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Umlegung Kirchberg-Mittelweg
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Gemeinde Weingarten (Baden)
Gemarkung Weingarten
Umlegung Kirchberg-Mittelweg
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Der Umlegungsplan für die Baulandumlegung „Kirchberg-Mittelweg“ der Gemarkung Weingarten, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 22.10.2021 aufgestellt und mit Beschluss vom 07.04.2022 geändert wurde, ist am 16.01.2024 für sämtliche einbezogenen Grundstücke unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung für die von der Umlegung betroffenen Grundstücke der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Gemeinde Weingarten (Baden) von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb von sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist bei der Umlegungsstelle, dem Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen.
Hinweis: Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Bekanntmachung des Umlegungsplans kann von den Umlegungsbeteiligten persönlich gestellt werden; für die weitere Verfahren vor der Baulandkammer bedarf es aber der anwaltlichen Vertretung.
Bruchsal, 05.02.2024
Umlegungsstelle
gez. Schweig
- öffentlich bekannt gemacht am 07.02.2024 -
Downloadbereich
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