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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2024

Artikel vom 20.03.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten

- öffentlich bekannt gemacht am 20.03.2024 -

 

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Teilabbruch und Neubau Gastronomiebetrieb, Sanierung der Kärcherhalle, Bahnhofstraße 150

Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Hotelkomplexes und den anschließenden Neubau eines Gastronomiebetriebes mit Außenbewirtung und einer Hausbrauerei im Kellergeschoss. Die Veranstaltungsfläche der bestehenden Kärcherhalle wird reduziert, die Halle wird saniert. „Es ist die Fortsetzung der Geschichte von Weingarten um die Kärcherhalle“ eröffnete Bürgermeister Eric Bänziger seinen Vortrag zu diesem alteingesessenen Gastronomiebetrieb.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Unterführung Kärcherhalle und Bebauung der Neuen Bahnhofstraße“. Das Vorhaben muss für eine Genehmigungsfähigkeit den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entsprechen.

Der Bauherr hat dazu Bauvoranfragen gestellt:

Frage: Sind die im Plan eingetragenen 10 Stellplätze für die neu geplante Gastronomiefläche ausreichend unter der Prämisse, dass bisher auch keine weiteren Stellplätze ausgewiesen sind? Für die Ausweisung werde der Bauherr eine Teilfläche von der Gemeinde erwerben. Antwort: Da sich die Fläche des Veranstaltungsraumes verringert, entsteht hier kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Die geplante Teilfläche wurde bereits vom Bauherrn erworben, so dass die zehn Stellplätze im Bestand vollständig auf dem Baugrundstück abgebildet werden.

Frage: Kann für den geplanten Neubau das vorgegebene Flachdach durch ein Satteldach ersetzt werden? Antwort: Eine derartige Befreiung kann darum in Aussicht gestellt werden, weil sich durch ein Satteldach die Kubatur um 2000 m³ reduziert und dadurch ein städtebaulich deutlich harmonischeres Gesamtbild entsteht. Die Dachneigung ist in der vorliegenden Planung eingehalten.

Frage: Kann eine durch die energetische Sanierung der Dachfläche bedingte Erhöhung der Wandhöhe sowie der Firsthöhe um ca. 50 cm ermöglicht werden. Antwort: Aufgrund der in Antwort 2 erläuterten Gründe kann diese Befreiung in Aussicht gestellt werden.

Bürgermeister Bänziger erklärte, die Veränderungen würden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, durch zusätzlichen Kfz-Verkehr könnten Konflikte mit den Anwohnern durch parkende Fahrzeuge entstehen. Eventuell könne man an den Bauherrn appellieren, zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Hierzu verwies Bänziger auf den P+R-Parkplatz auf der anderen Seite der Bahnlinie. Das Vorhaben sei ein deutlicher Gewinn für diesen Bereich. Matthias Görner (FDP) signalisierte Zustimmung, da das Bauvorhaben die Kubatur gegenüber dem Bestand reduziere. Dr. Andrea Friebel (CDU) sah das Projekt positiv, ebenso Werner Burst (SPD). Axel Hammen (Grüne) regte an, Toilettenanlagen für die Bahnfahrenden beim Bau mit in Betracht zu ziehen.

Mit der Feststellung „wieder ein Schmuckstück für Weingarten“ stimmten die Mitglieder des Ausschusses einstimmig zu.

1.2 Neubau eines Rinderstalls mit Dunglege, Gewann Günnenbach

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Geplant ist die Errichtung eines Rinderstalls in den Maßen 13,30 x 30,00 m mit einer Wandhöhe von 4,50 m und einer Gesamthöhe von 6,29 m. Vorgesehen ist ein flach geneigtes Satteldach mit 12° Dachneigung. Die geplante Dunglege hat die Maße 12,00 x 10,25 m und wird mit einem flach geneigten Pultdach 6,82 m hoch. Das Bauvorhaben im Außenbereich dient einem landwirtschaftlichen Betrieb, ist dadurch privilegiert und die Erschließung ist gesichert. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Fritz Küntzle (CDU) fragte nach der Erschließung mit Wasser und Strom. Dafür liege noch keine Planung vor, hieß es. Hans-Martin Flinspach (WBB) schlug vor, die Anlage sollte aus Rücksicht auf die Landschaft durch Bepflanzung eingegrünt werden.

Das Gremium stimmte einstimmig zu, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.  

1.3 Teilabbruch Scheune, Aufstockung bestehendes Wohnhaus, Blumenstraße 3

Der Bauherr plant, die bestehende Scheune teilweise abzubrechen und auf der freiwerdenden Fläche ein Einfamilienhaus als Neubau zu errichten. Das bestehende Wohnhaus soll saniert und dazu Dachgauben eingebaut werden.

Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplans und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Wohnhaus des geplanten Neubaus erhält ein Satteldach mit einer gleichbleibenden Firsthöhe zum bestehenden vorderen Wohnhaus. Die Dachfläche wird um zwei Zwerchgiebel mit einer Breite von je 3 m ergänzt.

Das Bauvorhaben war in der Vergangenheit bereits in der Ausschusssitzung behandelt worden, eine notwendige Baulast aufgrund der erforderlichen Grenzbebauung wurde nicht unterzeichnet. Daraufhin wurden Umplanungen zur Brandschutzthematik vorgenommen. Nun werden zur Realisierung der Grenzbebauung F60 Brandschutzfenster (nicht öffenbar) eingebaut sowie eine Brandschutzmauer ausgebildet. Dadurch entfällt die Baulastübernahme und ein möglicher zukünftiger Anbau von Seiten des benachbarten Grundstücks wird gewährleistet. Die Veränderungen am bestehenden Wohnhaus sind zulässig, das gesamte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Drei Stellplätze für zwei Wohneinheiten werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Das Gremium erteilte das Einvernehmen einstimmig.

1.4 Nutzungsänderung von Scheune und Aufstockung zu Wohnraum, Marktplatz 13

Geplant ist der Abbruch des Scheunendaches in der zweiten Baureihe sowie die anschließende Aufstockung der Grundmauern (Gewölbekeller) um ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss. Das neu entstehende Wohnhaus behält den Grundriss des Kellers bei. Bei den Dachaufbauten an beiden Seiten des Daches in Form eines Zwerchgiebels sind die Festsetzungen der Gestaltungssatzung eingehalten. Stellplätze sind in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Wohnhaus in der geplanten Kubatur nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Werner Burst (SPD) betonte, es sei sehr positiv, dass der alte Gewölbekeller erhalten bleibe.

Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen, das Gremium stimmte einstimmig zu.

2. Automaten in Weingarten

In den letzten Wochen gab es vermehrt Anfragen an die Verwaltung zur Aufstellung von Snackautomaten. Es handelte sich unter anderem um Aufstellflächen auf dem Rathausplatz, an der Walzbachhalle oder beim Feuerwehrhaus. Möglich seien aber auch Aufstellflächen auf privatem Grund. Die Automaten sollen nach Wunsch der Aufsteller mit verschiedenen Getränken, Süßwaren und Knabberartikeln bestückt werden. Die Geräte sind meist 1,90 m hoch, bis 1,20 m breit und 1 m tief. Alle benötigen einen direkten Stromanschluss. Ein Anschluss an die Stromversorgung und ein separater Zähler sollte bereits vorhanden sein.

Dr. Andrea Friebel (CDU) lehnte für ihre Fraktion das Vorhaben rundheraus ab. Weingarten brauche das nicht. Dadurch werden die anderen Geschäfte benachteiligt und es werde Verpackungsmüll produziert, der andernorts im öffentlichen Raum entsorgt werde. Nicht zuletzt seien diese Art von Snacks sehr ungesund. Marielle Reuter (WBB) sah das pragmatischer. Die Automaten können baurechtlich verfahrensfrei errichtet werden. Die Aufstellung von Automaten auf privaten Grundstücken könne die Gemeinde nicht beeinflussen. Als Grundstückseigentümerin müsse die Gemeinde keine Fläche verpachten. Friederike Schmid (SPD) sah es ähnlich. Matthias Görner (FDP) sagte, der Antrag widerspreche der Zielvorgabe der Gemeinde, die Gastronomie zu unterstützen. Axel Hammen (GLW) war eine Ablehnung des Aufstellungsantrags zu pauschal. Handele es sich bei den angebotenen Waren um Chips, Schokolade und süße Getränke werde er einer Ablehnung ebenfalls zustimmen, aber es gebe auch Automaten mit gesunden Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten. Wenn der Aufstellort passend sei, habe er gegen solche Automaten nichts einzuwenden. Bürgermeister Bänziger begründete seine Ablehnung vor allem mit dem Thema Lärm. Derartige Automaten werden vorwiegend spätabends aufgesucht, wenn Läden und Gaststätten schließen und das sei meist mit Lärm und Störung der Anwohner verbunden. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Ablehnungsvorschlag mehrheitlich zu bei Gegenstimme von Axel Hammen (GLW).

3. Informationen des Bürgermeisters

Die Baustelle Ulmenplatz geht dem Ende entgegen. Der Spielplatz erhalte derzeit einen Rollrasen und eine Hecke. Die Grenze der Fläche bleibt erhalten.

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