Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Umlegung Kirchberg-Mittelweg Gemeinde Weingarten (Baden) Gemarkung Weingarten

Artikel vom 27.10.2021

Umlegung Kirchberg-Mittelweg Gemeinde Weingarten (Baden) Gemarkung Weingarten

Bekanntmachung des Beschlusses über die
Aufstellung des Umlegungsplans


1. Nach Erörterung mit den Grundstückseigentümern hat die Umlegungsstelle mit Beschluss vom
22.10.2021 nach § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021
(BGBl. I S. 4147) m. W. v. 15.09.2021, den Umlegungsplan der Umlegung „Kirchberg-
Mittelweg“ für die nachfolgend genannten Flurstücke der Gemeinde Weingarten (Baden)
aufgestellt:
Flurstück Nr. 1/10, 1/17, 5685/1, 6207/1, 6208, 6209, 6209/1, 6210, 6211/1, 6211/2, 6218,
6220, 6221, 6222/1, 6223/1, 6445, 6445/1, 6446, 6447, 6448, 6450, 6451, 6452, 6454, 6455,
6456, 6457, 6458, 6459, 6460, 6461, 6462, 6463, 6464, 6465, 6465/1, 6467, 6468, 6469/1,
6470/1, 6471/1, 6473, 6474, 6475, 6476, 6477, 6478, 6478/1, 6479, 6480, 6480/1, 6481, 6484,
6485, 6485/1, 6489, 6490, 6491, 6491/1, 6492, 6493, 6494, 6495, 6496, 6496/1, 6497, 6498,
6499, 6499/1, 6499/2, 6506/1, 6510, 6511, 6512/2, 6513, 6513/2, 6514/1, 6515, 6516, 6517,
6518, 6519, 6520, 6521/1, 6524/1, 6525/1, 6526/1, 6527, 6528, 6528/1, 6529, 6530, 6531,
6532, 6533, 6534, 6535, 6535/1, 6536, 6537, 6537/1, 6538, 6539, 6540, 6541, 6541/1, 6546,
6549, 6550, 6551, 6552, 6552/1, 6552/2, 6552/3, 6554, 6554/1, 6555, 6556, 6557, 6559,
6559/1, 6565, 6566, 6566/1, 6566/2, 6566/3, 6567, 6568, 6569, 6570, 6571, 6572, 6573,
17578, 17578/2, 17578/8, 17578/28, 17667, 17668, 17669, 17670, 17671, 17672, 17673,
17674/1, 17676, 17686, 17686/1, 17686/2, 17687, 17687/1, 17688, 17689, 18865 und 18898

2. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Dem Umlegungsplan liegt der seit 15.10.2015 rechtskräftige Bebauungsplan „Kirchberg-
Mittelweg“ zugrunde. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeich-
nungen, sowie die der Gemeinde nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind vor
allem die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.
Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage,
Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe
ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den
Grundstücken, sowie die geldlichen Leistungen auf.

3. Die Frist, bisher nicht bekannte Rechte anzumelden, ist nach § 48 Abs. 2 BauGB mit dem
Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

4. Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender
Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

5. Der Umlegungsplan kann vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zur Berichtigung des
Grundbuchs beim Bauamt der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 4, 76356 Weingarten
(Baden) von montags bis freitags während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

6. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.


Bruchsal, den 22.10.2021

Landratsamt Karlsruhe
Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung
– Umlegungsstelle "Kirchberg-Mittelweg" –

gez. Schweig