Satzung über die Benutzung des Parkdecks am Rathausplatz
Satzung über die Benutzung des Parkdecks am Rathausplatz
vom 03.04.2023
Aufgrund der §§ 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) in seiner Sitzung am 03.04.2023 die Neufassung der folgenden Satzung beschlossen:
Weingarten (Baden), den 04.04.2023
Eric Bänziger
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.