Informationen aus der Finanzverwaltung
Artikel vom
24.11.2021
Informationen aus der Finanzverwaltung
- Fortschreibung des Gewerbesteuerhebesatzes für 2022
Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner Sitzung am 22.11.2021 beschlossen die Gewerbesteuer unverändert zu belassen. Der aktuelle Hebesatz bleibt weiterhin bei 340 %.
- Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B zum 01.01.2022
Der Gemeinderat hat mehrheitlich in seiner Sitzung am 22.11.2021 beschlossen, die Grundsteuerhebesätze A und B ab dem 01.01.2022 auf 420 v.H. festzusetzen.
- Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2022
Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner Sitzung am 22.11.2021 beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Die Zweitwohnungssteuer wird ab dem 01.01.2022 erhoben. Ein Zweitwohnsitz ist ein Ort, an dem sich eine Person zwar zu Wohnzwecken aufhält, aber nicht ihren Lebensmittelpunkt hat. Demnach gilt als Zweitwohnsitz die Wohnung, die nicht ihr Hauptwohnsitz ist.
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