Lebenslagen: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Vorlesen

Hier finden Sie demnächst Informationen aus Service-BW.

Befristung und Kündigungsfristen

Wohnungen werden entweder befristet oder unbefristet vermietet.

Ein unbefristetes Mietverhältnis liegt vor, wenn kein bestimmtes Vertragsende festgeschrieben ist.

Unbefristet bedeutet nicht, dass das Mietverhältnis nicht von der Vermieterin oder dem Vermieter gekündigt werden kann. Die gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe der Vermieterin oder des Vermieters gelten auch hier. Dies gilt insbesondere, wenn die Mieterin oder der Mieter gegen Bestimmungen des Mietvertrags verstößt oder die Vermieterin oder der Vermieter einen Eigenbedarf geltend macht.

Die Vermieterin oder der Vermieter muss schriftlich kündigen und die Kündigungsfristen einhalten. Diese sind gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses:

  • bis zu fünf Jahre Mietdauer: drei Monate
  • fünf bis acht Jahre Mietdauer: sechs Monate
  • mehr als acht Jahre Mietdauer: neun Monate

Als Mieterin oder Mieter können Sie den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende beenden.

Liegt ein wichtiger Grund vor, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht, kann ein Mietvertrag auch außerordentlich fristlos gekündigt werden. Dies gilt für Vermieter und Mieter. Eine fristlose Kündigung ist aber nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

Bei befristeten Mietverträgen (Zeitmietverträgen) sind Vertragsdauer und Vertragsende genau festgelegt. Vor Ablauf dieser Zeit können weder die Vermieterin oder der Vermieter noch Sie den Vertrag ordentlich kündigen. Nur eine außerordentliche Kündigung ist möglich. Die Vermieterin oder der Vermieter kann beispielsweise kündigen, wenn Sie als Mieterin oder Mieter in erheblicher Weise gegen die Vertragsvereinbarungen verstoßen (z.B. erhebliche Mietrückstände oder grobe Beschädigung der Wohnung). Eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags ist jederzeit möglich.

Befristete Mietverträge dürfen seit dem 1. September 2001 nur geschlossen werden, wenn ein gesetzlicher Befristungsgrund vorliegt. Gesetzliche Befristungsgründe sind:

  • voraussichtlicher Eigenbedarf der Vermieterin oder des Vermieters
  • geplanter Abriss der Wohnung oder umfassende Sanierungsarbeiten, die durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden
  • geplante Vermietung an zur Dienstleistung Verpflichtete (z.B. Hausmeisterin oder Hausmeister)

Achtung: Die Vermieterin oder der Vermieter muss der Mieterin oder dem Mieter den Grund der Befristung bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich mitteilen. Ansonsten ist die Befristung unwirksam und das Mietverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Vier Monate vor Ablauf der Frist können Sie die Vermieterin oder den Vermieter um Auskunft darüber ersuchen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Wenn der Befristungsgrund weiterhin besteht, aber erst später als ursprünglich geplant eintritt, können Sie verlangen, dass das Mietverhältnis um den entsprechenden Zeitraum verlängert wird. Ist der Befristungsgrund weggefallen, können Sie eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 543 (BGB) Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • § 568 (BGB) Form und Inhalt der Kündigung
  • § 573 (BGB) Ordentliche Kündigung des Vermieters
  • § 573c (BGB) Fristen der ordentlichen Kündigung
  • § 575 (BGB) Zeitmietvertrag

Freigabevermerk

10.12.2023 Justizministerium Baden-Würrtemberg