Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Vorlesen

B-Plan Nr. 38 “Bruch Östlich I“, 3. Änderung

Artikel vom 08.02.2024

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

des Bebauungsplans Nr. 38 “Bruch östlich I“, 3. Änderung und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Bruch Östlich I“, 3. Änderung, im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.01.2024 den aktualisierten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangen sind, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen verkürzt und es können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB abgegeben werden.

Folgende Änderungen im textlichen und zeichnerischen Teil wurden vorgenommen:

  • Textliche Festsetzung 1.4: Zulässigkeit von Nebenanlagen in Form von Spielgeräten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Zeichnerischer Teil: Ergänzung Dachform Pultdach in der Nutzungsschablone
  • Ergänzung der Hinweise aus der 1. Beteiligung und Anpassung der Begründung

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 4.210 m2 umfasst die Flurstücke Nr. 19038 und 19039 ganz sowie das Flurstück Nr. 19047/1 teilweise.

Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Anlass und Ziele der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 “Bruch Östlich I“, 3. Änderung in Weingarten möchte die Gemeinde die bauleitplanerischen Grundlagen für die Sicherung und weitere Entwicklung des Kindergarten St. Franziskus im Bereich der Kanalstraße und Ringstraße schaffen, um einen bedarfsgerechten Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung des Kindergartens zu erhalten.

Erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung, städtebaulichem Konzept und Fachbeitrag Schall sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung können in der Zeit vom

16.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024

unter

https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren

bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der der Online-Einsichtnahme bzw. der Einsichtnahme im Rathaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch per E-Mail an

beteiligung(@)weingarten-baden.de

abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Weingarten (Baden), den 07.02.2024

 

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

 

- öffentlich bekannt gemacht am 08.02.2024 -