Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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B-Plan Nr. 70 “Burghof", Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel vom 01.12.2018

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 "Burghof" und den örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 1.418 m² und das Flurstück Nr. 3.145 ganz sowie das Flurstück Nr. 1.996 (Burgstraße) teilweise. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

 

Anlass und Ziel der Planung:

Planungsziel ist eine Nachverdichtung im städtebaulich verträglichem Umfang unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung. Durch die angestrebte Nachverdichtung und die Festlegung der Art der baulichen Nutzung als Urbanes Gebiet (MU) soll innerhalb des Geltungsbereich sowie in dessen Umfeld das Miteinander von Wohnen und Arbeiten gestärkt, einer weitere Flächenversiegelungen im Außenbereich vorgebeugt und die "nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege" unterstützt werden.

Konkrete Anlass der Planung ist der geplante Abriss des bestehenden Gebäudes und die zeitgemäße Neubebauung der Örtlichkeit durch ein Mehrfamilienhaus. Zur Errichtung des Gebäudes liegt eine konkrete Bauabsicht vor. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung und im Sinne einer Nachverdichtung im Gebiet wird daher ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des §12 BauGB aufgestellt. Zur Konzeption der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird ein durch den Eigentümer des Grundstücks erarbeiteter und mit der Gemeindeverwaltung Weingarten abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan zu Grunde gelegt. Hierüber hinaus flankiert ein Durchführungsvertrag den Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a i.V.m. §12 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren in Form einer Beteiligung gemäß  § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Aufgrund eines Übertragungsfehlers zur Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt eine Verlängerung des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit den Begründungen, dem Fachbeitrag Schall und dem Fachbeitrag Artenschutz können im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, bei Frau Hafermann Zimmer B2 in der Zeit vom

                                                                       29.06.2018 bis 20.08.2018

während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Entwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und weiteren Anlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auch im Internet unter www.weingarten-baden.de/gemeinde/bauplanung-gewerbe/bebauungsplaene-im-verfahren.html abgerufen werden.

 

Die Öffentlichkeit kann sich hier über den Anlass und allgemeine Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Innerhalb des Auslegungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben zu diesem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellung zu nehmen. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

   

Weingarten, den 12.07.2018

Eric Bänziger, Bürgermeister