Hauptbereich
B-Plan Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
des Bebauungsplans Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan.
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 89.295 m² mit den Flurstücken Nrn. 16323, 16324, 16325, 16326, 16327, 16328, 16329, 16330, 16331, 16331/1, 16332, 16333, 16333/1, 16333/2, 16334, 16334/1, 16336, 16336/1, 16337, 16338, 16338/1, 16338/2, 16338/3, 16338/4, 16339, 16340, 16340/1, 16341, 16346, 16347, 16348, 16349, 16350, 16351, 16352, 16353, 16354, 16355, 16356, 16359, 16360, 16361, 16362, 16362/1, 16363, 16364, 16365, 16365/1, 16366, 16367, 16368, 16369, 16370, 16371, 16372, 16373, 16371/1, 16373/2, 16373/3, 16373/4 vollständig sowie teilweise die Flurstücke Nr. 16335, 16357, 16358, 16321, 16318. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.
Anlass und Ziele der Planung:
Durch die in der 2. Änderung formulierten Planungsziele können Festsetzungen nicht im angestrebten Umfang erreicht werden. Aus diesem Grund verfolgt die Gemeinde das Planungsziel mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren”, 3. Änderung eine Nachsteuerung und Konkretisierung im Bereich der Höhe baulicher Anlagen innerhalb des topografisch bewegten Geländes zu erreichen. Zudem sollen aktuelle ökologische und artenschutzrechtliche Standards berücksichtigt werden.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung können in der Zeit vom
16.02.2024 bis einschließlich 20.03.2024
unter
https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der der Online-Einsichtnahme bzw. der Einsichtnahme im Rathaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, oder mündlich zur oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 07.02.2024
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 08.02.2024 -