Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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B-Plan Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“

Artikel vom 04.08.2023

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

In seiner Sitzung am 24.07.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Trotz Möglichkeit zum Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung, soll eine freiwillige frühzeitige Beteiligung stattfinden, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig über die Planung zu informieren und sich dazu zu äußern.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 15.400 m² mit den Flurstücken Nrn. 12731 (Silcherstraße), 3140, 3140/1, 3140/2, 3140/3, 3141, 3142, 3143, 3143/1, 3143/2, 3143/3, 3143/4, 3143/5, 3143/6, 3143/7 (Spielplatz), 3143/8, 3143/9, 3143/10, 3143/11, 3143/12, 3143/13 ganz und teilweise das Flurstück Nr. 1996 (Burgstraße). Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

 

Anlass und Ziele der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße” in Weingarten möchte die Gemeinde als Planungsziel eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen, einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorbeugen und die Freiflächen im Inneren des Baublocks erhalten. Da das Plangebiet derzeit dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen ist und die Ziele planungsrechtlich gesichert werden sollen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, städtebaulichem Konzept und Fachbeitrag Schall können in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 unter https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren  bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, oder mündlich zur oder elektronisch per E-Mail an beteiligung[at]weingarten-baden.deabgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Weingarten (Baden), den 25.07.2023

 

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

- öffentlich bekannt gemacht am 04.08.2023 -

Downloadbereich

HIER geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 77 "Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße" im PDF-Format