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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik (vom 9. November)

Artikel vom 12.11.2020

Aus dem AUT - Bauanträge und Bauvoranfragen

1. Anbringung von Werbeanlagen

Der Bauherr plant die Anbringung von Werbeanlagen an dem geplanten Neubau einer DHL Kombi Zustellbasis sowie die Aufstellung von insgesamt 4 Flaggen und einer Stele im Eingangsbereich des Anwesens am Eisweiher.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne, welche das Flurstück teilen. Deren Festsetzungen betreffend das Erscheinungsbild von Werbeanlagen sind in den Planungen eingehalten. Somit konnte seitens der Verwaltung das Einvernehmen erteilt werden. Der Standort der beabsichtigten Flaggen sowie der Stele liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aber innerhalb der Grundstücksgrenze. Somit war eine Befreiung erforderlich.

Aufgrund der bestehenden Enge der Bebauung im Geltungsbereich sowie der Nutzung der Flaggen und der Stele als Informationsträger empfahl die Verwaltung dem Gremium, der Befreiung zuzustimmen. Hans-Martin Flinspach widersprach. Seiner Meinung nach war der den Flaggen eingeräumte Platz von acht Meter Breite zu viel, außerdem fand er, ein leuchtend gelbes Gebäude in dieser Größe brauche keinen zusätzlichen Werbeträger. Der Bauantrag wurde mit acht von zehn Stimmen befürwortet.

 

2. Wohnhausneubau mit Garage Kanalstraße 13

Auf dem Anwesen Kanalstraße 13 soll ein Wohnhaus mit Garage im Erdgeschoss errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gartenstraße“ und muss darum bislang noch nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Geplant ist ein zweigeschossiges Wohnhaus, das die vorhandene Baulücke in erster Reihe an der Kanalstraße schließen soll. Das Vorhaben fügt sich in allen relevanten  Belangen (Baufluchten, Tiefe der Bebauung, Dachform, Dachneigung und Gebäudehöhe) in die Umgebungsbebauung ein.

Für das Vorhaben wurde am 23. Mai 2018 ein bis zum 23. Mai 2021 gültiger Vorbescheid entsprechend der jetzigen Planung ausgestellt. Dessen Gültigkeit wird durch die am 2.11.202 vom Gemeinderat erlassene Veränderungssperre nicht beschränkt. Darum empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

3. Erweiterung und Umbau Wohnhaus Burgunderweg 12

Vorgesehen ist eine innere Umstrukturierung des Wohnhauses durch Errichtung mehrerer Wände sowie den Abbruch und Durchbruch einzelner Innen- und Außenwände zur Schaffung von Balkonen. Diese sind im Ober- und im Dachgeschoss an der nordöstlichen Seite vorgesehen und in den Maßen von 1,50 m x 3,78 m als jeweils untergeordnetes Bauteil zulässig. Außerdem soll im rückwärtigen Bereich ein Anbau in den Maßen 1,30 m x 4,99 m zur Wohnraumerweiterung im Kellergeschoss entstehen. Aufgrund dieser Maße kann der Anbau als untergeordnetes Bauteil gewertet werden.

Die geplanten Stellplätze im Vorgartenbereich sind zulässig. Damit war das Bauvorhaben genehmigungsfähig und wurden einstimmig befürwortet.

4. Abbruch und Neubau eines Dreifamilienhauses als Blockrandbebauung, Bahnhofstr. 35

In einer Bauvoranfrage fragt der Bauherr, ob die Gemeinde bereit wäre, auf die Herstellung eines Stellplatzes zu verzichten.

Die Gemeinde beschied die Anfrage negativ. Bei den drei geplanten Wohneinheiten seien fünf Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der bereits problematischen Stellplatzsituation in der Bahnhofstraße werde die Gemeinde auf die Herstellung eines Stellplatzes nicht verzichten. Die Mitglieder des AUT stimmten der Ablehnung der Anfrage einstimmig zu.

5. Der Antrag auf Baugenehmigung eines Rinderstalls mit Dunglage im GewannPfraumenbaumen wurde zurückgezogen und der Tagesordnungspunkt abgesetzt.

 

6. Anbau eines Eingangsbereichs an bestehendes Wohnhaus, Burgstraße 7

Das bestehende Wohnhaus (ehemals Burgstr. 5) soll saniert und durch einen Anbau im rückwärtigen Bereich erweitert werden sowie einen neuen Eingangsbereich erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Sanierungsgebiet und außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist darum nach § 34 BauGB zu bewerten.

Der neu zu erstellende Eingangsbereich ist ein Windfang in den Maßen 3,84 m x 2,50 m, der direkt an das Gebäude anschließt. Der Anbau soll im hinteren Bereich den Wohnraum um 1,56 m x 12,22 m erweitern. Des Weiteren werden zur Gliederung innerhalb des bestehenden Gebäudes diverse Wandöffnungen hergestellt sowie Wände ergänzt. Die Mitglieder des AUT erteilten das Einvernehmen einstimmig.

7. Neubau Garage und Anbau eines neuen Eingangsbereichs an Wohnhaus, Nelkenweg 3

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Höhefeldstraße“ und ist daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Der geplante Eingangsbereich in den Maßen 1,50 x 3,23 Meter kann als untergeordnetes Bauteil angesehen werden. Die geplante neue Garage ist zulässig, weil sie teilweise innerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche und teilweise innerhalb der Fläche für Nebenanlagen liegt. Sie dient als Ersatz für die bestehende Garage im rückwärtigen Bereich, die abgebrochen werden soll.

Für das Gebäude müssen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Die Zustimmung zum Bauvorhaben erfolgte mehrheitlich.

8. Neubau eines gemauerten Pools, Ernst-Vögele-Str. 6

Der Bauherr plant den Neubau eines gemauerten Pools in den Maßen 8 m x 3 m x 1,50 m an derselben Stelle des bisherigen Aufstellpools. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Südlich der Ringstraße“.

Der geplante Pool befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der definierten Flächen für Nebenanlagen. Eine bauliche Anlage außerhalb dieser Flächen wäre nur zulässig, wenn der umbaute Raum 25 Kubikmeter nicht überschreitet. Das geplante Vorhaben überschreitet diese Grenze um 11 Kubikmeter, wofür eine Befreiung beantragt wird.

Da keine bauplanungsrechtliche Begründung der Befreiung erkennbar sei und im Geltungsbereich bisher keine Befreiungen erteilt wurden, empfahl die Verwaltung dem Gremium, der Erteilung der beantragten Befreiung nicht zuzustimmen.

Dagegen wandte sich Gerhard Fritscher (CDU) mit der Frage, ob nur die bauliche Anlage ausschlaggebend sei und es sich anders verhalte, wenn der Pool z. B. mit einer Abdeckung aus Holz bestünde. Leucht sagte,  das Thema sei die Regelung für bauliche Anlagen. Im Gegensatz dazu ist ein demontierbarer Pool als temporäre Anlage zu verstehen.

Dazu warf Werner Burst (SPD) ein, dass der Pool trotzdem nicht störend sei. Bänziger wies darauf hin, das seien die Festsetzungen, die der Gemeinderat in der Vergangenheit selbst erlassen habe. Immer neue Befreiungsanträge fänden kein Ende mehr. Klaus Holzmüller (FDP) befand, die Rechtslage sei klar und es gebe nichts zu diskutieren. Dem stimmte Karlernst Hamsen (Grüne) ebenfalls zu. Insgesamt sprachen sich vier Mitglieder für eine Befreiung aus, fünf dagegen und ein Mitglied enthielt sich. Somit war der Bauantrag abgelehnt.

9. Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Nebengebäude, Buchenweg 40

Das Abbruchvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und außerhalb eines Sanierungsgebietes.

Da sowohl Wohn- als auch Nebengebäude bereits seit längerer Zeit leer stehen, plant der Bauherr den Abbruch. Das Wohngebäude ist der Gebäudeklasse 2 zuzuordnen, somit war das Vorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Konzeption zur Unterhaltung von Straßen, Wegen und Brücken

Das Straßennetz zählt zu den größten Vermögenswerten einer Kommune und verdient darum besondere Aufmerksamkeit. Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, Vermögensgegenstände mindestens alle 3 bis 5 Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Nur so sei gewährleistet, dass die bilanzierten Werte in der Buchhaltung mit den realen Werten übereinstimmen, denn der Wert des Straßennetzes reduziert sich durch Schäden und Verschleiß schneller als angenommen und nicht linear.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung in 2019 eine Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse der befestigten kommunalen Straßen in Auftrag gegeben. Franz Fippinger, Geschäftsführer der Gesellschaft für Straßenanalyse (GSA) hat die Ergebnisse im AUT vorgestellt. Für jeden Abschnitt des 78 Kilometer langen Straßennetzes, davon 87 % Asphalt, seien die Schadensmerkmale aufgenommen worden und eine Prognose erstellt, was passiere, wenn nichts unternommen werde. Der Vorgang bestünde aus der Datenerfassung, der Prognose, der Ermittlung des optimalen Eingriffszeitpunkts und der Budgetoptimierung. Das führe zum Werterhalt. Alle festgestellten akut erforderlichen Maßnahmen in der Straßenfläche betragen in Weingarten 804.000 Euro. Eine Handlungsempfehlung sei ein Sanierungskonzept für alle Straßen. Straßen, bei denen der optimale Zeitpunkt zur Sanierung bereits überschritten sei, seien Risikostrecken. Werde dagegen rechtzeitig eingegriffen, spare das Geld durch Vermeidung größerer Schäden. Eine systemische Planung sei erforderlich unter Berücksichtigung der Finanzplanung. Welche Straßen sollen unterhalten, welche erhalten werden, welche seien Risikostrecken.

Bürgermeister Eric Bänziger begann zu rechnen: 354.000 qm Asphalt. Davon seien Straßen auf 50 Jahre Abschreibungszeit ausgelegt, Wohnwege auf 80 Jahre. Nach der Hälfte der Zeit sei die Verschleißdecke zu erneuern. Dann komme bei 200 Euro pro Quadratmeter eine Summe von 70,8 Millionen Euro Kapital zusammen, die es zu erhalten gelte, das entspreche im Durchschnitt einem Betrag von 1,4 Millionen jährlichem Aufwand. Das sei ein Anhaltspunkt um die Qualität zu erhalten und wichtig für die Finanzbuchhaltung.

Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, diese Analyse sei eine wichtige Grundlage. Die Kanalbefahrung zur Schadensklassenermittlung sollte mit einbezogen werden. Bänziger bestätigte, dass man strukturiert an das Thema herangehen werde. Klaus Holzmüller ergänzte, man solle die Deckschichten nicht vernachlässigen, sonst leide der Unterbau. Das Gremium nahm den Vortrag vorläufig zur Kenntnis. Das Thema soll dauerhaft in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.

 

Dann berichtete der Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Gebäudemanagement, Gerd Weinbrecht. Im Haushalt 2021 sei die Verwaltung mit einem Budget von 100.000 Euro in die Planung gegangen und werde davon die notwendigsten Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchführen. Es sei beabsichtigt, innerhalb des Bauhofes ein Tiefbauteam aufzustellen, das solche Maßnahmen, speziell im Wegebau, übernehmen könne. Er präsentierte eine Prioritätenliste von anstehenden Maßnahmen. Vieles sei auch mit einfachen Mitteln zu erledigen. Klaus Holzmüller mahnte, diese müsse kritisch betrachtet und von Fall zu Fall entschieden werden.

Zum Brückenbau berichtete Weinbrecht von einem Mehrjahresplan von 2018 bis 2024, der aus der Bestandsaufnahme der Brücken durch das Büro Rothenhöfer im Jahr 2018 entwickelt worden war. Dieser Plan ging von einem Gesamtvolumen von knapp drei Millionen Euro aus. Bis Stand heute habe sich dieses Volumen um fast eine halbe Million verringert. Einerseits seien notwendige Maßnahmen erfolgt, andererseits wurden zwei Brücken als Landeseigentum erkannt. Für 2021 sei folgendes geplant: Die Brücke Blumenstraße solle durch einen Neubau ersetzt werden. Die Kosten betragen 63.000 Euro inklusive der Begleitung durch ein Ingenieurbüro. Das sei gegenüber einer Fremdvergabe der Arbeiten eine Einsparung von 37.000 Euro. Auf den Hinweis von Werner Burst, die Brücke sei erst in diesem Jahr überarbeitet worden, erklärte Bänziger, das sei der der Verkehrssicherungspflicht geschuldet gewesen. Weitere Positionen in der Prioritätenliste sei die Brücke an der Schafstraße. Sie soll ebenfalls in Eigenleistung durch einen Neubau ersetzt werden. Die Sanierung der Brücke Bronnloch, der Rückbau der Brücke Schmalensteinweg und der Rückbau des Bauwerks Weidgraben sollen ebenfalls in Eigenleistung erfolgen. Die empfohlenen Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden, wobei die Kostenschätzung des Ingenieurbüros durch Eigenleistung immer wieder erheblich unterschritten werden könne. Ziel sei die deutliche Verringerung der Gesamtkosten bis 2024, speziell auch durch Einsatz von Eigenleistung.

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