Baggersee
Weingarten (Baden) schwimmt & erholt
Die Badesaison am Baggersee beginnt am 16. Mai 2026
Wichtige Hinweise an alle Badegäste:
- Ab 16.05.2026 ist das Toilettenhaus geöffnet.
- Während der Baggersee-Saison von Mai bis September sind aufgrund der begrenzten Flächen sowie des erhöhten Besucheraufkommens Veranstaltungen jeglicher Art nicht möglich.
NEU ab 01.05.2026: Digitales Parken am Baggersee - 30 Minuten Freiparkdauer (siehe Pressemitteilung vom 23.04.2026)
- Saisonkarten: Die für Weingartener Bürgerinnen und Bürger ermäßigten Saisonkarten können ab sofort per E-Mail über parkplatz.baggersee@weingarten-baden.de unter Angabe von Name, Adresse, Geburtstagsdatum und Kennzeichen angefragt werden. Sie erhalten daraufhin einen Link um online die Saisonkarten erwerben zu können.
- Parkentgelte: Die Parkentgelte bleiben unverändert bestehen.
- Restaurant Fischer's Fritz am Baggersee: Für die Gäste des Restaurants Fischer’s Fritz bleibt das Parken weiterhin kostenfrei. Bitte wenden Sie sich für die Details an das Restaurant-Personal.
Wir bitten alle Besucher um Beachtung der jeweiligen Hinweise auf unserer Homepage, in der Turmberg Rundschau und natürlich der Hinweisschilder vor Ort.
Allen Besuchern wünschen wir eine schöne Saison 2026.
Baggersee im Freizeitgebiet Breitheide
Weingarten (Baden) schwimmt & erholt
Freier Eintritt für Bade- & Erholungsgäste
Austattungsmerkmale
- Liegewiese
- Sandstrand
- Spielplatz
- Beachvolleyballfeld
- Grillstellen
- Trimm-Dich-Pfad
- Wald-Lehrstationen
- Toiletten (geöffnet in der Sommersaison)
- In der Sommersaison steht der Baggersee an den Wochenenden & in der Ferienzeit unter der Aufsicht der DLRG
Wichtige Hinweise
- Der Kiesabbau ist aktiv
- Das Mitbringen von Tieren aller Art ist in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September verboten!
Pressemitteilung: Digitales Parken am Baggersee ab 01.05.2026 - 30 Minuten Freiparkdauer
- veröffentlicht am 23.04.2026 -
Die Gemeinde Weingarten (Baden) führt auf dem Parkplatz am Baggersee ein digitales, schrankenloses Parkraummanagementsystem ein. Die nutzerfreundliche Lösung der Peter Park System GmbH berechnet die Parkdauer automatisch mittels datenschutzkonformer Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe des Nummernschildes an Automaten mit einfacher Menüführung oder online. Die Bewirtschaftung der Fläche übernimmt die Mobility Hub Parkservice GmbH. Auf der Parkfläche gilt eine Freiparkdauer von 30 Minuten.
Das digitale Parkraummanagementsystem funktioniert ohne Schranken und Tickets. Stattdessen scannt die Lösung die Kennzeichen der Fahrzeuge datenschutzkonform an Ein- und Ausfahrt und berechnet die Parkdauer automatisch. Das Befahren der Parkflächen erfolgt dadurch nahtlos und bequem, ganz ohne Anhalten. Von 1. Oktober bis 30. April parken Nutzende auf der Parkfläche kostenfrei. Von 1. Mai bis 30. September ist das Parken kostenpflichtig. Die ersten 30 Minuten Parken sind kostenfrei.
Für die Bezahlung steht ein benutzerfreundlicher Touchscreen-gesteuerter Kassenautomat mit einem großen und hellen Display bereit, alternativ können Parkende online bezahlen.
Die eingesetzten Scanner und der Kassenautomat stammen von dem Systemhaus für digitales, schrankenloses Parkraummanagement, Peter Park System GmbH. Die Abwicklung auf den Parkflächen übernimmt die Mobility Hub Parkservice GmbH. Letztere wird für alle Rückfragen rund um das Parken seitens der Parkenden zur Verfügung stehen. Die Kontaktdetails können der aushängenden Hinweisbeschilderung entnommen werden.
Schrankenloses Parken – Funktionsweise und Wissenswertes für Parkende: Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe eines Scanners gelesen und automatisch die Parkdauer ermittelt. Der Kassenautomat lässt sich schnell und einfach bedienen und bietet umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten. Die Bezahlung ist mit Karte sowie per Apple und Google Pay (NFC) möglich. Zudem können Parkende online bezahlen. Die ausgehängte Beschilderung erinnert daran, das Bezahlen nicht zu vergessen.
Welche Daten werden erfasst? Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten. Es findet ausdrücklich keine Videoaufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
Was passiert mit meinen Daten? Bei der Einfahrt wird nur das Kennzeichen erfasst. Es ist dabei nicht erkennbar, wer der Fahrzeugführer ist. Lediglich im Fall eines Parkverstoßes kann über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Ermittlung der Halterdaten erfolgen, die zu diesem Zweck temporär in Deutschland gespeichert werden. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Daten über die Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht.
Die umfangreiche Beschilderung ist Teil der notwendigen und vorgeschriebenen Information zum Ablauf des Parkvorgangs.
Weitere Informationen zur Mobility Hub Parkservice GmbH finden Interessierte auf www.mh-parkservice.de.
Informationen aus der Gemeindeverwaltung: Parken am Baggersee ab 01.05.2026
- Saisonkarten: Die für Weingartener Bürgerinnen und Bürger ermäßigten Saisonkarten können ab sofort per E-Mail über parkplatz.baggersee(@)weingarten-baden.de unter Angabe von Name, Adresse, Geburtstagsdatum und Kennzeichen angefragt werden. Sie erhalten daraufhin einen Link um online die Saisonkarten erwerben zu können. Auswärtige Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Saisonkarten direkt am Kassenautomaten.
- Parkentgelte: Die Parkentgelte bleiben unverändert bestehen.
- Restaurant Fischer's Fritz am Baggersee: Für die Gäste des Restaurants Fischer’s Fritz bleibt das Parken weiterhin kostenfrei. Bitte wenden Sie sich für die Details an das Restaurant-Personal.
Wissenswertes: Allgemeines & Verhaltensregeln für einen angenehmen Aufenthalt
Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden zahlreiche Baggerseen als Badeseen genutzt. Sie werden an heißen Wochenenden von mehr als 200.000 Badelustigen frequentiert. Hierbei kommt es regelmäßig zu chaotischen Zuständen, die sich auf folgenden kurzen Nenner bringen lassen:
- Kraftfahrzeugführende parken ohne Rücksicht auf erforderliche Rettungswege und entgegen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie fahren, um möglichst nahe an das Ufer des Sees zu kommen, über Getreidefelder und bestellte Äcker. Gravierende Verkehrsstörungen auf den Zufahrtsstraßen sind dann ebenso vorprogrammiert wie der Ärger von Anwohnenden und Landwirtinnen und Landwirten.
- Badegäste lassen die Ufer als Müllkippe zurück, zerstören Schilfbestände und dringen in Naturschutzgebiete ein, wobei vielfach die Tierund Pflanzenwelt in Mitleidenschaft gezogen wird. Grill- und Lagerfeuer werden ohne großes Unrechtsbewusstsein abgebrannt und es entstehen regelmäßig erhebliche Brandgefahren.
- Nicht selten werden nach „Baggersee-Feten“ Alkoholfahrten durchgeführt, es kommt zu Ruhestörungen, Belästigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.
Um solchen Zuständen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So auch am Weingartener Baggersee, der als Erholungs- und FreizeitgebietBreitheide ausgewiesen ist. Für dieses Gebiet besteht eine Polizeiverordnung, die an mehreren Stellen für jedermann sichtbar ausgehängt ist. Aufgrund der hohen Besuchszahlen wurden Parkplätze und eine Toilettenanlage erstellt, um einigermaßen geordnete Verhältnisse zu schaffen. Während der Badesaison wird das Gebiet von Mitgliederinnen und Mitgliedern des DLRG gelegentlich beaufsichtigt.
Grundsätzlich ist das Baden im See erlaubt, allerdings auf eigenes Risiko. Im Folgenden zitieren wir Auszüge aus den Verordnungen, die Verhaltensregeln und besondere Gefahrenquellen bei der Benutzung beinhalten:
- Das Befahren mit Kraftwagen oder Krafträdern jeglicher Art einschließlich Mofas außerhalb der hierfür ausdrücklich zugelassenen Flächen ist untersagt.
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Krafträdern jeglicher Art einsch. Mofas ist außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen unzulässig. Unzulässig ist auch das Waschen von Kraftfahrzeugen.
- Absolut verboten, und doch trotzdem oftmals missachtet, ist das Abrennen von offenem Feuer und Grillen (nur auf vorgesehenen Grillstellen erlaubt) sowie das Mitbringen von Tieren aller Art, ausgenommen Blindenhunde.
- Nach § 38 Naturschutzgesetz ist außerdem das Reiten, das Fahren mit bespannten oder motorisierten Fahrzeugen, das Zelten und das Aufstellen von Wohn- und Campingwagen oder sonstigen Unterkunftseinrichtungen verboten.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500,- € geahndet. Während der Badesaison finden verstärkte Polizeikontrollen statt. Außerdem ist ein Wachdienst im Einsatz, der jede Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringt.
Der Gemeingebrauch bei der Benutzung des Baggersees ist folgendermaßen eingeschränkt:
- Die Benutzung des Baggersees im Bereich der Abbau- und Förderanlagen sowie der ausgewiesenen Schutzzonen ist verboten.
- Das Betreten oder Benutzen aller dem Baggerbetrieb dienenden Anlagen, Einrichtungen, Maschinen, Geräte und dergleichen ist Unbefugten untersagt.
- Besucherinnen und Besucher des Baggersees haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
- Im Hinblick auf die Gefahr der Bodenberührung ist ein Hineinspringen ins Wasser verboten (Querschnittslähmung!).
- Das Benutzen bzw. Mitführen von Harpunen ist verboten.
- Auf dem Wasser ist es verboten andere Badegäste ins Wasser zu stoßen, sie beim Baden zu behindern oder unterzutauchen, Andere durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen und ungebührliches Lärmen, Singen, Pfeifen und Benutzen von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumente.
Auf folgende mit der Benutzung des Baggersees verbundene Gefahren wird besonders hingewiesen:
- Die Uferböschungen fallen zum Teil plötzlich steil ab, die Wassertiefe beträgt bis zu 22 Meter.
- Der meist kiesige Untergrund bietet keinen festen Halt (Abrutschgefahr).
- Es muss mit Untiefen gerechnet werden.
- Die Wassertemperatur ist stark unterschiedlich (Kalte Strömungen, Temperaturschichtungen)
- Es bestehen Verletzungsmöglichkeiten an Hindernissen im Wasser, Fremdkörpern, die später eingebracht wurden.
- Schlingpflanzen können Schwimmer gefährden.
Information
Die Benutzung des Baggersees, der Ufergrundstücke und deren Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr! Die Benutzerinnen und Benutzer haften für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung entstehen selbst. Insoweit erfolgt eine Freistellung der Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen.
Parkplatzentgelte am Baggersee ab 01.05.2026 • Schrankenfreies Parken
| Tageskarte | Entgelt |
|---|---|
| Auto - ganztägig | 10,00 Euro |
| Auto - Feierabendtarif ab 17 Uhr | 5,00 Euro |
| Motorrad - ganztägig | 5,00 Euro |
| Motorrad - Feierabendtarif ab 17 Uhr | 2,50 Euro |
| Saisonkarte | |
|---|---|
| Auto - für Einheimische | 40,00 Euro |
| Auto - für Auswärtige | 80,00 Euro |
| Motorrad - für Einheimische | 20,00 Euro |
| Motorrad - für Auswärtige | 40,00 Euro |


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