B-Plan Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I”, Satzung über die Veränderungssperre 12. Änderung
Satzung über die Veränderungssperre
für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I”, 12. Änderung in Weingarten (Baden)
Aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) in seiner Sitzung am 17.02.2020 die folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I”, 12. Änderung in Weingarten (Baden)
Die Details entnehmen Sie bitte der Satzung im PDF-Format als Download oder zur Ansicht.
Hier finden Sie die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 13 "Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil 1" als PDF-Datei zum Download oder zur Ansicht.