Hauptbereich
Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan 2024 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Bekanntmachung und Auslegung
Das Landratsamt Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 15.04.2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 26.02.2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Ausgenommen hiervon werden die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen (insg. 5 VZÄ), denen aktuell keine entsprechende Bewertung zugrunde liegt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung der Gemeinde Weingarten (Baden)
1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581) hat der Gemeinderat am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
HIER geht es zur Haushaltssatzung 2024 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetrieben (keine barrierefreie PDF-Datei, 5 Seiten)
Das Landratsamt Karlsruhe hat außerdem mit Verfügung vom 15.04.2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 26.02.2024 gefassten Beschlüsse über die Festsetzung der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt. Gleichzeitig wurde jeweils der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt, soweit diese genehmigungspflichtig waren.
Die Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne werden hiermit bekannt gemacht.
1. Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 26.02.2024 für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:
HIER geht es zur Haushaltssatzung 2024 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetrieben (keine barrierefreie PDF-Datei, 5 Seiten)
1. Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 26.02.2024 für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:
HIER geht es zur Haushaltssatzung 2024 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetrieben (keine barrierefreie PDF-Datei, 5 Seiten)
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2024 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ von Freitag, 03.05.2024 bis einschließlich Dienstag, 14.05.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabepflichtigen während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 4, im 1. OG, in der Finanzverwaltung, öffentlich ausliegen.
Weingarten (Baden), den 24.04.2024
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 02.05.2024 -