Wichtig (Stand 05.06.2024): Es können keine Briefwahlunterlagen elektronisch mehr beantragt werden.
Wahlscheinantrag zur Briefwahl
Zur Europa- und Kommunalwahl 2024 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung, z. B. per E-Mail, beantragt werden.
Bei Klick auf "Wahlscheinantrag stellen" finden Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Die Zustellung kann jedoch noch bis Anfang Juni auf sich warten lassen, da die Unterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel versandt werden können. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie Ihren Wahlschein auch formlos per E-Mail unter wahlamt(@)weingarten-baden.de beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Telefonische Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei der Behördenrufnummer 115, dem Servicecenter der Behörden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe.
Bei Fragen zum Antragsverfahren können Sie sich auch an das Wahlamt Weingarten (Baden) telefonisch unter 07244 70 20-60 und per E-Mail unter wahlamt(@)weingarten-baden.de wenden.