Hauptbereich
Bauhof der Gemeinde Weingarten (Baden)
Aufgabengebiete:
- Pflege der Grünanlagen
- Winterdienst
- Unterhaltung der Spielplätze
- Straßenreinigung
- Veranstaltungslogistik und Projektaufgaben
- Verkehrsleitmaßnahmen und Absperrungen
Rund um den Wertstoffhof
Bei allen Anlieferungen auf dem Wertstoffhof ist zu beachten, dass nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden; die Anlieferung von vermischtem Material ist nicht zulässig, d.h. die Abfallarten müssen getrennt voneinander abgegeben werden. Ebenso werden nur Abfälle von Privatkunden aus dem Landkreis Karlsruhe entgegengenommen. Außerdem darf kein Restmüll abgegeben werden! Bitte auch keine Abfallsäcke oder Ähnliches außerhalb der Öffnungszeiten vor das Rolltor beim Wertstoffhof stellen!
Das alles kann gebührenfrei entsorgt werden:
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Metalle (z.B. Fahrräder, Wäscheständer…)
- Altholz (Möbelholz, kein Holz aus dem Außenbereich)
- Elektrokleingeräte (keine Fernseher und keine Monitore)
- Weißes Verpackungsstyropor (nicht verschmutzt; kein Baustyropor)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien
- Grünschnitt in Kleinmengen
- Verwertbaren Bauschutt bis max. 50 Liter pro Anlieferung, das entspricht ca. 5 Eimern, zum Beispiel: kleine Betonteile Dachziegel, Fliesen und Keramik (inkl. Sanitärkeramik), Ziegel und Mauerwerk, Steine, Gemische aus den aufgeführten Stoffen
- Annahme von Bioabfall
Entsorgung mit Biobeuteln aus dem Handel
Außer den Biobeuteln aus Papier sind zudem biologisch abbaubare Kunststoffbeutel zulässig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Zertifizierung DIN EN 13432 bzw. ganzflächige Bedruckung mit dem Keimlingsymbol
- DIN-Plus Bioabfall-Beutel
Eine Auflistung der Verkaufsstellen, die bereits biologisch abbaubare Kunststoffbeutel nach den oben aufgeführten Anforderungen erfüllen, kann im Internet auf www.awb-landkreis-karlsruhe.de/biobeutel abgerufen werden. Die Liste enthält die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Verkaufsstellen und wird regelmäßig aktualisiert.
Fragen dazu beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 29 82 020.
Von der Annahme ausgeschlossen sind beispielsweise:
- Baustoffe auf Gipsbasis (Putz, Mörtel)
- Porenbeton
- Bims (Hohlblock)
- Rigipsplatten
- Asphalt
- Heraklit
- verunreinigter Bauschutt (Öl, Holz, Folie, Zigarettenkippen)
- Schamottsteine aus Nachtspeicheröfen
- Eternit, Asbest
- Bauschutt mit Tapetenresten
- Glasbausteine