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Gemeinde Weingarten (Baden)

B-Plan Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I”, Satzung über die Veränderungssperre 12. Änderung

Artikel vom 20.02.2020

Satzung über die Veränderungssperre

für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I”, 12. Änderung in Weingarten (Baden)

Aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) in seiner Sitzung am 17.02.2020 die folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:

Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I”, 12. Änderung in Weingarten (Baden)

Die Details entnehmen Sie bitte der Satzung im PDF-Format als Download oder zur Ansicht. 

Hier finden Sie die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 13 "Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil 1"  als PDF-Datei zum Download oder zur Ansicht. 

   

Hier finden Sie den entsprechenden Geltungsbereich:

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen