Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden zahlreiche Baggerseen als Badeseen genutzt. Sie werden an heißen Wochenenden von mehr als 200.000 Badelustigen frequentiert. Hierbei kommt es regelmäßig zu chaotischen Zuständen, die sich auf folgenden kurzen Nenner bringen lassen:
- Kraftfahrzeugführende parken ohne Rücksicht auf erforderliche Rettungswege und entgegen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie fahren, um möglichst nahe an das Ufer des Sees zu kommen, über Getreidefelder und bestellte Äcker. Gravierende Verkehrsstörungen auf den Zufahrtsstraßen sind dann ebenso vorprogrammiert wie der Ärger von Anwohnenden und Landwirtinnen und Landwirten.
- Badegäste lassen die Ufer als Müllkippe zurück, zerstören Schilfbestände und dringen in Naturschutzgebiete ein, wobei vielfach die Tierund Pflanzenwelt in Mitleidenschaft gezogen wird. Grill- und Lagerfeuer werden ohne großes Unrechtsbewusstsein abgebrannt und es entstehen regelmäßig erhebliche Brandgefahren.
- Nicht selten werden nach „Baggersee-Feten“ Alkoholfahrten durchgeführt, es kommt zu Ruhestörungen, Belästigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.
Um solchen Zuständen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So auch am Weingartener Baggersee, der als Erholungs- und Freizeitgebiet Breitheide ausgewiesen ist. Für dieses Gebiet besteht eine Polizeiverordnung, die an mehreren Stellen für jedermann sichtbar ausgehängt ist. Aufgrund der hohen Besuchszahlen wurden Parkplätze und eine Toilettenanlage erstellt, um einigermaßen geordnete Verhältnisse zu schaffen. Während der Badesaison wird das Gebiet von Mitgliederinnen und Mitgliedern des DLRG gelegentlich beaufsichtigt.
Grundsätzlich ist das Baden im See erlaubt, allerdings auf eigenes Risiko. Im Folgenden zitieren wir Auszüge aus den Verordnungen, die Verhaltensregeln und besondere Gefahrenquellen bei der Benutzung beinhalten:
- Das Befahren mit Kraftwagen oder Krafträdern jeglicher Art einschließlich Mofas außerhalb der hierfür ausdrücklich zugelassenen Flächen ist untersagt.
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Krafträdern jeglicher Art einsch. Mofas ist außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen unzulässig. Unzulässig ist auch das Waschen von Kraftfahrzeugen.
- Absolut verboten, und doch trotzdem oftmals missachtet, ist das Abrennen von offenem Feuer und Grillen (nur auf vorgesehenen Grillstellen erlaubt) sowie das Mitbringen von Tieren aller Art, ausgenommen Blindenhunde.
- Nach § 38 Naturschutzgesetz ist außerdem das Reiten, das Fahren mit bespannten oder motorisierten Fahrzeugen, das Zelten und das Aufstellen von Wohn- und Campingwagen oder sonstigen Unterkunftseinrichtungen verboten.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500,- € geahndet. Während der Badesaison finden verstärkte Polizeikontrollen statt. Außerdem ist ein Wachdienst im Einsatz, der jede Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringt.
Der Gemeingebrauch bei der Benutzung des Baggersees ist folgendermaßen eingeschränkt:
- Die Benutzung des Baggersees im Bereich der Abbau- und Förderanlagen sowie der ausgewiesenen Schutzzonen ist verboten.
- Das Betreten oder Benutzen aller dem Baggerbetrieb dienenden Anlagen, Einrichtungen, Maschinen, Geräte und dergleichen ist Unbefugten untersagt.
- Besucherinnen und Besucher des Baggersees haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
- Im Hinblick auf die Gefahr der Bodenberührung ist ein Hineinspringen ins Wasser verboten (Querschnittslähmung!).
- Das Benutzen bzw. Mitführen von Harpunen ist verboten.
- Auf dem Wasser ist es verboten andere Badegäste ins Wasser zu stoßen, sie beim Baden zu behindern oder unterzutauchen, Andere durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen und ungebührliches Lärmen, Singen, Pfeifen und Benutzen von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumente.
Auf folgende mit der Benutzung des Baggersees verbundene Gefahren wird besonders hingewiesen:
- Die Uferböschungen fallen zum Teil plötzlich steil ab, die Wassertiefe beträgt bis zu 22 Meter.
- Der meist kiesige Untergrund bietet keinen festen Halt (Abrutschgefahr).
- Es muss mit Untiefen gerechnet werden.
- Die Wassertemperatur ist stark unterschiedlich (Kalte Strömungen, Temperaturschichtungen)
- Es bestehen Verletzungsmöglichkeiten an Hindernissen im Wasser, Fremdkörpern, die später eingebracht wurden.
- Schlingpflanzen können Schwimmer gefährden.
Information
Die Benutzung des Baggersees, der Ufergrundstücke und deren Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr! Die Benutzerinnen und Benutzer haften für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung entstehen selbst. Insoweit erfolgt eine Freistellung der Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen.