Flurbereinigungsverfahren Bruchsal-Ubstadt - Schlussfeststellung
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Flurbereinigung Bruchsal-Ubstadt
Landkreis Karlsruhe
Schlussfeststellung vom 28.05.2020
Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Bruchsal-Ubstadt für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1173) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde-, Ritterstr. 28-30, 76137 Karlsruhe, oder jeder anderen Stelle des Landratsamts Karlsruhe einlegen.
gez.: D.S.
Bernhard Schwaninger, LVD