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Gemeinde Weingarten (Baden)

Abwasserverband Am Walzbach - Öffentliche Bekanntmachung

Artikel vom 02.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbands Am Walzbach für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund § 14 Abs. 3 in der geltenden Fassung und der§§ 6 und 10 der Verbandssatzung vom 30.06.2015 hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 08.12.2022 den Wirt­schaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Finanzplanung mit dem Investitionspro­gramm 2024-2026 beschlossen:

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

1.Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen 
1'1Gesamtbetrag der Erträge von1.726.200 €
1'2Gesamtbetrag der Aufwendungen von-1.726.200 €
1'3Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von0,00 €
2.Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen 
2'1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von1.699.100 €
2'2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von-1.233.900 €
2'3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von465.200 €
2'4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von0,00 €
2'5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-3.010.000 €
2'6Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätig­keit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-3.010.000 €
2'7Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-2.544.800 €
2'8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von2.744.200 €
2'9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-199.400 €
2'10Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstä­tigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von2.544.800 €
2'11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von0,00 €
3'1Dem Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)2.744.200 €
3'2Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von2.820.000 €
4.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf360.000 €
5.Umlagen 

Gemäß §§ 3 und 11 der Verbandssatzung haben die Verbandsgemeinden nachstehende Umla­gen aufzubringen:

5'1Betriebskostenumlage  1.223.900 €
5'2Finanzkostenumlage  465.200 €
 davonAfA-Umlage423.700 € 
  Zins-Umlage41.500 € 
5'3Eigenmittel  0 €
5'4Tilgungsumlage  0 €


Auslegung des Wirtschaftsplanes:
Das Landratsamt Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.12.2022 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2023 bestätigt. Gleichzeitig wurden jeweils der Gesamt­betrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan 2023 von Freitag, 03.02.2023, bis ein­schließlich Montag, 13.02.2023 im Rathaus Weingarten, (Fachbereich Finanzen), Marktplatz 4, 1. OG, 76356 Weingarten (Baden), während der üblichen Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.


Weingarten (Baden), den 23.01.2023


gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender

 

öffentlich bekannt gemacht am 02.02.2023

Downloadbereich

HIER geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes im PDF-Format

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen