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Gemeinde Weingarten (Baden)

Marktsatzung, 1. Änderung

Artikel vom 01.03.2023

Änderung der Marktsatzung

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Durchführung eines Wochenmarktes (Wochenmarktsatzung) vom 21. März 2022

Aufgrund der §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG),sowie der §§ 67, 70, 70 a, 71, 71 a und 71 b der Gewerbeordnung (GewO) und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu dem Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten am 27.02.2023 folgende Satzungsänderung der Wochenmarktsatzung beschlossen:

Artikel I
§ 6 (Gegenstände des Marktverkehrs) Absatz 4 wird gestrichen.

Artikel II
§ 16 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1 Nr. 5 wird gestrichen.

Artikel III
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Weingarten, den 27.02.2023

gez.
Eric Bänziger
Bürgermeister


Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

öffentlich bekannt gemacht am 01.03.2023

Downloadbereich

Hier geht es zur Änderung der Satzung im PDF-Format

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen