“ befasse sich mit dem Erhalt der kaltluftproduzierenden Flächen.  Die Karte „Natur- und Landschaftsschutz“ befasse sich mit Ausweisungen von Landschaftsteilen zu Schonwald und Biotopen. An dieser Stelle wandte Klaus Holzmüller (FDP) ein, er werde dem Landschaftsplan nicht zustimmen aufgrund des darin enthaltenen Vorschlags, das Weingartner Wiesental zum Naturschutzgebiet auszuweisen. Das habe eine massive Beeinträchtigung seiner Arbeit zur Folge. Hans-Martin Flinspach (WBB) wandte ein, wo sich streng geschützte Arten aufhalten, müsse man mit Beschränkungen rechnen, aber Befreiungen seien auch im NSG möglich.  Soweit, dass keine Landwirtschaft mehr betrieben werden könne, werde es nicht kommen. Andrea Friebel erklärte, die CDU werde zustimmen, aber es sei ihr Wille, dass es keinen Entzug von Ackerflächen gebe. Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit bei zwei Gegenstimmen der FDP.

03.02.2020 - Aus dem Gemeinderat - Weingarten nähert sich der Windkraft

 

Die Gemeinde Weingarten nähert sich der Windkraft

 

Im Jahr 2013 erhielt Weingarten die Information, dass seine windhöffigen Flächen mit 76,7 Hektar die größten im Nachbarschaftsverband Karlsruhe seien.

 

Die Vorgeschichte

Bereits im Jahr 2012 hatte der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) eine Studie beauftragt, die eine erste Suchraumkulisse für potenzielle Windnutzungsgebiete darstellte. Den ersten Entwurf hat das Regierungspräsidium abgelehnt mit der Begründung, der Entwurf gebe der Windenergie „nicht genug substanziellen Raum“. Daraufhin wurde die Flächenkulisse erweitert und auch Gebiete mit einer (geringeren) Windhöffigkeit bereits ab 4,50 Meter pro Sekunde einbezogen. In diese Flächenkulisse fallen auch Flächen auf der Gemarkung Weingarten. Der grundsätzlichen Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung hatte der Gemeinderat bereits in der Vergangenheit zugestimmt. Der aktuelle Entwurf des Teilflächennutzungsplans Stand März 2019 beinhaltet eine Fläche auf vier Gemeinden – Rheinstetten, Ettlingen, Karlsbad und Weingarten - mit insgesamt 208 Hektar, wovon 76,7 Hektar auf die Gemarkung Weingarten entfallen. Dabei handelt es sich um eine Mischfläche als Kompromiss zwischen dem Vorschlag des Regionalverbands und dem Vorschlag des Nachbarschaftsverbands.

In einer weiteren Behandlung im Gemeinderat stimmten die Räte diesem Kompromiss nur noch mehrheitlich zu, mit der Begründung, Weingarten sei durch die große Fläche verhältnismäßig benachteiligt.

 

Der Teil-FNP erlangt Rechtskraft

In der Verbandsversammlung des NVK am 3. Juni 2019 wurde der Teil-Flächennutzungsplan Wind mehrheitlich beschlossen. Am 2. August 2019 wurde der sachliche Teil vom Regierungspräsidium genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 14. September 2019 erlangte er Wirksamkeit.

 

Der erste Investor tritt auf

Nun tritt mit der Energie Baden-Württemberg (EnBW) ein Investor auf den Plan. Laut Auskunft sollen auf dieser Fläche am Hinteren Heuberg bis zu sechs Windräder errichtet werden. Im Dezember 2019 ging die von der EnBW beauftragte Firma Sopra Stevia auf Akquise und wandte sich an Grundstückseigentümer im betreffenden Gebiet Hinterer Heuberg, allerdings ohne vorher das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht zu haben. Denn ein auf November / Anfang Dezember vereinbarter Gesprächstermin zwischen Eric Bänziger und den Firmenvertretern konnte nicht eingehalten werden, ein neuer Termin wurde auf den 19. Dezember vereinbart. Am 10. Dezember erfuhr Bänziger, die Firmenvertreter seien bereits eifrig unterwegs. Aber ohne die Gemeinde geht es nicht, denn die größten und meisten Grundstücke an den windhöffigsten Standorten – vorwiegend im Wald – sind im Besitz der Gemeinde. Am 22. Januar kam schließlich ein Gespräch zustande. „Die EnBW will sich Flächen sichern, um die Planungshoheit zu erhalten“, erklärte der Bürgermeister. Die Investoren stünden in den Startlöchern, um Flächenoptionen zu sichern. Auf konzeptionellen Flächen sollen Investitionspläne erstellt werden. Wirtschaftlichkeit werde dabei unterstellt. Auch eine Finanzierung über eine Beteiligung an einer Bürgergenossenschaft Windkraft wäre für die EnBW vorstellbar.

Voraussichtlich im März wird die EnBW das Konzept in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat vorstellen und ihr Interesse bekunden, diese Fläche entwickeln zu wollen. 

30.04.2019 - Aus dem Gemeinderat - Teil-Flächennutzungsplan Windenergie

 

Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“

 

Bereits im Jahr 2012 beauftragte der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) eine Studie, die eine erste Suchraumkulisse für potenzielle Windnutzungsgebiete darstellte. Das Regierungspräsidium hat den ersten Entwurf abgelehnt mit der Begründung, der Entwurf gebe der Windenergie „nicht substanziellen Raum“. Daraufhin wurden die Flächenkulisse erweitert und auch Gebiete mit einer Windhöffigkeit bereits ab 4,50 Meter pro Sekunde einbezogen. Darin war für Weingarten ein Vorranggebiet auf dem Hinteren Heuberg vorgesehen. Gegen diesen Entwurf legten Weingarten Widerspruch ein mit der Begründung, der Entwurf unterschreite den Vorsorgeabstand von 1.000 Metern zu einem Wochenendhausgebiet und die Distanz zur Hangkante sei zu gering. Der daraufhin modifizierte und dem Gemeinderat jetzt vorgelegte Entwurf beinhaltet eine Fläche auf vier Gemeinden – Rheinstetten, Ettlingen, Karlsbad und Weingarten -  mit insgesamt 208 Hektar, wovon knapp 77 Hektar auf die Gemarkung Weingarten entfallen. Ortsbaumeister Oliver Leucht verwies auf einen zurückliegenden Beschluss des Gemeinderates, in dem dieser der grundsätzlichen Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung zugestimmt hatte. Aber das Gremium sah sich jetzt mit veränderten Voraussetzungen konfrontiert. Die jetzt vorgeschlagene Konzentrationsfläche berücksichtige zwar den Vorsorgeabstand zum Wohngebiet und zur Hangkante, aber Weingarten trage von vier Gemeinden die Hauptlast. Bürgermeister Eric Bänziger wies deutlich darauf hin, dass es sinnvoll sei, Konzentrationsflächen auszuweisen, damit nur dort gebaut werden dürfe. Außerdem handele es sich bei den vorgeschlagenen Flächen überwiegend um Gemeindeeigentum, so dass die Gemeinde bestimmen könne, wo Windkraft entstehe. Denn wenn schon gebaut werden solle, dann sollten keine einzelnen Räder errichtet werden, sondern nur ein Verbund. Er bat den Gemeinderat, in der Abstimmung den damaligen Beschluss zu bestätigen. Seiner persönlichen Meinung nach werde sowieso nicht gebaut. „Ein Windrad kostet hier so viel wie auf der Schwäbischen Alb“, sagte er. „Aber die Windhöffigkeit und damit der Ertrag ist nicht zu vergleichen. Also ist ein Standort hier für einen Investor eher unwirtschaftlich“, sagte Bänziger.

Timo Martin forderte, vor der Offenlage eine Informationsveranstaltung für Bürger durchzuführen. Außerdem sehe er eine Ungleichbehandlung Weingartens, das die größte Fläche bereithalten solle. Wolfgang Wehowksy (SPD) signalisierte Zustimmung zur Offenlage. Nicolas Zippelius (CDU) vermisste in der Synopse gegenüber dem FNP 2010 die Prüfungsergebnisse der Flugsicherheit, stimmte aber ebenfalls zu. Andrea Friebel (CDU) meinte, man könne nicht gegen Atomstrom und gegen Kohle sein und dann auch gegen Windenergie. Darum werde sie den Beschluss mittragen, ebenso Roland Felleisen und Fritz Küntzle. Karlernst Hamsen erklärte, die Grüne Liste stimme vollumfänglich zu. Auch die FDP zeigte sich einverstanden. Matthias Görner meinte, aufgrund des Vorsorgeabstands wurde die Fläche so verändert, dass der Bittberg und der angrenzende Höhenrücken betroffen sei. Er werde sich enthalten. Gerhard Fritscher (CDU) schloss sich der Argumentation an, dass Weingartens Flächenanteil innerhalb des NVK zu hoch sei und lehnte ab. Somit wurde der Antrag bei Enthaltung der WBB mehrheitlich angenommen. Der Antrag auf Durchführung einer Informationsveranstaltung wurde mehrheitlich abgelehnt. 

04.04.2017 - Aus dem Gemeinderat

 

Weingarten (ml). Der von der Landesregierung gewünschte Ausbau der regenerativen Energieträger wirkt sich auch auf die Gemarkung Weingarten aus. Ortsbaumeister Oliver Leucht trug dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand vor. Gesucht werden geeignete Flächen für die Aufstellung eines Windrades. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie mit entsprechenden Konzentrationsflächen beschlossen. Dem Regierungspräsidium als zuständige obere Baurechtsbehörde waren diese Flächen zu wenig, darum erhielt die vom NVK beantragte Kulisse keine Genehmigung. Da aber das Landesplanungsgesetz vorsieht, dass – sollte ein Flächennutzungsplan nicht zustande kommen – „ein ungesteuerter Ausbau von Windkraftanlagen durch Investoren möglich sei“, galt es, genau das zu verhindern. Darum hat der NVK die Prüfkulisse noch einmal überarbeitet, auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, und aufgrund von Gesprächen mit dem Regionalverband seine Vorschläge für mögliche Flächen an denjenigen des Regionalverbands orientiert, um eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten. Es ist weiterhin eine Fläche im Bereich Kirchberg ausgewiesen. Die Gemeinde Weingarten sei zwar generell bereit, Flächen für Windenergie zur Verfügung zu stellen, erklärte Leucht, aber der jetzige Vorschlag, der dem Vorranggebiet des Regionalverbandes entspreche, unterschreite den festgelegten Abstand von 1000 Meter zu Wohnflächen. Betroffen wäre das Wohngebiet Effenstiel, das zwar ein Wochenendgebiet, aber dennoch als Wohngebiet zu werten sei. Daher wollte der Gemeinderat die vorgesehene Konzentrationsfläche auf die vom NVK ursprünglich vorgeschlagene Fläche begrenzen. Bürgermeister Eric Bänziger sagte, Nachteile, die sich aus der Uneinigkeit dieser beiden Verbände ergäben, könnten nicht Weingarten zur Last gelegt werden. Das artenschutzrechtliche Gutachten habe für diese verbleibende Fläche zwar „ein hohes Konfliktpotenzial“ ermittelt, aber es gebe ausreichende Möglichkeiten für „Vermeidungsmaßnahmen“, was bedeutet – wie Naturschutzexperte Hans-Martin Flinspach (WBB) erklärte –, dass die Rotorblätter eines Windrades in der Dämmerungszeit abgeschaltet würden, um Vögel und nachtaktive Fledermäuse nicht zu gefährden. Damit verringere sich die Wirtschaftlichkeit deutlich, fasste Bänziger zusammen. Darum schlage er vor, der durch den Abstand von 1000 Meter zum Wohngebiet verkleinerten Fläche, die dem Vorranggebiet des Regionalverbands entspreche, zuzustimmen. Ein Investor werde sich nicht finden, ergänzte Monika Lauber (Grüne). Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag mehrheitlich.

05.06.2016 - Vortrag beim Ortsseniorenrat über Energie der Zukunft

 

"Wir brauchen noch Kohle, Erdöl, Erdgas!"

Vortrag von Heinz-Jürgen Klatt über die Energie der Zukunft

 

Im Rahmen seines breit gestreuten Bildungs- und Informationsangebots, im Bemühen stets aktuelle Themen von allgemeinem Interesse zu finden und in der Bereitschaft, selbst Zeit zu investieren, hatte der Ortsseniorenrat  Bürgerinnen und Bürger zu einem Vortrag über Gegenwart und Zukunft unseres Energieverbrauchs. Referent war Mitglied Heinz-Jürgen Klatt, pensionierter Bergingenieur und Mitglied des Ortsseniorenrates Weingarten. Seinen Vortrag unter dem Titel „Brauchen wir noch Kohle, Erdöl, Erdgas?“ überschrieb er als „Versuch einer Analyse des Energiebedarfs Deutschlands“  In einem eineinhalbstündigen, aus seriösen Quellen gut fundierten Referat zeigte er die Entwicklung des Energieverbrauchs in Menge und Art auf und Ansätze zur Deckung des Energiebedarfs in Zukunft. Ein Drittel des Energieverbrauchs gehe auf Kosten des Verkehrs, dicht gefolgt von Industrie, dann folgen Haushalte. Gewerbe und Handel liegen nur bei 15 Prozent. Der Bedarf insgesamt wird zu 34 Prozent von Öl gedeckt, zu 25 Prozent von Kohle, 21 Prozent aus Gas und 13 Prozent aus Erneuerbaren Energien. Bis auf Braunkohle sei Deutschland bei herkömmlichen Energieträgern sehr stark importabhängig. Öl, das nicht nur für Benzin und Heizöl, sondern auch in der Kunststoffindustrie unverzichtbar sei, stamme zu 98 Prozent aus Importen. Bei der Energieerzeugung aus heimischen Rohstoffen spiele Braunkohle eine große Rolle, gefolgt von Erneuerbaren Energien, die besonders auf dem Stromsektor bereits 30 Prozent der vorhandenen Menge erzeugten. Vor allem Strom aus Photovoltaik und Windkraft seien auf dem Vormarsch. Das noch ungelöste Problem sei nach wie vor die Problematik seien Speichermöglichkeiten und Trassen, denn der größte Teil der Windräder stehe in Norddeutschland. Der weltweite Verbrauch an Energie werde sich nach einer Statistik des Bundesamtes für Geowissenschaft und Rohstoffe im Vergleich zum Stand 1980 bis zum Jahr 2040 verdreifachen. Es seien zwar noch Potenziale vorhanden, aber die wirtschaftlich abbaubaren und zugänglichen Reserven seien überschaubar. Schwer zugängliche Ressourcen dagegen seien noch in mehr als zehnfacher Menge vorhanden. Der Abbau in Deutschland werde erschwert durch geringe Vorkommen, die geologisch schwierig zu erschließen und mit hohen behördlichen Auflagen belegt seien. Die weltweit abbaubaren Vorräte an Erdöl reichen nach Schätzung des Bundesamtes noch bis rund 2045, Braunkohle dagegen noch mindestens 200 Jahre länger. Für den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie in 2022 werde vermutlich Erdgas der gängige Ersatz werden, der auch ein wichtiger chemischer Grundstoff sei. Kohle sei unverzichtbar für die Stahlindustrie, sei aber nicht kurzfristig zugänglich und erfahre durch ihren hohen Flächenverbrauch wenig Akzeptanz. Deutschland brauche in erster Linie Strom, denn ein kompletter Stromausfall über mehrere Tage bewirke ein Katastrophenszenario, es brauche Unabhängigkeit bei politisch bedingten Krisenzeiten und Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen. Aus Ausblick nannte der Referent eine langsame Anpassung an alternative Energietechnologien, wie es das Forschungsprojekt „Kopernikus“ beinhalte.

03.12.2013 - Stellungnahme Deutsche Flugsicherung

 

Doch kein Windrad in Weingarten?

 

Die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung gegen den Ausbau von Windkraftanlagen betrifft auch die Gemeinde Weingarten. Die Flugsicherung argumentiert damit, die Funkfeuer, die für eine sichere und lärmoptimierte Navigation der Flugzeuge erforderlich seien, würden durch drehende Rotorblätter empfindlich gestört. Rund um diese Funkanlagen müsse ein Radius von 15 Kilometer frei gehalten werden. Bürgermeister Eric Bänziger informierte den Gemeinderat, dass das ausgewiesene Gebiet auf dem Höheforst ebenfalls in diesen Radius falle (ein Funkfeuer der Flugsicherung Karlsruhe befindet sich bei Pfinztal-Wöschbach) und damit eine Ablehnung der Errichtung von Windrädern auf Weingartener Gemarkung sehr wahrscheinlich werde. Verschärfend käme noch dazu, dass ein Vorkommen des Roten Milan gesichtet worden sei und damit die Richtlinien des Artenschutzes zum Tragen kämen. 

14.06.2013 - Bericht über Fahrt des Gemeinderats nach Schopfloch zur Besichtigung einer Windkraftanlage

 

Informationsfahrt zu Windkraftanlage

 

Am 7. Juni machten sich der Gemeinderat, Bürgermeister Eric Bänziger, seine Assistentin Claudia Geißler-Spohrer und die Amtsleiter Oliver Russel und Oliver Leucht auf den Weg nach Schopfloch. Ziel der Fahrt war die Besichtigung Deutschlands höchster Windkraftanlage auf dem Festland. Die Fahrt erfolgte auf Einladung von EnBW Regional AG, Gastgeber waren Peter Sallinger und sein Team. Referentin war Frau Band.

 

Zum Hintergrund:  Es ist politischer Wille der grünen Landesregierung, bis zum Jahr 2020 rund 3000 Megawatt an erneuerbare Energien erzeugen zu können. Um das zu erreichen, ist jede Kommune gefordert, sich mit Windkraft auseinanderzusetzen. Weingarten hat in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ein Gebiet auf dem Höheforst als Vorranggebiet für einen möglichen Standort eintragen lassen. Um sich nun mit der Sache selbst besser befassen zu können, haben die Gemeinderäte den Besuch in Schopfloch als eine Art „Fortbildung“ wahrgenommen.

 

Diese Windkraftanlage, berichtete Frau Band, wird von der EnBW Erneuerbare Energien GmBh betrieben, habe eine Leistung von 2 Megawatt und kann damit den Strombedarf von 1.800 Haushalten decken. Damit soll sie den CO2-Ausstoß um jährlich 3.200 Tonnen vermindern. Die Gesamthöhe des Schopflocher Windrads bis Nabenhöhe beträgt 138 Meter, zur Spitze der Rotorblätter 180 Meter. Obwohl der Grundsatz gilt, je größer die Höhe, desto besser die Windausbeute, sind onshore-Windräder lange nicht so effektiv wie offshore-Anlagen. Die Anlage „Baltic 1“ beispielsweise hat eine Leistung von rund 48 Megawatt, was rund 14 000 Haushalten entspräche und die geplante Anlage „Baltic 2“ sogar 300 Megawatt. Um diese Projekte stemmen zu können, sucht die EnBW kommunale Partner zur finanziellen Beteiligung. An „Baltic 1“ sind 19 Stadtwerke und Kommunen mit insgesamt 49 % Eigentumsanteil beteiligt. Ziel der EnBW ist, weitere Partner für diese Investitionen zu gewinnen.

 

Für Windräder auf onshore-Standorten gelte ebenfalls eine Kosten-/Nutzen-Analyse zu ziehen. Der Erlös errechnet sich aus der Stromerzeugung, der Marktvergütung und gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Die Kosten setzen sich aus Kapitaldienst, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Pachten zusammen. Der Ertrag ist abhängig von der Windgeschwindigkeit. Die einzelnen Schritte eines Windkraftprojekts sind: Windmessung und Windprognose, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Flächenidentifikation und –sicherung, Ausführungsplanung mit Ausschreibung. Die Kosten für ein Windrad betragen nach Auskunft der Referentin rund 3,5 Mio Euro. Die Rendite liege bei 3,5 bis 4 Prozent. Weitere und noch nicht restlos geklärte  Themen seien auch Speichermedien und damit die Versorgungssicherheit.

 

Zum Abschluss erfolgte ein Besuch der Anlage selbst. Zur Überraschung der Gemeinderäte war am Fuß des Turms  nichts zu hören, praktisch kein Betriebsgeräusch.

26.10.2012 - Aus dem Gemeinderat

 

Im Gewann Pfadberg/Höheforst könnte ein Standort für ein Windrad sein

 

 Die Gemeinde Weingarten ist unter Zugzwang. Der Landtag hat ein Gesetz beschlossen, den Ausbau der Nutzung von Windenergie zu fördern. Die Regionalplanung soll in Zukunft nur noch Vorranggebiete für künftige Standorte von Windkraftanlagen ausweisen können, aber keine Ausschlussgebiete mehr. In einer Untersuchung durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden auch auf Weingartner Gemarkung Suchräume untersucht und mögliche Standorte ausgemacht. Die Gemeinde soll dem Nachbarschaftsverband gegenüber bis zum 3. Dezember Stellung nehmen. „Die Landesregierung setzt uns die Pistole auf die Brust“ erklärte Bürgermeister Eric Bänziger. Weise die Gemeinde keinen Standort aus, so gelte das als „Verhinderung“ und ermögliche nach Ablauf dieser Frist, privaten Investoren nach Gutdünken Bauanträge zu stellen. Darum schlage die Verwaltung vor, dem Suchraum 34 im Gewann „Pfadberg/Höheforst“ zuzustimmen. Übereinstimmend sah das Gremium die Notwendigkeit, einen Standort zu benennen, ein und befürwortete grundsätzlich Windenergie. Sie bezweifelten zwar die Wirtschaftlichkeit gerade dieses Standorts, andererseits schien er ihnen gegenüber exponierteren Standorten – beispielsweise entlang der Hangkante Kirchberg und Katzenberg – noch der akzeptabelste. Zahlreiche Meinungsäußerungen und Statements zeigten, dass zu diesem Thema noch großer Diskussionsbedarf bestand. Auch Bürgermeister Bänziger sah wenig Wirtschaftlichkeit, meinte aber, die positive Angabe eines Standorts sei die einzige Möglichkeit der Gemeinde, noch Einfluss zu nehmen. Mit 14 Zustimmungen, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde der Vorschlag angenommen.

Timo Martin (WBB) enthielt sich der Stimme, weil er meinte, die Wirtschaftlichkeit eines Windrads stünde in keinem Verhältnis zur Landschaftsbelastung. Bettina Lichter (WBB) dagegen meinte, wer gegen Atomkraft sei, der müsse Windkraft dulden. Wolfgang Wehowsky (SPD) erklärte, die SPD werde zustimmen, um zu vermeiden, dass andere Weingartener Gebiete belastet würden. Monika Lauber (Grüne) signalisierte Zustimmung, damit die Gemeinde weiterhin mitbestimmen könne. Erich Völker (CDU) sah hier „das kleinste Übel“. Klaus Holzmüller lehnte den Standort darum ab, weil er den Suchraum „sehr eingeengt“ fand. Es gebe möglicherweise bessere Standorte. Fritz Küntzle (CDU) mahnte, Weingarten müsse dem Problem Windenergie gegenüber offener sein. Optische Gründe seien keine Argumente. Gerald Lopp lehnte den Verwaltungsvorschlag ab, da er keine Entscheidung unter Zeitdruck treffen wollte. Er sah noch erheblichen Diskussionsbedarf. 

25.10.2011 - Aus dem Gemeinderat

 

Das Energie- und Klimaschutzkonzept „zeozweifrei“ und seine konkreten Auswirkungen auf Weingarten

 

Der Gemeinderat hat sich in jüngster Sitzung mit dem Konzept  „zeozweifrei“ der Umwelt- und Energieagentur des Kreises Karlsruhe befasst.  Deren Geschäftsführerin, Dipl.ing. Birgit Schwegle hat das Konzept und seine konkreten Auswirkungen auf die Gemeinde Weingarten vorgestellt. Das Gremium hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und wird innerhalb der einzelnen Fraktionen darüber beraten.

Ausgangspunkt war ein ermittelter Gesamtbedarf an Energie in Weingarten von 288.870 Megawattstunden pro Jahr (MWh/a) .  Das mögliche Einsparpotenzial betrage 155.584 MWh/a, also 52 %.  Verbleibt ein Restbedarf von 134.286 MWh/a. Eine vollständige Ausnutzung der erneuerbaren Energien brächte 142.194 MWh/a. Macht einen Überschuss von 7.908 MWh/a.

Welche alternativen Energien könnten das sein?  Mit Abstand vorne liege Geothermie, erklärte die Referentin.  Am Gesamtpotenzial erneuerbare Energie hat Geothermie einen Anteil von 50 %, Biomasse 12 %, Solar 11 %, Wasserkraft 8 % und Windkraft 4 %.

Der aktuelle Bedarf an Wärme der öffentlichen Gebäude beträgt zur Zeit 543 MWh/Jahr. 27 % ließen sich einsparen, der Restbedarf beträgt 73 %. Bei Strom beträgt der Bedarf 263 MWh/Jahr. Hier liegt das Einsparpotenzial bei 40 %, der Restbedarf bei 60 %.

Welche Potenziale an erneuerbaren Energien sind in Weingarten vorhanden und wie werden sie genutzt ? An Solarenergie sei ein technisches Potenzial von 21.983 MWh/a vorhanden, davon werden lediglich 1.130 MWh/a realisiert, aus Wasserkraft nichts.  Weiter wies Birgit Schwegle auf Möglichkeiten der Wärmegewinnung aus Abwasser hin und auf das Potenzial an Biomasse. Dazu gehören holzige und krautige Masse. Die Nutzung von Holz liegt bei 1.318 MWh, von Kraut bei Null.

Der Gemeinderat war sich einig, dass die Erkenntnisse aus dem Konzept „zeozweifrei“ in die weiteren Beratungen hinsichtlich des Klimaschutzes und der Energiegewinnung einfließen sollen. 

05.05.2003 - Aus dem Gemeinderat

 

Weingarten (ml). Auf Weingartener Gemarkung wird keine Windkraftanlage errichtet werden. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hatte das Kapitel „Erneuerbare Energien“ aus der Fortschreibung des Regionalplans herausgenommen und separat behandelt. Dabei war der Entwurf vom Dezember 2000, zu dem der Gemeinderat im September 2001 Stellung genommen hatte, und in dem damals bereits Weingarten als „Ausschlussgebiet“ eingezeichnet war, nochmals überarbeitet und neu gefasst worden. Von dieser Neufassung nahm der Gemeinderat am Montagabend Kenntnis. Wie der erste Entwurf beinhaltet auch die Neufassung „Vorranggebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen“. Andererseits sind die Ausschlussgebiete nicht mehr besonders gekennzeichnet, sondern ergeben sich als logische Folgerung daraus. Der alte Entwurf hatte neun Vorranggebiete ausgewiesen, im neuen sind es 19. Doch ist die Gemeinde Weingarten nach wie vor nicht davon betroffen. Außerdem, war in der Sitzung zu erfahren, hätte das Verwaltungsgericht eine Klage auf den Bau von zwei Windfarmen in Walzbachtal und Weingarten wegen „Verunstaltung des Landschaftsbildes“ rechtskräftig abgewiesen.

Die Fraktionen der CDU, der WBB und der Freien Wähler stimmten dem Entwurf des Regionalverbands zu, die Fraktionen der SPD, der FDP und der Grünen dagegen nicht. Claus Günther (SPD) nannte die Planung eine „konzertierte Aktion“, mit der – konträr zur Bundesgesetzgebung – Windenergie verhindert werden solle. Werner Russel (FDP) hätte in einer Windkraftanlage ein „Zeichen für Moderne und Umweltbewusstsein“ gesehen. Außerdem sei es eine Notwendigkeit, alternative Energien zu fördern. Die Grünen, die „Wind besser als Atom“ fanden, wie Monika Lauber sagte, hätten gern ein Windkraftanlage als Zeichen von „Innovation und Umdenken“ gehabt. Der Entwurf des Regionalverbands fand mehrheitliche Zustimmung. 

17.09.2001 - Aus dem Gemeinderat

 

Weingarten (ml). In den nächsten zehn Jahren wird es auf Weingartener Gemarkung keine Windkraftanlage geben. Diesen Zeitraum umfasst nämlich die Fortschreibung des Regionalplans, in die der am Montagabend gefasste Gemeinderatsbeschluss eingehen wird. Die anwesenden 16 Räte waren damit mit einer Mehrheit von neun Ja- zu sieben Nein-Stimmen bei einer Enthaltung der Vorlage der Verwaltung gefolgt.

 

Das Thema war bereits in Sitzungen zuvor diskutiert worden und der Technische Ausschuss hatte den Bau von Windkraftanlagen befürwortet, wenn alle anderen Voraussetzungen – vor allem die Windausbeute und der Landschaftsschutz – stimmig seien. Aufgrund der in einer Vielzahl von Gemeinden laufenden Bauanträge hatte der Regionalverband einen Positiv- und Negativkatalog erarbeitet, um den Gemeinden Hilfestellung zu geben, wo der Bau solcher Anlagen sinnvoll sei und wo nicht, berichtete Bürgermeister Klaus-Dieter Scholz. Diesem zufolge empfehle der Regionalverband für Weingarten keine Windkraftanlagen. Zwar könne die mittlere jährliche Windgeschwindigkeit als ausreichend angesehen werden, jedoch würden die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes überwiegen.

 

Christine Geiger (Grüne) verwies auf eine Karte des Regionalverbands, nach der auf Weingartener Gemarkung vier Windfelder mit einer gemessenen Stärke von 4,2 bis 4,9 Meter/Sekunde als möglich ausgewiesen worden seien, die bei einer Überarbeitung der Zusammenstellung wieder herausgefallen seien. Sie stellte nun den Antrag, der Gemeinderat möge in seiner Stellungnahme an den Regionalverband die Ausweisung eines Vorranggebiets beispielsweise im Bereich des Gewanns „Im Bild“ wünschen. Zur Begründung trug sie vor, dass acht Anlagen ausreichen würden, die ganze Gemeinde mit Strom zu versorgen. Der Entlastungseffekt von fossilen Brennstoffen wäre ungleich größer als er mit Sonnenenergie oder Einsparmaßnahmen erreicht werden könne. Demgegenüber seien Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu akzeptieren. Claus Günther (SPD) zeigte sich „überrascht, dass vier Gebiete einmal als möglich angesehen wurden“, und bat um eine „Denkpause“, um nicht „für alle Zukunft den Stab über die Windenergie zu brechen“. Diese konnte ihm Scholz mit dem Hinweis auf die ablaufende Frist am 12. Oktober nicht gewähren. Auch Klaus Holzmüller (FDP) wollte wenigstens „die Möglichkeit offen lassen, auf gewissen Standorten Windkraftanlagen zu ermöglichen“. Hans Münz (FWV) widersprach, der Standort Weingarten sei „ungeeignet“, Windkraft sei erst ab einer Geschwindigkeit von fünf Meter pro Sekunde rentabel. Er riet, abzuwarten, bis Anlagen auf dem Markt seien, die auch mit geringeren Geschwindigkeiten rentabel arbeiteten. Auch Bettina Lichter (WBB) fand eine solche Anlage „momentan nicht sinnvoll“. Herbert Wieczorek (SPD) sah die Kriterien in den Positiv- und Negativflächen unterschiedlich gehandhabt und „nicht nachvollziehbar“. Es sei ein „Leben auf Kosten der nächsten Generation“. Hans-Dietrich Reichert (CDU) meinte, die Entscheidung sein „nicht rational“, sondern eine „Gefühlsentscheidung“. Entscheidungen über Energieeinrichtungen gehörten außerdem auf Bundesebene, nicht auf Regionalebene.