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Gemeinde Weingarten (Baden)

Hinweise zur  Bundestagswahl am 26. September 2021

Artikel vom 18.08.2021

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sog. „Auslandsdeutsche“ sind auf Antrag wahlberechtigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Zustellung Wahlbenachrichtigungsschreiben

In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahl zum Bundestag zugestellt. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag, 26.06.2021, in der Gemeinde Weingarten (Baden) mit ihrer einzigen Wohnung oder, falls mehrere Wohnungen bestehen, mit Hauptwohnung gemeldet sind. Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis – und damit für die Wahlberechtigung – allerdings, dass sie am Wahltag

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten bis 05.09.2021 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben oder ihr Schreiben unrichtige Angaben enthält, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro, Tel.: (07244)/70 20 65 in Verbindung.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.weingarten-baden.de an. Beim Aufruf des Links (Frist abgelaufen!)

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

 

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@weingarten-baden.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Tel.: (07244)/70 20 65.

Ihre Gemeindeverwaltung

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen