Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, 3. Änderung
Artikel vom
14.03.2024
Öffentliche Bekanntmachung
der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04.03.2024.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten am 04.03.2024 folgende Satzungsänderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
HIER finden Sie die 3. Änderung der Satzung (keine barrierefreie PDF-Datei, 1 Seite)
- öffentlich bekannt gemacht am 14.03.2024 -