Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser, 8. Änderungssatzung
Artikel vom
24.11.2021
8. Änderungssatzung
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten am 22.11.2021 folgende
SATZUNG
beschlossen:
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Hier finden Sie weitere Informationen betreffend der Wasser- und Abwassergebühren für 2022