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Gemeinde Weingarten (Baden)

B-Plan Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung

Artikel vom 25.04.2024

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

des Bebauungsplans Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 den Bebauungsplan Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung in Weingarten nach § 10 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet mit einer Fläche von etwa 89.295 m² liegt östlich zum Siedlungsbereich Weingartens nördlicher der Jöhlinger Straße und der Straße am Gipfelsberg. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurstücken Nrn. 16323, 16324, 16325, 16326, 16327, 16328, 16329, 16330, 16331, 16331/1, 16332, 16333, 16333/1, 16333/2, 16334, 16334/1, 16336, 16336/1, 16337, 16338, 16338/1, 16338/2, 16338/3, 16338/4, 16339, 16340, 16340/1, 16341, 16346, 16347, 16348, 16349, 16350, 16351, 16352, 16353, 16354, 16355, 16356, 16359, 16360, 16361, 16362, 16362/1, 16363, 16364, 16365, 16365/1, 16366, 16367, 16368, 16369, 16370, 16371, 16372, 16373, 16371/1, 16373/2, 16373/3, 16373/4 vollständig sowie teilweise die Flurstücke Nr. 16335, 16357, 16358, 16321, 16318. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Durch die 3. Änderung wird eine planungsrechtliche Nachsteuerung insbesondere im Bereich der Höhe baulicher Anlagen innerhalb des topografisch bewegten Geländes erfolgt.

Der Bebauungsplan Nr. 17 “Wochenendgebiet Im Gehren“, 3. Änderung in Weingarten (Baden) und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einschließlich ihrer jeweiligen Begründung können auf der Internetseite unter https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/rechtsverb-bebauungsplaene bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) sowie im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise

I. Verletzung von Vorschriften

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB,

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans.

II. Entschädigungsansprüche

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Weingarten (Baden), den 22.04.2024

 

gez. Eric Bänziger

Bürgermeister

 

- öffentlich bekannt gemacht am 25.04.2024 -

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen