Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Hundesteuersatzung gültig ab dem 01.01.2022

Artikel vom 24.11.2021

Hundesteuersatzung gültig ab dem 01.01.2022

Hier geht es zur Information aus der Finanzabteilung
 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab dem 01.01.2022 beschlossen; veröffentlicht in der Turmberg Rundschau Nr. 31 / KW 31 vom 05.08.2021. Die Höhe der Hundesteuerbeträge bleibt unverändert.

In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass eine Steuerpflicht für Hunde ab dem 3. Lebensmonat besteht. Bei Nichtanmeldung handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabensetz (Hinweis Hundesteuersatzung § 12 Ordnungswidrigkeiten). Die Gemeinde behält sich vor, in Fällen der Nichtanmeldung von ihrem Recht Gebrauch zu machen und mit Geldbußen zu ahnden. Die Gemeinde macht ebenso darauf aufmerksam, dass zukünftig in bestimmten Intervallen Hundehalterkontrollen durchgeführt werden.

Bezüglich der Hunderasse ist Folgendes zu beachten:

Der Gemeinde ist die Hunderasse schriftlich anzuzeigen (§ 10 Anzeigepflichten der Hundesteuersatzung sowie § 90 Abgabenordnung Mitwirkungspflichten der Beteiligten). Eine Bezeichnung ‚Mischling‘ ist nicht ausreichend. Sollte die Rasse nicht eindeutig zuzuordnen sein, so ist der Hund in die entsprechenden Rassen einzuordnen (ggf. von einem sachverständigen Dritten, einem Tierarzt o.ä.); evtl. daraus entstehende Kosten sind vom Halter selbst zu tragen.

Abschließend möchten wir betonen, dass Sie als Hundehalter eine große Verantwortung tragen. Das Verhalten eines einzelnen Hundehalters beeinflusst das Bild aller Hundehalter in der Öffentlichkeit. Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, das Image von Hunden und ihren Menschen zu verbessern. Sammeln Sie z.B. die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf, die kostenlosen Kottüten erhalten Sie u.a. im Bürgerbüro. Führen Sie Ihren Hund stets auf der von Passanten, Fahrzeugen und anderen Hunden abgewandten Seite an der Leine.

Ihre Finanzabteilung der Gemeinde Weingarten.

 

- öffentlich bekannt gemacht am 24.11.2021 -