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Gemeinde Weingarten (Baden)

Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Gemeinde Weingarten (Baden)

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun- gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen.

Die Erstellung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag). Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29.10.2018, wurden zusätzlich zu der vom Land ausschließlich kartierten Bundesautobahn A5 und der Bundesstraße B3 weitere kommunale Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag berücksichtigt

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 11.07.2022 in der Zeit vom 22.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls zwischen dem 22.07.2022 und einschließlich dem 09.09.2022.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.

Der Lärmaktionsplan wurde am 21.11.2022 vom Gemeinderat beschlossen. Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann im Rathaus der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2 , 76356 Weingarten (Baden), während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (Baden) unter:

Lärmaktionsplanung 3. Runde - Endbericht

eingesehen werden.

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten.

 

Weingarten (Baden), den 12.01.2023

gez. Eric Bänziger, Bürgermeister

Historie

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Weingarten (Baden) - Einsicht der Unterlagen

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 11.07.2022 der Aufstellung des „Lärmaktionsplans Weingarten (Baden) – 3. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 22.07.2022 bis 09.09.2022 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Weingarten (Baden) (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom

22.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022

während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 5, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), öffentlich ausgelegt.

Nachfolgend die oben genannten Unterlagen als PDF-Dateien zum Download:

Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe[at]modusconsult.net eingereicht werden.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Die Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am Donnerstag, 21.07.2022 statt.

Lärmaktionsplan der Gemeinde Weingarten (LAP)

Aktuelle Fragebogenaktion im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung -

Hintergrundinformationen: Für die Aufstel­­­­lung des Lärmak­ti­­­­ons­­­­pla­­­­nes ist die Gemeinde Weingarten nach Bunde­­­­sim­­­­mis­­­­si­­­­ons­­­­schutz­­­­ge­­­­setz BlmSchG § 47e zuständig und verpflich­tet. Ziele und Aufgaben des Aktions­­­­­­­pla­­­­nes: Strategien und Maßnahmen zur Lärmmin­­­­de­rung und Lärmver­­­­­­­mei­­­­dung hochbe­las­te­ter Bereiche entwickeln und bisher ruhige Gebiete vor Lärmzu­­­nah­­­men  schützen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungs­­lär­m­richt­­­li­­­nie wurde das Bundes- Immis­­­si­­­ons­­­schutz­­­ge­­­setz (BlmSchG) geändert und § 47 zur Lärmmin­­­de­rungs­­­­­pla­­­nung modifi­­ziert. Nach § 47d haben betroffene Gemeinden Lärmmin­­­de­rungs­­plä­ne aufzu­s­tel­len. Die Gemeinde Weingarten hat im ersten Schritt des Lärmaktionsplanes verkehrliche Analysen, Lärmanalysen, Betroffenheitsanalysen, Konfliktanalysen, Ermittlung ruhiger Gebiete und Analyse vorhanden Planungen aufgestellt. Die Bewertung des Ist-Zustandes erwies im Bereich der Hauptverkehrsstraßen B3 und A5 sowie im Bereich der L 559, Jöhlinger Straße und Ringstraße sehr hohe bis hohe Lärmbelastungen für die Anwohner. In den genannten Bereichen sind demnach insgesamt ca. 1280 lärmbelastete Einwohner/-innen mit Lärmpegelwerten oberhalb 65 db(A) am Tag oder 55 dB (A) bei Nacht betroffen.

Für diese Bereiche waren im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen.  Die Festlegung von Maßnahmen ist in das Ermessen der Gemeinden gestellt, der Maßnah­men­katalog wird seither vom Gemeinderat abgear­­bei­tet.

Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung, um den betroffenen Anwohner die Möglich­keit zu geben, sich an den Maßnah­men­vor­­schlä­gen zu beteiligen. Diese Beteiligung wird mittels eines Fragebogens durchgeführt, der an die Anwohner der Waldbrücke und der Hauptverkehrsstraßen Bundesstraße 3 und Landesstraße 559 versendet wurde.  Der Fragebogen für den Ortskern fragt nach dem Grad der subjektiven Störungsempfindung durch Straßenverkehr, ermittelt weitere Lärmquellen und fragt Vorschläge ab, die Lärmbelastung zu verringern.

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmschutzwall Waldbrücke

Zwischenzeitlich liegt für eine geeignete Lärmschutzmaßnahme eine Genehmigung vor, welche aus einer Kombination von Lärmschutzwall und -wand entlang der BAB 5 besteht. Für die Ausgestaltung dieser werden die Bewohner der Waldbrücke befragt, ob sie es „für notwendig halten, den Verkehrslärm der BAB 5 für die Waldbrücke zu verringern“, ob entlang der Autobahn ein Lärmschutzwall gebaut werden soll und ob sie in diesem Fall bereit wären, „geringe zusätzliche Beeinträchtigungen während der Bauzeit zu akzeptieren“. 

Folgende Eigenschaften  hätte der Bau einer Lärmschutzwall und -wand entlang der BAB 5:

  • Länge des Gesamtbauwerkes: 1210 m
  • Lärmschutzwall 190 m
  • Lärmschutzwände Bauhöhe: Lärmschutzwall 10 m, Lärmschutzwand bis 6.5 m
  • Aufstandsfläche: knapp 50.000 m2
  • Schüttvolumen: 280.000 m3
  • Lkw-Aufkommen 15 – 25 Lkw/Tag durchschnittlich
  • voraussichtliche Bauzeit: 5 Jahre

Bei Ausführung der o.g. Planung sagen schalltechnische Berechnungen eine spürbare Ver-ringerung des von der BAB 5 ausgehenden Schallpegels für nahezu den gesamten Ortsteil Waldbrücke voraus.

Nach aktueller Abwicklungsplanung kann das Kerngebiet des Ortsteiles Waldbrücke während der Bauzeit vom Bauverkehr weitgehend ausgespart werden. In Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium konnte erreicht werden, dass die Anlieferung der Erdmassen über die A5 erfolgt. Die Abfahrt erfolgt über die K3539 und die L559.

Der Bund stellt für die Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten (Baukosten Wall / Wände, Entwässerung, Zu-/ Abfahrten, Aus-gleichsmaßnahmen, Ablösekosten, Ingenieurleistungen, Qualitätssicherung) vollständig über die Erdmaterialanlieferung finanziert werden können.

Die Auswertung der Befragung dient der Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation. Dabei ist uns Ihre Meinung zu diesem Thema besonders wichtig.  Nach der Auswertung des Fragebogens wird ein Maßnahmen- Gesamtkonzept aufgestellt, der die Bedenken und Anregungen der Anwohner beinhaltet. Der Auslegungsentwurf des Lärmaktionsplans wird im Herbst 2014 im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hier sehen Sie den geplanten Verlauf des Lärmschutzwalles an der A5.

Querschnitt der geplanten Kombination von Lärmschutzwall- und wand.

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/natur-und-umweltschutz/laermaktionsplan