Amtliche Bekanntmachung
Artikel vom
25.05.2023
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Musikschule Hardt inklusive Gebührenordnung
- öffentlich bekannt gemacht am 25.05.2023 -
Die Verbandsversammlung hat in der öffentlichen Sitzung am 09.01.2023 aufgrund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) i.V.m. §§ 2, 13, 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Musikschule Hardt beschlossen: