Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 04.03.2024

Artikel vom 06.03.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung in einer Zusammenfassung

- öffentlich bekannt gemacht am 06.03.2024 -

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

Eine Elternbeirätin des Kindergartens St. Franziskus klagte, die Reduzierung der Öffnungszeiten auf 16.30 Uhr sei zu kurzfristig kommuniziert worden. Der Elternbeirat habe auf die Mitteilung hin nur eine Woche Rückmeldefrist bekommen. Sie bitte darum, in Zukunft die Eltern frühzeitiger zu informieren, dann könnte man Lösungen finden. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, die Eltern hätten die Verträge mit den Trägern geschlossen. Die Gemeinde werde zukünftig auf die Träger einwirken, damit diese direkt auf die Eltern zugehen sollten.

2. Windkraft in Weingarten – Vorstellung des Gegengutachtens

Die Weingartner Bürgerbewegung hat im Januar einen Antrag auf Offenlegung und Bündelung aller aktuellen Fakten zum Thema Windkraft am Waldstandort am Hinteren Heuberg gestellt. Daraufhin wurde auch auf Wunsch des Gemeinderates in jüngster Sitzung das bisher noch nicht öffentlich zugängliche Natur- und Artenschutzgutachten, welches vom Verein Gegenwind Obergrombach-Helmsheim-Kraichgau beauftragt wurde, in öffentlicher Sitzung vom Verfasser Dirk Bernd vorgestellt.

Bürgermeister Bänziger führte in das Thema ein: Die Gemeinde habe das Gutachten der EnBW zur Kenntnis genommen, dass drei Windkraftanlagen auf offener Fläche betrachtet habe. Waldflächen wurden nur teilweise begutachtet. Das Ergebnis war, die Waldflächen seien teilweise höherwertig, aber durch Ausgleichsmaßnahmen ausreichend ersetzbar. Das Gutachten wurde erstellt von Mailänder Consult und der Gemeinderat nahm es zur Kenntnis.

Herr Bernd stellt die Auswirkungen von Windkraftanlagen (WKA) für Vögel in den Mittelpunkt seiner Untersuchungen, denn Vögel seien die kritischste Art. Der Untersuchungsraum betreffe Tabubereiche, und bilde den Aktionsraum des Rotmilans und des Schwarzmilans ab in Bezug auf Bruthabitate und Nahrungshabitate. Eine Karte mit acht Punkten zeigte die Verteilung dieser Habitate im Untersuchungsraum Hinterer Heuberg: Ein bewaldeter Höhenrücken in der Vorrangfläche. Untersucht wurden die Vorkommen von Milan, Bussard, Falke und Uhu.

Bei behördlicher Vorgehensweise, so der Gutachter, würden die Abstände zu Tabubereichen immer weiter reduziert. Waren es beispielsweise bei Fledermäusen vor Jahren noch fünf Kilometer breite Zonen, so wurden sie auf drei Kilometer angepasst. Arten, die nicht angepasst werden konnten, seien einfach aus der Betrachtung herausgenommen worden. Jedes Gutachten könne dementsprechend günstig gestaltet werden, wenn die Beurteilungskriterien nur weit genug aufgeweicht würden. Seine Untersuchungen hätten für diesen Raum Horste und Nahrungshabitate von fünf hochrelevanten Arten gesichtet: Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Baumfalke und Uhu. Anhand von Fotos zeigte er, dass diese Arten Revierflüge über dem Wald pflegten und die dort aufsteigende Thermik für Gleitflüge über der offenen Feldlage nutzten. Der Rotmilan nutze aber auch Wege und werde zweifellos die Freiflächen um die WKAs als Nahrungshabitate anfliegen.

In einem Beobachtungszeitraum von 114 Stunden wurden im künftigen Bereich der WKA 187 Flugbewegungen des Rotmilans gezählt. Das ergebe nachweislich ein signifikant hohes Tötungsrisiko durch Pendelbewegungen zwischen Horst und Nahrungshabitat für mehrere Individuen. Somit sei eine Genehmigung nicht zulässig.

Weitere Fotos zeigten das Vorkommen des Uhus. Der Uhu schlage Krähen, die sich zum Schutz der Einzelnen in Gruppen zusammenschließen. Im Einzugsbereich von Windrädern gebe es auf jeden Fall Verluste, ebenso bei den Weißstörchen. In einer Statistik dokumentierte Dirk Bernd den Rückgang des Rotmilans im Zeitraum von 1988 bis 2014 auf noch knapp zwei Prozent. Das Argument, es gebe Kameras, die die Annäherung eines Vogels beobachteten und die Rotorblätter abschalten würden, ließ er nicht gelten. Das sei unrealistisch, denn die Reaktionszeit von der Aufnahme bis zum Stopp dauere zu lang. Die durchschnittliche Flughöhe des Rotmilans befinde sich genau im Korridor der rotierenden Blätter, der bei 80 Meter über dem Boden beginne.

Zum Vorkommen des Großen Abendseglers (Fledermausart) berichtete Bernd, dieser sei in den 90er Jahren noch zu Hunderten tagsüber beobachtet worden und würde von Windrädern geschlagen. Ein Abschalten durch Kamerabeobachtung sei reine Theorie. Fotos dokumentierten zerstörte Flügel und blutüberströmte Tiere infolge innerer Verletzungen. Die Population im Untersuchungsraum sei in den Jahren 1994 bis 2018 von 350 auf nahezu null zurückgegangen.

Auf die Frage von Wolfgang Wehowsky (SPD) nach seinem Resümee, sagte Bernd, die Untersuchung habe den gesamten Raum betroffen. Der Rotmilan jage im Offenland und nutze den Wald als Thermikraum. Ein Planungsbüro werde immer Windräder generieren, denn die Vorschriften seien so dehnbar ausgelegt. Was in diesem Jahr zutreffe, könne im nächsten Jahr ganz anders sein. Timo Martin (WBB) sagte, Dirk Bernd habe die übliche Argumentation der Gegner angeführt. Was wären die konkreten Auflagen, um die Genehmigung zu erhalten? Hierzu sagte Bernd, sein Gutachten weise Thermikräume, Brutplätze und Nahrungshabitate auf. Sei der politische Wille da, Windräder zu bauen, so werden Befreiungen erteilt und die Gebiete politisch angepasst. Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, die meisten Ergebnisse überschneiden sich mit dem anderen Gutachten. Der Wald sei als Zeichen des Klimawandels massiv geschädigt. Dennoch werden Windräder abgelehnt, andere lehnen Kernkraft ab. Es müssten Kompromisse gefunden werden. Mit was für einer Beurteilung durch die Naturschutzbehörde sei zu rechnen? Könne eine Genehmigung erteilt werden? Bernd erklärte, der Uhu sei relativ wenig gefährdet, er fliege nicht so hoch, dass er von den Rotoren getroffen werde, der Milan dagegen schon. Abschaltkameras seien nur Scheinargumente und nicht hilfreich. Axel Hammen (Grüne Liste) zog das Fazit, die Botschaft sei ein klares Nein, aber Mailänder Consult sage ja. Andererseits sage Dirk Bernd auch ja, indem er sich auf Anpassungen berufe. Matthias Görner (FDP) konstatierte, die Entscheidung der FDP vom 20. Januar habe sich heute bestätigt. Werner Burst (SPD) berichtete von Umsiedlungen der Fledermausquartiere. Dazu sagte Bernd, Fledermäuse könne man nicht umsiedeln. Sie jagen in immer denselben Quartieren. Ein Eingriff in die Brutquartiere bedeute die Vernichtung der Brut. Zuletzt forderte Marielle Reuter (WBB) eine klare Aussage: Sind WKAs an diesem Standort genehmigungsfähig? Ja oder nein? Die Antwort des Gutachters lautete: aus naturschutzfachlicher Sicht nein, aus behördlicher Sicht ja.

Der Gemeinderat nahm das Gutachten zur Kenntnis.

3. Bebauungsplan Breitwiesen Teil I

Der Bebauungsplan „Breitwiesen Teil I“ folgt der städtebaulichen Planung einer geordneten Entwicklung im Norden der Gemarkung.

Neben der Änderung auf das Regelverfahrens nach § 2 Baugesetzbuch wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans minimal geändert. Eine Vertreterin des beauftragten Planungsbüros trug dem Gemeinderat die Änderungen vor. Im bisherigen Geltungsbereich war ein Grundstück am südöstlichen Gebietsrand nur zur Hälfte im Geltungsbereich des Bebauungsplans enthalten. Um im Südosten eine klare Grenze zu erhalten, wurde dieses zur Hälfte eingeschlossene Flurstück ganz herausgenommen und diese Änderung beschlossen.

Das zieht nach sich, dass auch der Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2022 geändert werden muss und der Flächennutzungsplan von der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe im Parallelverfahren an die Planung anzupassen ist. Anstelle dem ursprünglich ausgezeichneten Mischgebiet soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Auf Basis der städtebaulichen Planungsprämissen wurde ein städtebauliches Konzept angefertigt.

Ein großer Teil des Geltungsbereichs war bisher nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Jeweils nördlich und südlich zu dieser ehemaligen Gewerbefläche grenzen bisherige Außenbereiche an. Im Norden schließt sich der geplante Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ an, im Süden der Bebauungsplan Nr. 69 „Höhefeldstraße/Burgstraße“ aus dem Jahr 2019. Als Trennung zum Bebauungsplan Nr. 80 „Breitwiesen Teil I“ soll der geplante Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ im Süden mit einem Mischgebiet angrenzen.

Als städtebauliche Planungsprämissen sind unter anderem ein allgemeines Wohngebiet sowie die Erschließung über zwei Zufahrten, ausgehend von der Höhefeldstraße und der Rosenstraße, festgelegt. Darüber hinaus sollen bezüglich der Gebäudehöhen zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss im Randbereich und drei Vollgeschosse mit Dachgeschoss oder vier Vollgeschoss mit Flachdach im Kern entstehen. Schließlich sollen 25 % des Wohnraums in Form von gefördertem Mietwohnraum entwickelt werden. Dies seien unter anderem die Grundlagen für einen Architektenwettbewerb, fasst Bürgermeister Bänziger zusammen.

Für die noch nicht versiegelten Außenbereichsflächen im Geltungsbereich sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese werden wie auch die weiteren Verfahrenskosten auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags vom Investor getragen.

Wolfgang Wehowsky (SPD) fragte nach der genauen Lage der Erschließungsstraßen. Diese sei erst in Planung und werde im Rahmen des Architektenwettbewerbs festgelegt, erklärt die Vertreterin des Planungsbüros. Man wolle den Architekten eine maximale Gestaltungsfreiheit lassen. Dazu sagte Matthias Görner (FDP), das sei jedoch eine Voraussetzung für die Zustimmung der FDP. Er beantrage, über diesen Punkt gesondert abzustimmen.

Die abschließende Abstimmung des Beschlussvorschlags der Verwaltung ergab folgendes Bild:

  • Der Aufstellungsbeschluss zum allgemeinen Bebauungsplan wird unter Anwendung des Regelverfahrens geändert: Zustimmung bei 3 Gegenstimmen der FDP.
  • Die Gebietsabgrenzung wird entsprechend der Vorberatungen geändert: 10 Zustimmungen, 5 Gegenstimmen (3 der Grünen und 2 der FDP) und 2 Enthaltungen (Schmid und Lohr). Somit wird die Änderung vollzogen.
  • Der FNP soll angepasst werden: Zustimmung bei 3 Enthaltungen der FDP.
  • Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beauftragt.

4. Vergabe Photovoltaik Kindergarten Bullerbü

Infolge der geplanten Erweiterung der Anlage auf dem Kindergarten Bullerbü von 20 auf 50 kWp wurde die ursprünglich gemeinsam mit dem Hochbehälter Katzenberg angelegte Ausschreibung getrennt. Die Anlage auf dem Hochbehälter ist mittlerweile geliefert und wird ab April in Betrieb gehen.

Die vom Leistungsumfang her wesentlich größere Anlage wurde erneut ausgeschrieben. Es wurden drei Angebote fristgerecht abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma VEG Industrieservice aus Malsch ab mit einem Gesamtpreis von 77.811,65 Euro. Es liegt um etwa 40 Prozent unter der Kostenschätzung des Planungsbüro Jergler mit 130.804 Euro.

Angesichts dieser enormen Einsparung meinte Gerhard Fritscher (CDU) brauche man in Zukunft keine Planungsbüros mehr. Seines Erachtens genüge es, zwei Angebote einzuholen und die Firma direkt zu beauftragen. Die Planungskosten könne man sich sparen. Timo Martin (WBB) sah das ebenso.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.

5. Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte nach der Kommunalwahl

Die Entschädigung für Gemeinderäte soll nach der Kommunalwahl angehoben werden. Die Monatspauschale soll dann 125,- Euro statt wie bisher 100,- Euro betragen, das Sitzungsgeld 60,- Euro statt wie bisher 50,- Euro.

Bürgermeister Bänziger erklärte dazu, er halte das für gerechtfertigt. Die Tagesordnung sei in der Regel lang und erfordere zeitaufwendige Vorbereitung. Die letzte Anpassung sei 2016 vorgenommen worden.

Jörg Kreuzinger (CDU) erklärte, die CDU bleibe bei ihrer bereits getätigten Aussage, die Erhöhung abzulehnen. Timo Martin (WBB) befand die Erhöhung angemessen. Die nächste sei sonst erst 2029 möglich. Klaus Holzmüller (FDP) sagte, es sei der richtige Zeitpunkt, das jetzt zu tun. Es sei kein Lohn, sondern eine Entschädigung. Diese Ansicht teilte auch Sonja Güntner (Grüne Liste). Auch Wolfgang Wehowsky (SPD) signalisierte Zustimmung, ebenso Marielle Reuter (WBB) als ausscheidendes Mitglied. Fritz Küntzle (CDU) verteidigte die Ablehnung als „gute Geste“ der Sparsamkeit gegenüber der Öffentlichkeit. Bürgermeister Bänziger erklärte, er schätze die Diskussionskultur.

Die Zustimmung erfolgte mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU, die Neuregelung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

6. Informelle Beziehung der Freundschaft zu Liverdun

Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, den durch die Gemeinde Liverdun übermittelten Wunsch nach einer Beendigung der offiziellen Städtepartnerschaft respektvoll zur Kenntnis zu nehmen. Der Gemeinderat soll beschließen, die Partnerschaft in eine informelle Beziehung der gegenseitigen Freundschaft und Achtung beschließen. Diese neue Form soll durch eine Delegation im Rahmen eines Freundschaftsbesuchs baldmöglichst ausgestaltet und kommuniziert werden. Nach längerer Diskussion mit teilweise denselben Argumenten, die bereits im Verwaltungsausschuss vorgetragen wurden, aber mit dem überwiegenden Tenor, doch noch ein Gespräch zu suchen, wurde das Thema mit den Stimmen der WBB, SPD, GLW, Jörg Kreuzinger (CDU) und des Bürgermeisters in den Verwaltungsausschuss verschoben.

7. Informationen aus den Fachbereichen

Michael V. Schneider, Leiter der Finanzen, informierte, dass die Frage der FDP nach den Kosten für Hackschnitzel im Rahmen des Finanzzwischenberichts beantwortet werde. Auch der Wärmebedarf der Schule, die Kosten für Brennholz und anderes werde dargestellt.

Oliver Russel, Leiter Bürgerdienste, berichtete, auf dem Friedhof werde aktuell das dritte gärtnergepflegte Grabfeld eingerichtet. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben, die Firma Stärk sei der wirtschaftlichste Bieter. Es werden 70 Grabstellen entstehen, 13 davon als Erdgräber. Die Nachfrage nach Bestattungen auf diese Art sei ungebrochen groß. Es werde in Richtung zum neuen Friedhofstor bereits ein weiteres Feld vorgesehen.