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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bericht aus dem Gemeinderat vom 29.01.2024

Artikel vom 31.01.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten

- öffentlich bekannt gemacht am 31.01.2024 -

1. Bebauungsplan „Breitwiesen Teil I“

Auf dem ehemaligen Trautwein-Areal soll durch den Investor Hoepfner BauInvest Plus GmbH & Co. KG ein Projekt zur Schaffung von Wohnraum realisiert werden. Der Investor stellt die städtebaulichen Prämissen für das Plangebiet und einen Beteiligungsvorschlag (Jury) vor.

Der geplante Bebauungsplan stellt den Ausgangspunkt der baulichen Entwicklung im Norden der Gemeinde dar und muss daher auch die zukünftigen Entwicklungsoptionen der angrenzenden Bereiche berücksichtigen. Das gesamte Areal umfasst 36.900 Quadratmeter (Fläche des Investors, private Grundstücke und Verkehrsfläche). 

Über die Eckpunkte des Bebauungsplans hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 30. Oktober beraten und Beschluss gefasst, (insbesondere im Hinblick auf eine zweite Erschließungsstraße über die Rosenstraße). Bezüglich der Gebäudehöhenverteilung ist vorgesehen, dass die Randzone aus Häusern mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bestehen soll, während die Kernzone des Bauareals Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss oder vier Vollgeschossen und einem Flachdach aufweisen dürfe. In jüngster Sitzung berichtete der Investor dem Gemeinderat über den aktuellen Sachstand.

Vorgesehen sei eine Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen Gestaltung des Gebiets. Bis zum Herbst dieses Jahres soll ein Preisgericht über die Siegerentwürfe entscheiden. Der Satzungsbeschluss soll Ende des Jahres 2024 bzw. Anfang des Jahres 2025 erfolgen.

Für die Mehrfachbeauftragung stellte der Investor einen Orientierungsrahmen vor, der den Architekten als Grundlage in Form von Planungsprämissen dient und gleichzeitig Gestaltungsfreiraum einräumt. Konkret handelt es sich dabei um Angaben zum Maß und zur Art der baulichen Nutzung, um Stellplatzanforderungen und Vorgaben zum Anteil an geförderten Wohnraum bei Mietwohnungen. Eine Mehrfachbeauftragung sei ein Verfahren, bei dem ein vom Auftraggeber ausgewählter Teilnehmerkreis Entwürfe einreicht. So werden eine maximale Qualität und Vielfalt in der Planung gewährleistet.

Gewünscht wird vom Investor ein breiter Wohnungsmix, der den Bedürfnissen der Gesellschaft entgegenkommt. Außenflächen zum Wohlfühlen, flexible Grundrissgestaltung der Wohnungen, große Balkone, eine frei wählbare Dachform und ein zeitgemäßes Energiekonzept bilden die Kriterien für den offenen Ideenprozess. 75 Prozent der Mietwohnungen sollen frei finanziert werden, 25 Prozent der Mietwohnungen sollen gefördertem Wohnraum entsprechen. Für Wohnungen bis 55 Quadratmeter sei ein Stellplatz vorgesehen, für die Größe 55 – 80 Quadratmeter seien es 1,5 und über 80 Quadratmeter zwei Stellplätze eingeplant. Sechs renommierte Architekturbüros werden für die Mehrfachbeauftragung ausgewählt. Für die Besetzung der Fachjury schlug der Investor vor, dass eine Person aus dem Ortsbauamt und fünf Mitglieder des Gemeinderates aus jeweils den Fraktionen mitwirken sollten. Bürgermeister Eric Bänziger eröffnete die Diskussion.

Hans-Martin Flinspach (WBB) nannte die Mehrfachbeauftragung ein „anspruchsvolles Verfahren mit voraussichtlich gutem Ergebnis“. Wolfgang Wehowsky (SPD) erinnerte daran, dass die SPD in der Vergangenheit eine andere zweite Zufahrt gewünscht habe, die die Höhefeldstraße weniger belastet hätte. Der Prozentanteil an gefördertem Wohnraum sei in Ordnung. Axel Hammen (Grüne Liste) signalisierte Zustimmung zu allen Punkten, ergänzte aber, dass es wichtig sei, dass Fahrradstellplätze geschaffen werden. Seine Frage nach dem Klimaschutz beantwortete der Investor dahingehend, dass energetisches Bauen ein Teil des Wettbewerbs sei. Es sei Aufgabe der Architekten, ein energetisches Konzept auszuarbeiten. Ansonsten seien Begrünung und Photovoltaikanlagen vorgesehen, jedoch stehe die Technologie im Allgemeinen offen. Matthias Görner (FDP) begrüßte es, dass hierzu „keine Überreglementierung“ vorgenommen werden soll.

Gerhard Fritscher (CDU) wollte sich nicht als Fraktionsmitglied an der Jury beteiligen. Der Entwurf sei Sache des Investors. Er schlug vor, dem Gemeinderat sollten die vor der Entscheidungsfindung vorgelegt werden, um dann intervenieren zu können. Bürgermeister Bänziger wies den Investor darauf hin, dass im Juni Gemeinderatswahlen seien und der Termin für das Preisgericht erst nach den Wahlen Mitte September (Herbst) stattfinden könne.

Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis. Die vorgesehenen städtebaulichen Planungsprämissen wurden einstimmig als Grundlage für einen Architektenwettbewerb des Investors bestätigt. Dem vorgelegten Beteiligungskonzept wurde einstimmig zugestimmt, wobei über die Besetzung erst nach der Wahl des neuen Gemeinderats entschieden wird. Die Beauftragung der Verwaltung, mit dem Investor den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln und im Verwaltungsausschuss zu beraten, erfolgte einstimmig.

2. Windkraft: Vorstellung der naturschutz-rechtlichen Untersuchung durch den Investor

Am 7. Juni 2021 fasste der Gemeinderat den Beschluss, die gemeindeeigenen Waldflächen nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Grundlage war die naturschutzfachliche Einschätzung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe, die Waldfläche am Hinteren Heuberg nicht in sein Vorranggebiet aufzunehmen. Dann nahm der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Fläche dennoch in seine Flächenkulisse auf. Die EnBW hat daraufhin eine Untersuchung (ein rechtskonformes Gutachten wurde aus den Untersuchungsergebnissen bisher noch nicht angefertigt) beauftragt, in dem diese Waldfläche dennoch unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten bewertet wurde.

Der Projektleiter der EnBW, Matthias Trenkel, stellte die Messergebnisse nach der ein Jahr dauernden Windmessung vor. Die Windhöffigkeit der Offenlandstandorte ergebe bei einer Leistung von jetzt knapp sieben Megawatt pro Anlage, bei drei Anlagen 45.000 Megawattstunden Strom pro Jahr. Jetzt gehe es um die beiden Waldstandorte. Dann berichtete Karlheinz Bechler vom Büro Mailänder Consult die Ergebnisse des Gutachtens. 

Untersucht wurden zwei Standorte im Bereich Waldersteig/Hinterer Heuberg. Gegenstand der Untersuchungen waren Vorkommen von Höhlenbäumen für Vögel und Fledermäuse und eine kurzfristige Kompensation einer Rodung. Die Untersuchung unterschied dabei kollisionsgefährdete Vögel und Brutvögel sowie Fledermäuse.

Für beide Standorte gilt, dass durch eine kleinräumige Verschiebung der Anlagen eine Schonung wertvollerer Waldbestände und Höhlenbäume erreicht werden könnte. Außerdem sollten Habitatbäume gänzlich aus der Nutzung genommen, Amphibienzäune aufgestellt und Fledermauskästen aufgehängt werden.

Auf Standort eins wurden keine bevorzugten Nahrungsflächen von Rotmilan und Schwarzmilan erkannt sowie kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Für die Brutvögel sei die Waldfläche dagegen sehr bedeutsam. Die Waldfläche von Standort zwei hingehen weise einen noch jüngeren Baumbestand auf und darum geringeren Artenreichtum. Als Fazit bewertet die Untersuchung den Standort eins zwar als hochwertig, aber die Eingriffe seien dennoch ausgleichbar. Unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen seien beide Standorte prinzipiell genehmigungsfähig.

Der Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde, Nicholas Schmitt, sah in dem von zwei Windkraftanlagen erzeugten Strom von 30 GWh/Jahr eine CO2-Ersparnis von 13.000 Tonnen jährlich und damit einen bedeutenden Beitrag, den Weingarten für die Energiewende leisten könne.

Matthias Görner (FDP) erinnerte, dass vor Jahren schon der Nachbarschaftsverband Karlsruhe in diesem Gebiet ein „sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial“ gesehen habe. Auch die Aussage der Weingartener Forstwirtschaft, dass der Wald eine soziale und ökologische Funktion habe, spreche für sich. Seine Fraktion wünsche sich, auch das Gutachten der Gegenseite zu hören. Dazu erklärte Bürgermeister Bänziger, dass der Gemeinderat dieses Gutachten der Initiative „Gegenwind“ noch nie angefordert habe. Wolfgang Wehowsky (SPD) bat die Verwaltung, sie möge die Kernaussagen des NVK, der EnBW und von Gegenwind in einer zusammenfassenden Übersicht dem Gemeinderat darstellen.

3. Antrag der WBB

Die WBB hat vor dem Hintergrund der zu erwartenden jährlichen Pachtzahlungen den Antrag gestellt, das Thema Waldflächen erneut auf die Agenda zu bringen. Sie hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme des Projektierers EnBW zu den vorliegenden naturschutzfachlichen Untersuchungsergebnissen, der Gemeindeförsterin, der Sprecherin des Naturschutzbundes, des Bürgermeisters und des Klimaschutzbeauftragten erbeten. Der Antrag umfasst a) eine neue Beschlussfassung zur Verpachtung der kommunalen Waldflächen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich bekannten Fakten, b) eine geheime Abstimmung und c) die Aufbereitung von 12 Fragen an den Projektierer, die alle Aspekte abdecken. Timo Martin betonte, die WBB wolle erst über Waldstandorte entscheiden, wenn alle Fakten vorliegen.

Dazu sagte Gerhard Fritscher, die CDU lehne den Antrag ab. Die Fakten lägen vor und hätten sich nicht verändert. Klaus Holzmüller (FDP) sah das ebenso und sprach sich für eine Ablehnung aus. Sonja Güntner (Grüne Liste) fand den Antrag gut. Er bringe mehr Klarheit. Wolfgang Wehowsky (SPD) wollte nicht zustimmen. Er sah den Antrag noch nicht entscheidungsreif, weil die Erkenntnisse aus den Waldstandorten nicht enthalten seien. Bürgermeister Bänziger erklärte, der dritte Punkt des Antrags sei gut, denn er stelle die Sachaufklärung in den Mittelpunkt.

Die daraufhin von Timo Martin (WBB) angebotene Zurückziehung der beiden ersten Punkte a) und b) sei nicht möglich. Dazu meinte Fritscher (CDU), der gesamte Antrag sei abzulehnen. Wenn die WBB einen neuen Antrag einreiche, könne neu entschieden werden.

Die Abstimmung, den Antrag abzulehnen, erfolgte mit elf Ja-Stimmen von der CDU, der FDP und der SPD gegen die Stimmen der WBB und der Grünen.

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