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Städtebauliche Entwicklung „Waldbrücke Alter Teil“ im Bereich Lärchen- und Eichenweg - 4- Änderung
- Hier finden Sie die Präsentation des Planungsbüros von der Infoveranstaltung am 04.11.2020 in der Walzbachhalle (PDF-Datei)
- Nachbericht Bürgerinfo vom 04.11.2020
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der räumlichen Planung, die auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften Bund, Land, Gemeinde in unterschiedlichen Formen betrieben wird.
Die Aufgabe der Bauleitplanung - der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan - ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet - im vorliegenden Fall für das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) formulieren die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Flächennutzungsplans. Der Plan ist für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürger und Bürgerinnen hat er keine direkte Rechtsbindung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) festgelegt.
Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg muss zum Flächennutzungsplan ein Landschaftsplan aufgestellt werden, um die Zielsetzungen und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge darzustellen. Das vorrangige Ziel ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen. Eine besondere Aufgabe liegt in der Ausweisung von "Suchräumen" für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 1a BauGB). Diese werden auch im FNP dargestellt. Der Landschaftsplan erlangt selbst keine eigene Rechtskraft. Sein Inhalt wird, soweit erforderlich und geeignet, in den FNP aufgenommen.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2010 und des Landschaftsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, der sich aus den Städten Karlsruhe, Ettlingen, Rheinstetten und Stutensee sowie den Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Waldbronn und Weingarten zusammensetzt, hat am 23. Juli 2003 das Fortschreibungsverfahren mit dem Satzungsbeschluss beendet und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt. Die Fortschreibung ist seit dem 24. Juli 2004 rechtsverbindlich.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Internetseiten des Nachbarschaftsverbandes hin.
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, 07244 7020-15
Kommunales Handlungs- und Entwicklungsprogramm
Der Gemeinderat hat mit seiner im Jahre 1995 verabschiedeten städtebaulichen Entwicklungsplanung die Rahmenbedingungen für die künftige räumliche Entwicklung vorgegeben. Diese quantitativen Aussagen zur Gemeindeentwicklung sind in einem weiteren Baustein durch das von einer Projektgruppe erarbeitete Handlungs- und Entwicklungsprogramm qualitativ ergänzt worden. Dieses erfolgte unter Berücksichtigung neuerer gesellschaftlicher und demographischer Trends. Die in Teilen bereits vorliegenden Konzepte, beispielsweise im sozialen Bereich, wurden in die Konzeption eingebunden und anhand aktueller Entwicklungen und Prognosen fortgeschrieben. Schwerpunkt dieses Infrastrukturprogramms bilden die kommunalen Aufgabenfelder von Sport, Kultur und Freizeit.
Die Gemeinde Weingarten besaß noch im Jahr 2004 einerseits eine sanierungsbedürftige Walzbachhalle sowie ein marodes Freibad und hatte darüber hinaus laut der Kommunalen Entwicklungsstudie einen zusätzlichen Bedarf an Sport- und Kultureinrichtungen zu verzeichnen.
Der Gemeinderat hat am 19. April 2004 aufgrund dieses Sachverhaltes und mit der Prämisse einer seriösen Finanzierung durch Beschaffung von Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindeeigenem Baugelände verschiedene Maßnahmen beschlossen:
- Freibadverlagerung in zwei Stufen
- Bau einer Sporthalle wird bis zum Jahre 2010 ausgesetzt
- Aufstockung E-Bau für Schul- und Vereinsräume/Gestaltung Schulumfeld
- Modernisierung der Walzbachhalle
- Baureifmachung TSV-Gelände
Unter der Rubrik Umsetzung des Kommunalen Handlungs- und Entwicklungsprogramms finden Sie, in welcher Art und Weise dieses Investitionsprogramm realisiert wurde bzw. wird.