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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bericht aus dem Gemeinderat vom 30.01.2024

Artikel vom 05.02.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten 

- öffentlich bekannt gemacht am 05.02.2024 -

Vier Bebauungspläne standen zur Beschlussfassung an. Sitzungsleiter war an diesem Abend Bürgermeister-Stellvertreter Timo Martin (WBB).

1. Bebauungsplan „Wochenendgebiet Effenstiel“

Im Wochenendgebiet „Effenstiel“ entsprechen bestehende und geplante Wochenendhäuser bzgl. ihrer Höhe und „augenscheinlichen Geschossigkeit“ nicht der gewünschten Ausgestaltung der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans Damit erfüllt die maximale Bauentwicklung des Gebiets nicht die formulierten Planungsziele. Anlass für die Änderung des Bebauungsplans war im konkreten Fall die Ausgestaltung und Interpretation der Festsetzungen für ein geplantes Vorhaben. Die dazugehörige Planzeichnung präsentierte ein Gebäude, das aufgrund der Topographie im Wochenendgebiet Effenstiel in den Hang hineinragt und mit einem großzügigen Dachgeschoss versehen werden sollte., Hierdurch würde es wie ein dreigeschossiges Haus wirken.

Der Gemeinderat habe in der Vergangenheit die zulässige Grundfläche auf 50 m² festgesetzt, um eine einheitliche und begrenzte Grundfläche für neue Wochenendhäuser festzulegen. Jedoch mangelte es an einer Regelung für die maximal zulässige Gebäudehöhe, was theoretisch durch eine besondere Ausgestaltung der Keller- und Dachgeschossfläche auch eine Dauernutzung ermöglichen würde.

Der Bebauungsplan soll nun entsprechend geändert werden. Es wird sowohl talseitig mit 5,5 Metern als auch bergseitig mit 3,5 Metern eine maximale „Wandhöhe“ und maximal einem Vollgeschoss definiert. Gleichzeitig darf das Gebäude talseitig insgesamt eine Höhe von 7,5 Metern nicht überschreiten. Die Grundfläche von 50 m² soll erhalten bleiben. Als Dachformen sind nur noch Satteldächer und Flachdächer zulässig. Pultdächer werden nicht mehr genehmigt. Dr. Andrea Friebel (CDU) war zufrieden: Dieser Bebauungsplan zeigte die Intention des Gemeinderates. Sonja Güntner (GLW) waren die Inhalte noch nicht ausreichend ökologisch gestaltet. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte während der Nachtstunden mit Ausnahme eines Bewegungsmelders ganz ausgeschaltet bleiben. Es sollten nur ökologisches Baumaterial verwendet und Holzzäune gestellt werden. Weitere ökologische Einschränkungen fanden keine Zustimmung im Gremium.

Mit der Aufnahme des Hinweises „keine durchgängige Beleuchtung zu Nachtzeiten“ in die Hinweise des Bebauungsplans stimmte der Gemeinderat der Durchführung der Offenlage der 2. Änderung bei Enthaltung von Marielle Reuter (WBB) einstimmig zu. 

2. Bebauungsplan „Wochenendgebiet Im Gehren“

Der Offenlage des Bebauungsplans „Wochenendgebiet Im Gehren“ stimmte der Gemeinderat bei Enthaltung von Marielle Reuter (WBB) ebenfalls einstimmig zu. Hierbei handelte es sich um die 3. Änderung des Bebauungsplans.

3. Bebauungsplan „Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 “Burg-, Silcher- und Neue Bahnhofstraße“ beschlossen. Das Ziel ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Vorbeugung einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung und die Erhaltung der Freifläche im Inneren des Baublocks. Nach einer zweiten Offenlage gingen weitestgehend allgemeine Hinweise und redaktionelle Änderungswünsche ein, welche bei der Planung berücksichtigt wurden.

Die Anregungen wurden dem Gremium präsentiert und anschließend abgewogen. Abschließend wurde der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans einstimmig gefasst.

4. Bebauungsplan „Bruch östlich I“

Der Bebauungsplan „Bruch östlich I“ bedarf einer 3. Änderung. Der Anbau eines Speiseraums an den Kindergarten St. Franziskus und weitere veränderte Vorgaben an Kinderbetreuungseinrichtungen und die notwendige räumliche Ausstattung und das Umfeld machen die Änderung notwendig. Nachdem der Gemeinderat für den Anbau eines Speiseraums in der Vergangenheit bereits eine Befreiung genehmigt bekommen hatte, wurde das Baufenster nun im Zuge der Bebauungsplanänderung angepasst. Aus der erfolgten Offenlage ergab sich vorrangig, dass die Festsetzungen bzgl. Nebenanlagen angepasst werden müssen. Es sei in Zukunft von Vorteil, die Spielgeräte im Außenbereich des Kindergartens als „Nebenanlagen“ zu definieren und diese außerhalb des Baufensters allgemein zuzulassen.

Der Gemeinderat stimmte einer erneuten und angemessen verkürzten und beschränkten Offenlage einstimmig zu.

5. Gewerbegebiet Sandfeld Aufhebung der Umlegung

Am 12. Dezember 2016 hat der Gemeinderat für einen Teilbereich des Bebauungsplans Sandfeld die Umlegung von Grundstücken angeordnet. Diese Umlegung war zum damaligen Zeitpunkt erforderlich, da nicht alle Grundstücke in diesem Gebiet im Eigentum der Gemeinde waren. Zwischenzeitlich konnten alle Grundstücke im Bereich des Gewerbegebiets Sandfeld von der Gemeinde erworben werden, so dass eine Umlegung nicht mehr erforderlich ist. Die Anordnung der Umlegung konnte somit aufgehoben werden. Bürgermeister-Stellvertreter Martin erklärte, es sei nur eine Formalie.

Das Gremium stimmte einstimmig zu.

6. Kommunalwahlen

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen für Gemeinderat und Kreistag statt. Da die Zahl der Gemeinderäte der Gemeindegrößengruppe entsprechen sollen, wären für Weingarten mit 10.600 Einwohnern 22 Gemeinderäte zu wählen. Aber Weingarten macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Zahl der Gemeinderäte aus der nächstniedrigeren Gruppe zu bestimmen. Somit bleibt es bei der bisherigen Zahl von 18 zu wählenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.

Ab dem 23. Februar bis 28. März 2024 können die Wahlvorschläge eingereicht werden. Zehn Urnenwahlbezirke sind eingerichtet, die so angepasst wurden, dass nahezu allen Bezirken eine identische Anzahl von Wahlberechtigten zugeordnet wurde. Die Zahl der Briefwahlbezirke wurde von vier auf sechs Bezirke erhöht.

Der Gemeindewahlausschuss hat die Aufgabe, die Wahlvorschläge zuzulassen, die Wählbarkeit der Bewerber zu prüfen sowie das Wahlergebnis zu ermitteln und festzustellen. Mitglieder des Wahlausschusses sind Bürgermeister Eric Bänziger als Vorsitzender sowie Axel Hammen (Grüne Liste) und Philipp Reichert (WBB) als Beisitzer. Der stellvertretende Vorsitzende wird Klaus Holzmüller (FDP), die stellvertretenden Beisitzer sind Werner Burst (SPD) und Gabriele Koch (CDU). Vom Bürgermeister bestellt werden als Schriftführer der Leiter des Fachbereichs II, Oliver Russel und als seine Stellvertreterin Ulrike Gaum.

Die Entschädigungssatzung sieht ein Satz von 12,00 Euro pro angefangene Stunde vor. Den Wahlhelfern in den Urnenbezirken werden 150,00 Euro, in den Briefwahlbezirken 120,00 Euro gewährt.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss einstimmig.

7. Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes

Jens Grimmer ist neuer Leiter des Ordnungsamtes in Weingarten. Seit September 2023 im Amt, gab er dem Gemeinderat einen Überblick über seinen Tätigkeitsbereich und stellte erste Erfahrungswerte vor.

Ein Aufgabenfeld des Ordnungsamtes stellt das Verkehrswesen dar, zu dem neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs, bspw. auch die Geschwindigkeitsmessung für die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder Sperrungen von Gemeindestraßen fallen. Im Jahr 2023 seien 3.388 Ordnungswidrigkeitsverfahren angefallen. An Verwarnungs- und Bußgeldern infolge Geschwindigkeitskontrollen seien Sanktionen in Höhe von 104.403,00 Euro in den Verfahren entstanden. In einer 68-Stunden-Messung seien 7.313 Fahrzeuge, darunter aber nur 190 Verstöße erfasst worden. Eine Neuerung sei die Online-Anhörung die Betroffenen seit Beginn des Jahres zur Verfügung stünde.

Das Ordnungsamt prüfe und erteile Genehmigungen zur Nutzung des öffentlichen Raums für private Zwecke oder zum Plakatieren für Veranstaltungen. In seine Zuständigkeit fallen auch die Zuweisung von Asylbewerbern oder Obdachlosen und die gesamte Feuerwehrverwaltung. Der hauptamtliche Gerätewart der Feuerwehr kümmere sich um Fristen der Einsatzfahrzeuge und Prüfungen und Instandhaltung von Material.

Im Ordnungsamt erfolge auch die Abrechnung der Einsätze und der Feuerwehrangehörigen, bspw. deren Einsatzgelder, Verdienstausfälle und anderes. Aufgabe des Ordnungsamtes sei in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro auch die Umsetzung des Mobilitätskonzepts, das im Bereich Hinterdorf extrem in der Kritik stehe. Im Katastrophenschutz sei er für die Alarm- und Stabsplanung zuständig sowie für die Bewirtschaftung der Materialbestände. Der Gemeindevollzugsdienst sei der Außendienst des Ordnungsamtes und sorge für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, berichtete Grimmer. Dieser leiste auch Sonderdienste spätabends und nachts sowie an Wochenenden, bspw. zur Durchführung von Jugendschutzkontrollen oder Überwachung der Sperrzeiten und zur Prävention. Das betreffe meist öffentliche Veranstaltungen, vorwiegend von Vereinen organisiert. Mit der Örtlichkeit alleine, beispielsweise auf dem Rathausplatz, habe das nichts zu tun, sondern erfolge anlassbezogen, erklärte er auf Nachfrage von Marielle Reuter (WBB). Auch der Ordnungsdienst am Baggersee spiele sich vornehmlich an den Wochenenden ab.

Die nächsten größeren Vorhaben im Jahr 2024 sei die Organisation der Kommunalwahl, die anstehende Verkehrsschau, die Weiterführung des Mobilitätskonzepts, sowie der Ausbau des guten Katastrophenschutzkonzeptes der Gemeinde Weingarten und eine umfangreiche Inventur der Bestände. Der Gemeinderat zeigte sich beeindruckt von der Vielfalt der Themen und lobte die proaktive und effiziente Arbeitsweise des Amtsleiters und seiner Mitarbeitenden. Grimmer hatte auf jede der Einzelfragen eine Antwort. Nur auf die Frage von Bürgermeister-Stellvertreter Timo Martin (WBB), was gegen den starken Durchgangsverkehr durch die verkehrsberuhigte Apothekenstraße unternommen werden könnte, sagte er: Bei Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit „eigentlich nichts“.

8. Gebührenordnung für gemeindliche Hallen

Die Hallengebühren der Weingartener Sport- und Kulturhallen sollen erhöht werden. Dafür hat die Gemeinde die Allevo Kommunalberatung mit einer Gebührenkalkulation beauftragt, die dem Gemeinderat seit Herbst 2023 am 18.10.2023 vorgelegen hat. Auf dieser Grundlage sollen die Hallengebühren jetzt angepasst werden. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2006. Betroffen sind die Walzbachhalle mit Kulturraum, die Ringerhalle mit Kulturraum sowie die Räumlichkeiten der Turmbergschule mit Schulturnhalle, Gymnastikraum im E-Bau, Aula sowie Schul- und sonstige Räume. Die Gebührenkalkulation enthält die Unterhaltungskosten, die Betriebskosten, lineare Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen von 2,5 Prozent. Für die Ermittlung der Fallzahlen wurden die tatsächlichen Belegungen der letzten drei Jahre vor Corona (2017 – 2019) ausgewertet. Daraus ergibt sich der Bedarf nach einer Erhöhung der Gebührensätze um 25 Prozent. Hinzu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer, die aber vor der Erhöhung auch bereits berechnet wurden. Alle Kultur- und Gymnastikräume werden mit dem gleichen Gebührensatz erhoben. Dadurch werden sich die jährlichen Erlöse der Gemeinde von bisher 67.200,00 Euro (11,2 Prozent) auf 80.300,00 Euro (14,4 Prozent der Gesamtkosten Hallen) erhöhen.

Ein Beispiel: Die Ringerhalle in der Mineralix-Arena wird an 96 Stunden im Jahr genutzt. Der bisherige Satz betrug 12,00 Euro pro Stunde, ab März 2024 soll er 15,00 Euro betragen. Zwar wurden bisher 1.152,00 Euro (netto) plus 218,88 Euro, mithin insgesamt 1.370,88 Euro bezahlt. Ab 1. März 2024 werden 1.440,00 Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer in Höhe von 273,60 Euro bezahlt, macht insgesamt 1.713,60 Euro jährlich. Für den günstigsten Fall, den Gymnastikraum der Turmbergschule dagegen wird separat ein Aufschlag von 25 Prozent erhoben. Kinder zahlen dann in dieser Halle 3,15 Euro, Erwachsene 6,25 Euro. Jörg Kreuzinger (CDU) erklärte seine Zustimmung mit der Verantwortung gegenüber dem Gemeindehaushalt. Friederike Schmid (SPD) fand die Erhöhung um 25 Prozent untragbar. Bürgermeister-Stellvertreter Timo Martin (WBB) meinte, man müsse die Relation sehen. Drei Euro pro Kind seien für den Einzelnen nicht viel, aber für die Gemeinde in der Summe aller Kinder schon. Eine Erhöhung um drei Euro pro Hallendrittel und Stunde zur „Primetime“ abends in der in der Regel ausschließlich Erwachsene Sport verrichten, seien moderat zu sehen, zumal die alten Gebührensätze seit 17 Jahren unverändert waren. Das entspricht für diesen Zeitraum einer jährlichen Steigerung von 1,5%.

Sein Fraktionskollege Philipp Reichert meinte, die Gebühren seien sehr lange nicht erhöht worden. Dieses Versäumnis müsse sich die Gemeinde selbst anlasten, meinte Werner Burst (SPD). Er werde nicht zustimmen. Marielle Reuter (WBB) schloss sich ihren Vorrednern Kreuzinger und Reichert an. Wolfgang Wehowsky (SPD) sah in der Erhöhung keine Überforderung der Eltern, zumal die Gemeinde die Jugendförderung um 66 Prozent angehoben habe. Die Abstimmung ergab mehrheitliche Zustimmung bei den Gegenstimmen von Burst und Schmid (SPD). Die neue Gebührenordnung soll ab dem 1. März 2024 gelten.

9. Annahme von Geld- und Sachspenden 01.09. – 31.12.2023

Der Gemeinderat nimmt die in diesem Zeitraum eingegangenen Geldspenden an. Die Spenden führen zu Mehreinnahmen auf der jeweiligen Kostenstelle und ermöglichen so auf dieser Kostenstelle Mehrausgaben in entsprechender Höhe.

Im Einzelnen wurde gespendet: 500,00 Euro an die Jugendfeuerwehr vom Verein Dies & Das, 432,70 Euro an den Kindergarten Bullerbü vom Elternbeirat, insgesamt 421,30 Euro von Ortsseniorenrat Fritz Liebersbach aus Veranstaltungen zu Gunsten der Seniorenbetreuung und 100,00 Euro an die Freiwillige Feuerwehr von Klaus-Dieter und Beatrix Scholz.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme einstimmig zu.

10. Umgang mit der Städtepartnerschaft mit Liverdun

Im Frühjahr 2023 informierte Bürgermeister Sébastian Dosé die Gemeindeverwaltung, dass er trotz zahlreicher Bemühungen sowie Ausschreibungen im Mitteilungsblatt keine Interessierten zur Erhaltung bzw. Neugründung eines Partnerschaftskomitees gefunden habe. Folglich erklärte er aus seiner Sicht die Partnerschaft zwischen Weingarten und Liverdun für beendet. Das Weingartner Partnerschaftskomitee diskutierte diese Mitteilung und einigte sich darauf, die Partnerschaft zunächst ruhen zu lassen. Im September 2023 erhielt Bürgermeister Dosé ein Schreiben, in dem das Bedauern über sein Vorhaben zum Ausdruck gebracht wurde, verbunden mit dem Hinweis auf die Pandemie in den letzten Jahren und der Schwierigkeit, in dieser Zeit Menschen zu begeistern. Auch ein Rückblick über die vielen gemeinsamen Momente, insbesondere die 40-jährige Feier im Jahr 2019 mit Übergabe der Herzbank wurden aufgeführt.

In der Sitzung des Komitees am 28.11.2023 wurde entschieden, dass die Gemeinde Weingarten weiterhin die Partnerschaft zu Liverdun aufrechterhalten möchte. Die Partnerstadt Liverdun wird informiert und nach deren Bürgermeisterwahlen im Jahr 2024 wird erneut eine Auflebung der Beziehung anvisiert.

Matthias Görner (FDP) kritisierte, Weingarten habe sich mit dem Antwortschreiben zu lange Zeit gelassen und damit Desinteresse bekundet. Er schlug vor, das Ganze stilvoll mit einem letzten Besuch zu beenden. Dr. Andrea Friebel befürwortete den Vorschlag, Jörg Kreuzinger dagegen wollte noch eine letzte Chance wahren und Fritz Küntzle (alle CDU) wünschte, eine neue Partnergemeinde zu suchen. Wolfgang Wehowsky (SPD) sagte, solch ein Ende passe nicht in die politische Landschaft. Letztendlich einigte sich das Gremium, Görner (FDP) solle seinen Antrag schriftlich einbringen, danach werde der Gemeinderat entscheiden.

11. Antrag der FDP auf Kalkulation der Hackschnitzelkosten

Die FDP-Fraktion sieht ein Missverhältnis zwischen den gestiegenen Kosten für Brennholz und den inneren Verrechnungen für die Hackschnitzel aus dem Weingartener Wald. Mittlerweile werde erstklassiges Buchenholz für nahezu 100,00 Euro pro Festmeter gehandelt und selbst Nadelholz liege bei weit über 60,00 Euro pro Festmeter. Gleichzeitig koste der Festmeter Hackschnitzel nur 85,00 Euro, was dem Aufwand der Bereitstellung des Materials ihrer Meinung nach nicht gerecht werde.

Der Antrag lautet, der Gemeinderat möge die Verwaltung mit einer ausführlichen Kalkulation der tatsächlichen Gestehungskosten der Hackschnitzel sowie der Preise der in den Heizzentralen der Schule und der Walzbachhalle erzeugten Wärmemengen beauftragen.

Der Antrag wurde auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig in den Verwaltungsausschuss verwiesen. 

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