Hauptbereich
B-Plan Nr. 38 "Bruch Östlich I", 3. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Bruch Östlich I“, 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 23.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 “Bruch Östlich I", 3. Änderung sowie der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Fläche befindet sich innerhalb der Ortslage von Weingarten und ist bereits bebaut. Der Bebauungsplan soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 4210 m² umfasst die Flurstücke Nr. 19038 und 19039 ganz sowie das Flurstück Nr. 19047/1 teilweise. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der beigefügte Lageplan.
Anlass und Ziele der Planung:
Um einen bedarfsgerechten Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung des Kindergartens St. Franziskus zu erhalten, ist eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes notwendig. Geplant ist eine Gebäudeerweiterung in Richtung Kanalstraße. Um die bauleitplanerischen Grundlagen für die Sicherung und weitere Entwicklung des Kindergartens zu schaffen, ist die 3. Änderung des Bebauungsplans „Bruch östlich I“ notwendig
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie dem Fachbeitrag Schall können in der Zeit vom
10.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023
unter https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahrensowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an
Rathaus Weingarten, Bauamt, Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden)
oder elektronisch per E-Mail an beteiligung(@)weingarten-baden.de abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 30.10.2023
Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 02.11.2023 -