Hauptbereich
Nachbarschaftsverband Karlsruhe NVK
Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Sachlichen Teil-Flächennutzungsplan
Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2018 die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie beschlossen.
Die zweite Offenlage des Entwurfs des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie wird mit Umweltbericht, und den unten näher erläuterten Gutachten und Stellungnahmen gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17. September 2018 bis einschließlich 26. Oktober 2018 durchgeführt und kann während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum) eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus werden die Planunterlagen auch bei den Verwaltungsstellen der Kommunen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ausgelegt: Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, Weingarten.
Inhalt des Umweltberichtes ist die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und dessen voraussichtlicher Entwicklung bei Nichtdurchführung des Teil-FNP Windenergie sowie die Darstellung der relevanten Umweltziele: Gesundheit des Menschen; Kultur- und Sachgüter; Landschaft; Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft sowie die Wechselwirkung zwischen den genannten Schutzgütern. Weitere Inhalte des Umweltberichtes sind die Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen und Wechselwirkungen, die FFH-Verträglichkeit, der besondere Artenschutz sowie geplante Überwachungsmaßnahmen.
Zum Schutzgut Gesundheit des Menschen liegen Ermittlungen und Beurteilungen der Geräuschimmissionen, Schallimmissionsprognosen, für potenzielle Standorte bei Karlsruhe-Knielingen; Karlsruhe-Grünwettersbach, Ettlingen und Waldbronn sowie eine Schattenwurfprognose für potenzielle Windenergieflächen, Vorschlagsfläche C bei Karlsruhe - Grünwettersbach und Ettlingen sowie Stellungnahmen beteiligter Gebietskörperschaften und Träger öffentlicher Belange zu Vorsorgeabständen und Naherholungsfunktionen vor. Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter wird in einer Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Stellungnahmen beteiligter Gebietskörperschaften zu Kulturgüterschutz in Bezug auf Windenergieanlagen dargestellt. Diese thematisieren auch teilweise das Schutzgut Landschaft zu Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch Windenergienutzung. Hierzu liegen auch Foto-Visualisierungen vor. Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind in Form von Grundlagen für die Prüfung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmelage für den Rotmilan in der Fläche D9-Kreuzelberg, Ettlingen; des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags Vögel, der Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsvorprüfung, sowie des Fachgutachterlichen Fachbeitrags Fledermäuse verfügbar. Angaben zum Schutzgut Boden sind in einer Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau enthalten, die auch das Schutzgut Wasser thematisiert. Zu diesem Schutzgut liegen Stellungnahmen der Stadtwerke, sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Albgau und des Landratsamtes Karlsruhe Gesundheitsamt vor, letztere enthält darüber hinaus Informationen zum Schutzgut Luft/Klima, das auch in einer Stellungnahme der Stadt Karlsruhe thematisiert wird.
Überdies sind Schutzgutübergreifend Stellungnahmen beteiligter Kommunen sowie Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe Abt.5-Umwelt, des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, des Landratsamtes Karlsruhe, sowie der anerkannten Naturschutzverbände vorliegend.
Seitens der Öffentlichkeit gingen verschiedene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Gesundheit des Menschen; Kultur- und Sachgüter; Landschaft; Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Boden sowie Wasser ein, die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, Erholungs- und Freizeitfunktionen vornehmlich Lärm und die vorhandenen räumlichen und naturräumlichen Gegebenheiten betreffen. Insbesondere liegen umfangreiche Stellungnahmen zu den Flächen im Bereich der Konzentrationszonen Kohlplatte, Edelberg und Kreuzelberg in Ettlingen und Karlsruhe vor.
Stellungnahmen zur beabsichtigten Neuaufstellung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie können während der Auslegungsfrist mündlich oder schriftlich bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ergänzend ist der Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie mit den oben genannten Unterlagen auch im Internet einsehbar unter:www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b3/windkraft.de
Karlsruhe, 6. September 2018
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und stellvertretender Vorsitzender des NVK