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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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support@readspeaker.com

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Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Baggersee

Vorlesen

Baggersee im Freizeitgebiet Breitheide

Weingarten (Baden) schwimmt & erholt

Freier Eintritt für Bade- & Erholungsgäste

Austattungsmerkmale

  • Liegewiese
  • Sandstrand
  • Spielplatz
  • Beachvolleyballfeld
  • Grillstellen
  • Trimm-Dich-Pfad
  • Wald-Lehrstationen
  • Toiletten (geöffnet in der Sommersaison)
  • In der Sommersaison steht der Baggersee an den Wochenenden & in der Ferienzeit unter der Aufsicht der DLRG

Wichtige Hinweise

  • Der Kiesabbau ist aktiv
  • Das Mitbringen von Tieren aller Art ist in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September verboten!

Wissenswertes: Allgemeines & Verhaltensregeln für einen angenehmen Aufenthalt

Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden zahlreiche Baggerseen als Badeseen genutzt. Sie werden an heißen Wochenenden von mehr als 200.000 Badelustigen frequentiert. Hierbei kommt es regelmäßig zu chaotischen Zuständen, die sich auf folgenden kurzen Nenner bringen lassen:

  • Kraftfahrzeugführende parken ohne Rücksicht auf erforderliche Rettungswege und entgegen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie fahren, um möglichst nahe an das Ufer des Sees zu kommen, über Getreidefelder und bestellte Äcker. Gravierende Verkehrsstörungen auf den Zufahrtsstraßen sind dann ebenso vorprogrammiert wie der Ärger von Anwohnenden und Landwirtinnen und Landwirten.
  • Badegäste lassen die Ufer als Müllkippe zurück, zerstören Schilfbestände und dringen in Naturschutzgebiete ein, wobei vielfach die Tierund Pflanzenwelt in Mitleidenschaft gezogen wird. Grill- und Lagerfeuer werden ohne großes Unrechtsbewusstsein abgebrannt und es entstehen regelmäßig erhebliche Brandgefahren.
  • Nicht selten werden nach „Baggersee-Feten“ Alkoholfahrten durchgeführt, es kommt zu Ruhestörungen, Belästigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.

Um solchen Zuständen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So auch am Weingartener Baggersee, der als Erholungs- und FreizeitgebietBreitheide ausgewiesen ist. Für dieses Gebiet besteht eine Polizeiverordnung, die an mehreren Stellen für jedermann sichtbar ausgehängt ist. Aufgrund der hohen Besuchszahlen wurden Parkplätze und eine Toilettenanlage erstellt, um einigermaßen geordnete Verhältnisse zu schaffen. Während der Badesaison wird das Gebiet von Mitgliederinnen und Mitgliedern des DLRG gelegentlich beaufsichtigt.

Grundsätzlich ist das Baden im See erlaubt, allerdings auf eigenes Risiko. Im Folgenden zitieren wir Auszüge aus den Verordnungen, die Verhaltensregeln und besondere Gefahrenquellen bei der Benutzung beinhalten:

  • Das Befahren mit Kraftwagen oder Krafträdern jeglicher Art einschließlich Mofas außerhalb der hierfür ausdrücklich zugelassenen Flächen ist untersagt.
  • Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Krafträdern jeglicher Art einsch. Mofas ist außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen unzulässig. Unzulässig ist auch das Waschen von Kraftfahrzeugen.
  • Absolut verboten, und doch trotzdem oftmals missachtet, ist das Abrennen von offenem Feuer und Grillen (nur auf vorgesehenen Grillstellen erlaubt) sowie das Mitbringen von Tieren aller Art, ausgenommen Blindenhunde.
  • Nach § 38 Naturschutzgesetz ist außerdem das Reiten, das Fahren mit bespannten oder motorisierten Fahrzeugen, das Zelten und das Aufstellen von Wohn- und Campingwagen oder sonstigen Unterkunftseinrichtungen verboten.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500,- € geahndet. Während der Badesaison finden verstärkte Polizeikontrollen statt. Außerdem ist ein Wachdienst im Einsatz, der jede Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringt.

Der Gemeingebrauch bei der Benutzung des Baggersees ist folgendermaßen eingeschränkt:

  • Die Benutzung des Baggersees im Bereich der Abbau- und Förderanlagen sowie der ausgewiesenen Schutzzonen ist verboten.
  • Das Betreten oder Benutzen aller dem Baggerbetrieb dienenden Anlagen, Einrichtungen, Maschinen, Geräte und dergleichen ist Unbefugten untersagt.
  • Besucherinnen und Besucher des Baggersees haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
  • Im Hinblick auf die Gefahr der Bodenberührung ist ein Hineinspringen ins Wasser verboten (Querschnittslähmung!).
  • Das Benutzen bzw. Mitführen von Harpunen ist verboten.
  • Auf dem Wasser ist es verboten andere Badegäste ins Wasser zu stoßen, sie beim Baden zu behindern oder unterzutauchen, Andere durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen und ungebührliches Lärmen, Singen, Pfeifen und Benutzen von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumente.

Auf folgende mit der Benutzung des Baggersees verbundene Gefahren wird besonders hingewiesen:

  • Die Uferböschungen fallen zum Teil plötzlich steil ab, die Wassertiefe beträgt bis zu 22 Meter.
  • Der meist kiesige Untergrund bietet keinen festen Halt (Abrutschgefahr).
  • Es muss mit Untiefen gerechnet werden.
  • Die Wassertemperatur ist stark unterschiedlich (Kalte Strömungen, Temperaturschichtungen)
  • Es bestehen Verletzungsmöglichkeiten an Hindernissen im Wasser, Fremdkörpern, die später eingebracht wurden.
  • Schlingpflanzen können Schwimmer gefährden.

Information

Die Benutzung des Baggersees, der Ufergrundstücke und deren Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr! Die Benutzerinnen und Benutzer haften für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung entstehen selbst. Insoweit erfolgt eine Freistellung der Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen.