Wahlen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bundestagswahl 2025 - Gemeinde Weingarten (Baden)

Weitere Artikel zur Bundestagswahl 2025

Informationen zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 23.02.2025 • Artikel vom 20.02.2025

Am kommenden Sonntag, 23.02.2025 findet nun die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wahlzeit ist von 8 – 18 Uhr.

Richtig wählen !!!

Auf dem Ihnen zugegangenen Wahlbenachrichtigungsschreiben sind der Wahlbezirk und das Wahllokal vermerkt. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, bitten wir Sie daher, sich zu vergewissern, in welchem Wahlbezirk Sie wählen müssen bzw. welches Wahllokal Sie aufsuchen müssen.

Den einzelnen Wahlbezirken wurden folgende 10 Wahllokale zugeordnet:

WahlbezirkLage des Wahlraums
1Rathaus, Erdgeschoss, Marktplatz 2  barrierefrei
2Kath. Kindergarten, Kanalstraße 65 - barrierefrei
3Turmbergschule, Aula, Schulstraße 2 - barrierefrei
4Kath. Kindergarten, Wiesenstraße 43 - barrierefrei
5Ev. Kindergarten, Höhefeldstraße 18 - barrierefrei
6Ev. Kindergarten, Höhefeldstraße 18 - barrierefrei
7Turmbergschule, Zimmer 117, Schulstraße 2 - barrierefrei
8Turmbergschule, Zimmer 118, Schulstraße 2 - barrierefrei
9Ev. Kindergarten, Forlenweg 2 - barrierefrei
10Kath. Kindergarten, Kanalstraße 65 - barrierefrei

Bitte bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit.

Das Wahlbenachrichtigungsschreiben soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeich­nung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl werden nur bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Weingarten (Baden), Bürgerbüro, ausgegeben.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Samstag, 22.02.2025 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, sowie am Sonntag, 23.02.2025 in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr, im Rathaus, Wahlamt, beantragt werden.

Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt bzw. abholt, muss das vom Wahlberechtigten persönlich ausgefüllte, unterschriebene und ggf. mit der Bevollmächti­gung zur Abholung der Briefwahlunterlagen versehene Wahlbenachrichtigungsschreiben vorlegen.

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr (Ende der Abstimmungszeit), im Rathaus eingegangen sein. Es wird daher empfohlen, Wahlbriefe am Freitag, den 21. Februar 2025 und Samstag, den 22. Februar 2025 nicht mehr in die Postbriefkästen sondern in den Rathausbriefkasten einzuwerfen.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den einzelnen Wahlbezirken der Gemeinde Weingarten (Baden) erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18.00 Uhr in den jeweiligen Wahlräumen.

Das hieraus ermittelte vorläufige Gesamtergebnis für Weingarten (Baden) kann ab etwa 19.30 Uhr über

Internet:     www.weingarten-baden.de

abgerufen werden.

Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgt darüber hinaus in der nächsten Ausgabe der Turmberg-Rundschau am kommenden Donnerstag, 27. Februar 2025.

 

- Artikel veröffentlicht am 20.02.2025 -

Pressemitteilung der Unfallkasse Baden-Württemberg UKBW vom 11.02.2025

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert!

Wenn am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl stattfindet, sind zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) garantiert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dabei einen automatischen und kostenfreien Versicherungsschutz.

„Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW.

Lückenloser und umfassender Versicherungsschutz

Der Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.

Im Falle des Unfalls optimal versorgt

Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln.

Schnelle Hilfe, einfache Meldung

Wenn etwas passiert, können Unfälle unkompliziert bei der Kommunalverwaltung oder direkt bei der UKBW gemeldet werden.

Das UKBW-Erklärvideo und weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie hier.

Hinweise zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 • Artikel vom 04.02.2025

Briefwahlunterlagen werden in der kommenden Woche zugestellt

Zu Beginn dieser Woche hatten insgesamt rd. 2.200 Wahlberechtigte bei der Gemeindeverwaltung Briefwahl beantragt. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros haben ganze Arbeit geleistet und die Unterlagen nahezu fertiggestellt. Jetzt fehlen nur noch die Stimmzettel. Diese sollen lt. Bundeswahlleitung am kommenden Montag, 10.02.2025 ausgeliefert werden. Sobald die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen sind, werden diese in einer Sonderschicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „eingetütet“ und am Dienstag, 11.02.2025 von der Deutschen Post AG abgeholt. Diese muss die Briefwahlunterlagen dann gemäß dem Bundeswahlgesetz innerhalb von 2- 3 Tagen zustellen.

Damit haben die Briefwähler mehr als eine Woche Zeit, die Unterlagen auszufüllen und wieder an die Gemeindeverwaltung zurück zu geben. Die Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025 bis 18.00 Uhr im Rathaus Weingarten eingehen.

Sollten Sie Briefwahl beantragt haben und bis zum Dienstag, 18.02.2025 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 7020-0, damit Ihnen Ersatzunterlagen ausgestellt werden können. Von vorherigen Anfragen bitten wir abzusehen.

 

Hinweise für Briefwähler in den Wahlbezirken 9 + 10

Bei der Bundestagswahl 2025 sind deutschlandweit etwa 91.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter über 900 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3% aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.

Der Briefwahlbezirk 5, der sich aus den Wahlbezirken 9 + 10 zusammensetzt, wurde vom Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Das bedeutet, dass es in diesem Briefwahlbezirk spezielle Stimmzettel gibt, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind. Weitere personenbezogenen Daten werden nicht verwendet.

Die Nutzung dieser Stimmzettel in diesem Briefwahlbezirk 5 ist verpflichtend. Das Wahlgeheimnis bleibt bei deren Verwendung gewahrt. (§ 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 3 und § 60 des Landeswahlgesetzes in der aktuellen Fassung).

Für eventuelle Rückfragen bzgl. des repräsentativen Briefwahlbezirkes steht Ihnen das Wahlamt selbstverständlich gerne zur Verfügung.

- Artikel veröffentlicht am 04.02.2025 -

Rund um die Bundestagswahl 2025 • Artikel vom 16.01.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Sogenannte „Auslandsdeutsche“ sind auf Antrag wahlberechtigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Zustellung Wahlbenachrichtigungsschreiben

In den vergangenen Tagen wurden durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahl zum Bundestag zugestellt. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag, 12.01.2025, in der Gemeinde Weingarten (Baden) mit ihrer einzigen Wohnung oder, falls mehrere Wohnungen bestehen, mit Hauptwohnung gemeldet sind. Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis – und damit für die Wahlberechtigung – allerdings, dass sie am Wahltag

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten bis 31.01.2025 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben oder ihr Schreiben unrichtige Angaben enthält, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro telefonisch unter 07244 70 20-65 in Verbindung.

Wahlscheinantrag bequem per Internet ab sofort möglich.

Zur Bundestagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Über den den Link

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08215090

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@weingarten-baden.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Zusendung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10. Februar 2025

Da die Stimmzettel für die Bundestagswahl frühestens am 10. Februar 2025 an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden, können wir die Briefwahlunterlagen auch erst zu diesem Zeitpunkt versenden bzw. ausgeben. Eine frühere Ausgabe ist aufgrund des dann noch fehlenden Stimmzettels nicht möglich.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen sofort nach Erhalt der Stimmzettel unverzüglich per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter 07244 70 20-76.

Öffentliche Bekanntmachungen zur Wahl

Historie

Ergebnisse der Kommunalwahl, Kreistagswahl und Europawahl 2024

Ergebnisse der Bundestagswahl am 26. September 2021

Ergebnisse der Kommunalwahl, Kreistagswahl und Europawahl 2019

Ergebnisse der Bundestagswahl am 24. September 2017

Ergebnisse der Kommunal-, Kreistags- und Europawahlen am 25. Mai 2014

Ergebnisse der Bürgermeister-Wahl am 14. März 2010

Ergebnisse der Bundestagswahl am 27. September 2009

Ergebnisse der Kommunal-, Kreistags- und Europawahlen am 07. Juni 2009