Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Entgeltordnung für das Walzbachbad

Artikel vom 30.05.2025

Öffentliche Bekanntmachung

- öffentlich bekannt gemacht am 30.05.2025 -

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) am 19.05.2025 beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für alle Hallen und Räumlichkeiten welche zur kulturellen oder sportlichen Zwecken überlassen werden


§ 1 Eintrittsentgelte

       1.1 Tageskarten

 

       1.1.1 Bad

 

       Erwachsene

3,00 €

       Ermäßigte

       -Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre

        -Schwerbehinderte mit Ausweis ab 50 % Behinderungsgrad

        -ALG II-Empfänger mit entsprechender Bescheinigung

        -Vollzeitschüler mit entsprechendem Ausweis bis 27 Jahre

 

1,50 €

       Frühschwimmer

2,50 €

       Feierabendtarif (1 1/2 Std. vor Schließung)

2,50 €

       Familienkarte (2 Erwachsene / 1 Kind)

6,50 €

       Familienkarte (2 Erwachsene / 2 Kinder & mehr)

7,00 €

 

 

       1.1.2 Sauna

 

       Erwachsene

10,00 €

       Ermäßigte

       -Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 16 Jahre

8,50 €

 

 

       1.2 Saisonkarten (Sommer) (nur gültig für den Badebereich)

 

       Erwachsene

60,00 €

       Ermäßigte

       -Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre-Schwerbehinderte mit Ausweis ab 50 % Behinderungsgrad

        -ALG II-Empfänger mit entsprechender Bescheinigung

        -Vollzeitschüler mit entsprechendem Ausweis bis 27 Jahre

 

25,00 €

 

 

       1.3 Geldwertkarten

       Wert                       50,00 €                       Ersparnis                 4 %               48,00 €

       Wert                       100,00 €                     Ersparnis                 5 %               95,00 €

       Wert                       200,00 €                     Ersparnis               10 %               180,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

       1.4 Nutzung durch Vereine (Mo. – Fr.)

 

       1.4.1 Örtliche Vereine

 

 
  • Jugendliche bis 18 Jahre (bis 20:00 Uhr)                             je Bahn
 

2,00 €/Std.

 
  • Erwachsene                                                                 je Bahn
 

8,00 €/Std.

 

 

       1.4.2 Auswärtige                                                                    je Bahn

10,00 €/Std.


§ 2 Inkrafttreten

Vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 30.05.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 30.01.2024 außer Kraft.

 

Weingarten (Baden), 20.05.2025
 

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

Downloadbereich

Öffentliche Bekanntmachung: Entgeltordnung für das Walzbachbad - (keine barrierefreie PDF-Datei, 3 Seiten)