Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.04.2024

Artikel vom 17.04.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung in einer Zusammenfassung 

- öffentlich bekannt gemacht am 17.04.2024 -

1. Parkraumkonzept Waldbrücke

Nachdem das Parkraumkonzept im Quartier Hinterdorf bereits fertig geplant und teilweise umgesetzt ist, wurde das Verfahren, Ordnung im Straßenraum zu schaffen und Befahrbarkeit zu sichern, im Quartier Waldbrücke fortgesetzt. Hier wurde nach demselben Modus vorgegangen: zunächst eine Konzeption zu erstellen, dann in „Geh-sprächen“ die Anwohner anzuhören, deren Anregungen aufzunehmen und daraufhin die Konzeptpläne anzupassen. Zentrales Element ist das Markieren aller Stellplätze im öffentlichen Raum und die Gewährleistung von 1,50 Meter Restgehwegbreite als Mindeststandard.

Der Gemeinderat hat den Entwurf in öffentlicher Sitzung gebilligt. Die Mitarbeiterin des Planungsbüros stellte die endgültige Fassung anhand von 27 Folien vor und beleuchtete jeden einzelnen Straßenzug.

Für vier Straßen im alten Teil waren unterschiedliche Varianten möglich. So sollen im Erlenweg sechs Parkplätze mit Gehwegparken auf der Südseite geschaffen werden. Im Ahornweg, wo es bisher noch gar keine Stellplätze gab, werden vier neue geschaffen. Auch im Kiefernweg sind 13 zusätzliche Stellplätze vorgesehen und im Fichtenweg sind 17 Parkplätze geplant, acht davon unter Einbeziehung des Gehwegs auf der Südseite. Im Eichenweg sollen weitere Stellplätze auf einem angrenzenden öffentlichen Grundstück angeordnet und dazu die bestehende Hecke entfernt werden. Für die Straßenabschnitte Eichenweg, Birkenweg, Ulmenplatz, Buchenweg und Kiefernweg im alten Teil der Waldbrücke wurden von den Bürgern verkehrsberuhigte Bereiche angestrebt. Das könnte bei längeren Straßenabschnitten kritisch sein. Alternativ sind bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.

Die Anwohner des neuen Teils sahen das Konzept als solches kritisch. Auch hier fanden in allen Abschnitten Begehungen statt. Die Teilnehmer wurden vor Ort um Einschätzungen gebeten. Die Auswertung der Fragebögen wurde, soweit möglich, in die Konzeption aufgenommen. Die daraus resultierenden Varianten ergaben in der alten Waldbrücke kein anderes Bild. In der neuen Waldbrücke wurden Alternativen für die Gebietszufahrt im Sperberweg und im Bussardweg mit Ausweichstellen aufgezeigt.

Im Ergebnis zeigte sich, dass bei dieser Vorgehensweise, überall dort Parkplätze einzuzeichnen, wo es in Übereinstimmung mit den Anwohnern und unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung möglich war, nur ein einziger Parkplatz weniger entstand als vorher. Im Bestand wurden 195 Stellplätze gezählt, 173 Fahrzeuge waren abgestellt, 95 davon als Falschparker. Die aus der Mitwirkung der Anwohner entstandene Planung ergab 172 Fahrzeuge. Viele Bereiche, wo vorher keine Markierung angebracht war, konnten jetzt Stellplätze geschaffen werden. 

Der Gemeinderat hat die Umsetzung des vorgestellten Parkraumkonzeptes gemäß den vorgelegten Konzeptionsplänen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Markierungen und verkehrsrechtlichen Beschilderungen der festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu beauftragen und – auf dringende Bitte von Friederike Schmid (SPD) – die verkehrsberuhigten Bereiche umgehend zu planen und umzusetzen.

Als nächstes Quartier wird das Büro mit der Erstellung eines Parkraumkonzepts für den Bereich „Ortsmitte“ beauftragt.

Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.

2. Änderungen der Bebauungspläne „Bruch östlich I“, „Wochenendgebiet Effenstiel“ und „Wochenendgebiet Im Gehren“

Bürgermeister Eric Bänziger erklärte die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderungen der Wochenendgebiete. Es ging darum, die Höhenentwicklung der Gebäude zu begrenzen. Die formulierten Planungsziele hinsichtlich der maximalen Bauentwicklung der Gebiete wurden aus Sicht des Gemeinderats durch die bestehenden Festsetzungen bislang nicht im angestrebten Umfang erreicht. Aus diesem Grund verfolgte die Gemeinde das Planungsziel, mit der Änderung dieser Bebauungspläne eine Nachsteuerung und Konkretisierung im Bereich der Höhe baulicher Anlagen innerhalb des topografisch bewegten Geländes zu erreichen. Zudem wurden aktuelle ökologische und artenschutzrechtliche Standards in den Änderungen berücksichtigt.

Eine Mitarbeiterin des Planungsbüros erläuterte die vorgenommenen Änderungen und die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Die Änderungen sehen in beiden Fällen nun eine maximal zulässige Giebelhöhe vor, die sich durch die maximal zulässige Wandhöhe talseitig (5,50 Meter) und bergseitig (3,50 Meter) definiert. Pultdächer sind für Hauptgebäude nicht mehr zugelassen. Die zulässige Grundfläche darf 50 Quadratmeter nicht überschreiten. Maximal ein Vollgeschoss ist zulässig.

Das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz – Naturschutz hat im Rahmen seiner Stellungnahme zu beiden Wochenendgebieten geäußert, dass Bauten nicht den aktuellen Bebauungsplanänderungen entsprechen würden. Dies sei in Bezug auf das weitere Vorgehen zu prüfen.

Dr. Andrea Friebel (CDU) signalisierte Zustimmung. Es solle ein Wochenendgebiet bleiben. Fritz Küntzle (CDU) brachte es auf den Punkt: Die Verstöße gegen geltendes Baurecht würden nicht geahndet werden. Bürgermeister Bänziger erläuterte daraufhin, dass man sich zusammen mit dem Landratsamt nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderungen für die Wochenendgebiete um die rechtswidrig errichteten Bauten kümmern würde.

Die Bebauungsplanänderungen der Wochenendgebiete „Effenstiel“ und „Im Gehren“ wurden als Satzung beschlossen.

Die Änderung des Bebauungsplans „Bruch östlich I“ wurde vom Gemeinderat nach der dritten Änderung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ebenfalls als Satzung beschlossen. Es ging um eine nachträgliche Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Genehmigung des Anbaus eines Speiseraums an den Kindergarten St. Franziskus. Klaus Holzmüller (FDP) bemerkte dazu, die Änderung des Bebauungsplans aufgrund einer solch kleinen Formalität sei alles andere als Bürokratieabbau.

3. Prioritätenliste Bauleitplanung

Die Prioritätenliste Bauleitplanung wurde für das 1. Halbjahr 2024 fortgeschrieben. Eine Mitarbeiterin des Ortsbauamts erläuterte die Verfahrensstände und vorgesehenen Zeithorizonte mit Hinweis auf die Planungsanlässe, um das Verwaltungshandeln transparent zu machen. Beginnend bei der Vorstellung des Projekts und der ersten Vorberatung über den Aufstellungsbeschluss, die Konzeptvorstellung und Diskussion, eine mögliche Bürgerbeteiligung und schließlich der Beschluss der Offenlage und die Abwägung der Stellungnahmen bis hin zum Satzungsbeschluss ist jeder Schritt nachvollziehbar dargestellt. Nach der heutigen Sitzung sind 14 Bebauungspläne im laufenden Verfahren. Weitere Projekte sind die Stellplatzsatzung und die Gaubensatzung.

Das Voranschreiten der Verfahren und die Einordnung in die jeweiligen Prioritäten sei darüber hinaus auch davon abhängig, welche Umstände sich im Zuge einzelner Verfahrensschritte ergeben und inwieweit diese das Verfahren beeinflussen.

Marielle Reuter (WBB) fand den Vortrag in dieser Ausführlichkeit vor dem Gemeinderat zu umfänglich. Auch Gerhard Fritscher (CDU) meinte, es genügten die Änderungen. Die Details könnten im Ausschuss für Umwelt und Technik beraten und im Nachgang der Gemeinderat nur informiert werden. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung zur Kenntnis.

4. Antrag CDU Platzierung Gerätehalle Feuerwehr

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag eingereicht, der die Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle auf dem Festplatz betrifft.

Dieser Halle liegt eine Aussage des Feuerwehrbedarfsplans zugrunde, dass die Weingartener Feuerwehr gemessen an ihrer Risikostruktur nur unzulänglich ausgerüstet sei. Insbesondere der Gewerbebetrieb Kleiberit stelle ein erhöhtes Risikopotential dar. Für Einsätze in diesem Bereich seien Sonderlöschmittel, ein Schwerschaumwerfer und eine leistungsfähige Zumischanlage vorzuhalten. Da das bestehende Feuerwehrhaus aber keine räumlichen Kapazitäten mehr dafür aufweist, haben Verantwortliche der Feuerwehr gemeinsam mit der Chefetage der Kleiberit und der Gemeindeverwaltung ein Projekt erarbeitet, dass die Firma der Gemeinde das Fahrzeug, einen Abrollcontainer sowie die erforderliche Fahrzeughalle finanziert. Für die Gemeinde verblieben lediglich Kosten für die Infrastruktur und die Innenausstattung der neuen Halle mit ca. 200.000 Euro. Der Platzbedarf für Halle und Abstellfläche vor den Ausfahrzonen liegt bei rund 840 Quadratmeter. Dem gegenüber steht der Platzbedarf des Schulhausneubaus, der nach Beschluss des Gemeinderates ebenfalls auf dem Festplatz errichtet werden soll.

Die CDU-Fraktion spricht nun von einer “kurzsichtigen und provisorischen Platzierung“ der Feuerwehrhalle auf dem Festplatz und bittet die Verwaltung, die baulichen Anforderungen an ein zukünftiges optimales Feuerwehrhaus vorzulegen. Dazu sagt die Verwaltung, dass ein derartiger Neubau eine längere Planungs- und Beratungsphase sowie Finanzmittel der Gemeinde in Anspruch nehmen werde und somit nur langfristig umzusetzen sei. Außerdem sei auf dem Festplatz ausreichendes Flächenpotential vorhanden. Die Diskussion solle im Ausschuss für Umwelt und Technik abschließend geführt und dem Gemeinderat ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden.

Gerhard Fritscher erläuterte in der Sitzung des Gemeinderates, der CDU sei es ein Anliegen, zu klären, wie viel Platz die Schule benötige. Dazu erläuterte Bürgermeister Bänziger anhand einer Planzeichnung, dass insgesamt 13.000 m² auf dem Festplatz vorhanden seien, davon seien 4000 m² für die Fläche des Schulgebäudes, 5000 m² für die Außenfläche der Schule und 4000 m² für Erweiterungsfläche/ weitere Nutzung vorgesehen. Nur ein Bruchteil dieser Erweiterungsfläche/ Fläche zur weiteren Nutzung werde für die sechs Stellplätze und ein Lagerabteil benötigt.

Timo Martin (WBB) fragte nach dem Standort eines künftigen Festplatzes. Klaus Holzmüller (FDP) mahnte, mit Flächen sparsam umzugehen und erinnerte an den Vorschlag der FDP, die Grundschule im Ortskern zu lassen.

Das Gremium befürwortete einstimmig den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Detaildiskussion für die Fahrzeughalle sowie ein neues Feuerwehrgerätehaus in den Ausschuss für Umwelt und Technik zu verweisen.