Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik (16.07.2018)

Artikel vom 01.12.2018

1. Bauanträge und -voranfragen

1.1  Einfamilienhaus Katzenbergweg 1
Der Bauherr plant ein Einfamilienhaus am Fuß des Katzenbergweges Ecke Jöhlinger Straße. Das Bauvorhaben ist baurechtlich nach § 34 zu bewerten. Die bereits 2016 genehmigten Planungen wurden jetzt insofern geändert, als die Treppe, die UG, EG und OG verbindet, von Wänden umzogen werden soll, um sie von der restlichen Wohnfläche abzugliedern. Außerdem soll die Terrassenüberdachung erweitert werden und der Verbindungstrakt zwischen beiden Wohngebäuden mit einer neuen Dachfläche versehen werden. Da die geplanten Änderungen sich kaum auf die Gebäudekubatur auswirken, wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

1.2  Umnutzung einer Lagerhalle in eine Kfz-Werkstatt und Kfz-Hobby-Werkstatt, Höhefeldstr. 40-44
Gegen die Umnutzung in eine Kfz-Werkstatt lagen seitens der Räte keinerlei Einwendungen vor. Schwer taten sie sich allerdings mit der Zustimmung zur Kfz-Hobby-Werkstatt, die offenbar bereits betrieben wird. Mehrere Mitglieder sprachen von unhaltbaren Zuständen hinsichtlich Lärm und Arbeiten während der Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen. Bürgermeister Eric Bänziger wies nachdrücklich darauf hin, dass nur der baurechtliche Aspekt zu beurteilen sei. Einigung erzielte schließlich Karlernst Hamsen mit dem Vorschlag, dem Bauantrag zuzustimmen, aber über die ordnungsrechtliche Seite und unter Einbeziehung des Landratsamts gegen das ungebührliche Verhalten vorzugehen. Bei fünf Befürwortungen, drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde das Einvernehmen erteilt.

1.3  Dachgauben Durlacher Straße 71
Der Bauherr plant die Errichtung zweier Dachgauben auf dem Anwesen Durlacher Straße 71. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, war das Bauvorhaben von den Mitgliedern des AUT lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

1.4  Umbau Scheune zu Wohnhaus Keltergasse 2
Der Bauherr plant die Umnutzung einer bestehenden Scheune in ein Wohnhaus auf dem Anwesen Keltergasse 2. Das Vorhaben ist nach § 34 zu bewerten. Gemäß der Stellplatzsatzung ist die Herstellung von zwei Stellplätzen vorgesehen. Gemäß § 37 LBO könne jedoch auf Stellplätze verzichtet werden, wenn die Grundstücksgröße das nicht hergibt. Das könnte hier mangels Fläche gegeben sein, zumal es sich nur um eine Nutzungsänderung handele. Im Innenbereich werden drei zusätzliche Wände eingezogen, um eine bessere Raumaufteilung zu ermöglichen. Dennoch sah das Gremium das anders. Einzelne Räte meinten, es sei durchaus möglich, auf dem Grundstück Stellplätze herzustellen und es sei problematisch, angesichts der Parksituation im alten Ortskern von vornherein darauf zu verzichten. Also lautete der einstimmige Beschluss, der Bauherr solle eine Planung mit zwei Stellplätzen nachweisen, dann sei die Planung aus Sicht der Gemeinde genehmigungsfähig.

1.5  Neubau eines Büro- und Lagergebäudes mit 15 Stellplätzen, Kehrwiesen 3
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich lediglich um Nachtragspläne zur Errichtung der notwendigen Stellplätze sowie Neuanordnung der Fenster. Da die Stellplätze nicht wie ursprünglich geplant errichtet werden können, hat der Planer das Konzept überarbeitet und noch einen weiteren Stellplatz erarbeitet. Auf Hinweis von Hans-Martin Flinspach liegen die Stellplätze aber auf der Fläche, die Bestandteil des Ausgleichskonzepts sei. Darum soll die Planung noch einmal überprüft werden. Im Übrigen wurde sie zur Kenntnis genommen.

1.6  Errichtung Verkaufsstätte im Baustellenbüro Marktplatz 4
Es handelt sich um die Einrichtung einer temporären Verkaufsstelle von Blumen auf 9 qm und Backwaren auf 20 qm. Die Räumlichkeiten werden voraussichtlich für den Zeitraum von drei Jahren während des Umbaus der Jöhlinger Straße benötigt. Für die Verkaufsstätte „Backwaren“ wird ein Vorraum mit einem Handwaschbecken sowie eine separate Toilette errichtet. In den Räumlichkeiten findet keine Produktion von Waren statt, sie dienen nur dem Verkauf. Bürgermeister Bänziger erklärte hierzu, es handele sich um die zielgerichtete Förderung des Einzelhandels in der Jöhlinger Straße während der Umbauzeit.

1.7  Unterstand Kanalstraße 64
Auf dem Gelände des Bauhofes soll ein eingeschossiger Unterstand errichtet werden. Er dient der Unterbringung der Anbaugeräte der Bauhoffahrzeuge (Mähkopf, Mulcher, Streugerät etc.), damit diese teuren Maschinen nicht dem Regen ausgesetzt sind. Es handelt sich um eine einfache Holzkonstruktion mit drei geschlossenen Seitenwänden und Pultdach, auf dem die Solaranlage für das noch im Bau befindliche Betriebsgebäude errichtet wird. Das Gebäude passt sich in seiner Kubatur der umliegenden Bebauung an. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

2. Jährliche Baumpflanzaktion
Die Verwaltung hatte in einer zurückliegenden Sitzung des Gemeinderates vorgeschlagen, bei der jährlichen Baumpflanzaktion für Neugeborene auf die Ersätze zu verzichten, da Einnahmen in einer Größenordnung von 500 Euro unverhältnismäßig viel Verwaltungsaufwand bereiteten. Daraufhin hatte der Gemeinderat erwogen, inwiefern das Geburtsbaumprogramm überhaupt noch Bestand haben könne, da einerseits die Flächen knapp würden, andererseits es immer wieder erforderlich werde, abgängige Bäume zu ersetzen. Es stelle sich die Frage, was passiere, wenn im Rahmen einer Durchforstung individualisierte Bäume weichen müssten. Da die Pflanzaktion für Neugeborene ein fester Bestandteil der kommunalen Kultur und Tradition der Gemeinde ist und bei der Bevölkerung sehr geschätzt wird, soll die Aktion fortgesetzt werden. Im Hinblick auf die konzeptionelle Ausgestaltung gibt es derzeit keine Alternativen. Darum soll sie vorerst beibehalten werden. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

3.    Informationen des Bürgermeisters
Die Linde, die 1991 zur 1000-Jahr-Feier auf dem Kirchplatz gepflanzt wurde, kann im Zuge der Umbaumaßnahmen nicht erhalten bleiben. Sie sei auch nicht erhaltenswert, hieß es im Ausschuss. Aufgrund der Lage kann sich die Linde ihrem Alter entsprechend nicht wachsen und außerdem sitze sie direkt auf dem Hauptabwasserkanal. Der Baum soll entfernt und durch eine große, 20jährige Linde auf der Wiese zwischen Friedhof und Wartturm ersetzt werden.