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Gemeinde Weingarten (Baden)

Wirtschaftsplan für den Zweckverband "Musikschule Hardt"

Artikel vom 25.01.2024

für das Wirtschaftsjahr 2024

Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 27.11.2023 gefassten Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband „Musikschule Hardt“ für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde mit Verfügung des Landratsamts Karlsruhe vom 05.01.2024 bestätigt. Der Wirtschaftsplan 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Feststellung des Wirtschaftsplans für den Zweckverband „Musikschule Hardt“ für das Wirtschaftsjahr 2024 wird daher wie folgt öffentlich bekannt gemacht:

Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 08.01.1992 und den §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 01.10.2020 hat die Verbandsversammlung am 27.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 mit folgenden Werten festgestellt:

HIER geht es zur Veröffentlichung des Festsetzungsbeschlusses Wirtschaftsplan 2024 - Zweckverband "Musikschule Hardt" (keine barrierefreie PDF-Datei)

 

öffentlich bekannt gemacht am 25.01.2024

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen