Seite drucken
Gemeinde Weingarten (Baden)

Städtebauliche Entwicklung „Waldbrücke Alter Teil“ (Lärchenweg - Eichenweg)

Artikel vom 12.11.2020

Städtebauliche Entwicklung „Waldbrücke Alter Teil“ im Bereich Lärchen- und Eichenweg - 4. Änderung 

  • Hier finden Sie die Präsentation des Planungsbüros von der Infoveranstaltung am 04.11.2020 in der Walzbachhalle (PDF-Datei)

Einen Nachbericht zur Infoveranstaltung lesen Sie kommende Woche in der Turmberg-Rundschau. 

Nachbericht zur Infoveranstaltung vom 04.11.2020

In der Waldbrücke entsteht bezahlbarer Wohnraum

Die Gemeinde Weingarten plant, das Gelände der ehemaligen Gemeindewohnhäuser im Ortsteil Waldbrücke zu einem zeitgemäßen Wohnviertel mit bezahlbarem Wohnraum umzugestalten.

Wettbewerbliches Dialog-Verfahren
Damit diese Umgestaltung gelinge und die Vorstellungen der Gemeinde weitestgehend verwirklicht werden, bedient sie sich eines Wettbewerblichen Dialog-Verfahrens mit dem Ziel, geeignete Investoren zu finden. Der Leiter dieses Verfahrens, Stadtplaner Frank Gericke, und Bürgermeister Eric Bänziger erläuterten den zahlreichen Zuhörern den aktuellen Planungs- und Verfahrensstand. In der ersten Runde des Verfahrens wurden mögliche Interessenten ermittelt, die ein vorläufiges Angebot abgaben. Die Angebote wurden bewertet und einige Bieter für die zweite Runde ausgewählt. Diese Runde findet jetzt aktuell statt. Eine Arbeitsgruppe, in der aus jeder Fraktion ein Gemeinderat vertreten ist, erarbeitet die Parameter für die Ausschreibung und tritt mit den ausgewählten Bietern in einen Dialog, wie die Gestaltung des Quartiers aussehen könnte. Es werden Argumente für und wider ausgetauscht, daraus konkretisiere sich die Ausschreibung. „Jetzt folgt die Feinjustierung“ erklärte Bürgermeister Eric Bänziger. Darauf erfolge das finale Angebot. Dann übergab er das Wort an Frank Gericke. 

Nur die Hauptfläche wird bebaut

„Das Verfahren steht noch ganz am Anfang“ begann Gericke. Er stelle das Vergabeverfahren vor,  dann Bestand und Ausgangslage und schließlich Ziele und Nutzungen.

Die bisherigen Häuser aus den Jahren vor 1950 werden abgerissen, diese Fläche bildet den Hauptteil. Der Spielplatz mit schönem altem Baumbestand sowie die Kita am anderen Ende des Quartiers standen zur Option. „Wir wollten uns alle Möglichkeiten offen halten“.  Aber es habe sich schnell herausgestellt, dass es für eine Verlagerung des Spielplatzes keine wirtschaftliche Rechtfertigung gab, somit werde er nicht angetastet. „Der alte Baumbestand bleibt!“, versprach der Bürgermeister. Dafür zollten die Zuhörer Beifall. Dasselbe galt für die Kita. Es gehe also nur um die Bebauung der Hauptfläche und hier vor allem um die Höhe der Gebäude. Für diese Bebauung lägen drei Varianten vor. Schritt für Schritt nahm Gericke die Zuhörer mit und ließ das Verfahren sehr transparent erscheinen.

 

Drei Varianten: mit 22, 27 oder 34 Reihenhäusern
Alle drei bestehen aus zweigeschossigen Reihenhäusern und jeweils einem bis zwei Geschosswohnungsbauten mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. „Dass dieses Haus kein Satteldach bekommt, ist klar“, warf Bänziger ein. Es sei die heutige Bauweise, dass hier begrünte Flachdächer entstünden. Die Varianten unterscheiden sich lediglich in der Anzahl der Wohneinheiten von 22, 27 und 34 und in der Anordnung. Entwurf drei sah vor, die Kita in ein Mehrgenerationenhaus zu integrieren. Die Zielgruppe der Nutzer seien Familien, Single, Paare und Senioren. Es sei eine klare Vorgabe gewesen, ergänzte Bänziger, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Die Angebote werden bewertet
Fünf Kriterien bilden die Matrix für die Bewertung der Angebote: Der Preis, die städtebauliche Erscheinung, energetischer Standard und Nachhaltigkeit und die Realisierung des sozialen Aspekts. Denn 50 Prozent des Bauvolumens bilden frei finanziertes Wohneigentum, 25 Prozent gefördertes Wohneigentum oder sozialgebundene Mietwohnungen und 25 Prozent nur sozialgebundene Mietwohnungen. Grundsätzlich gehe es um die Möglichkeit, hohe Gebäude zu schaffen. Es entstünden mindestens 800 Quadratmeter neuer Wohnraum und das bedinge verdichtetes Bauen. Die geforderte Barrierefreiheit mit Aufzug im sozialen Mietwohnungsbau sei aber für einen Investor erst ab drei Stockwerken wirtschaftlich.

 

„Wir müssen diesen Weg gehen, um dem sozialen Wohnungsbau Raum zu geben“,
schloss Bänziger. Im nächsten Schritt reichen die Investoren Vorschläge ein. Diese werden Anfang 2021 nach einem Punktesystem bewertet. Dann entscheide der Gemeinderat über das endgültige Konzept, Zuschlag und Vergabe, danach werde ein vorhabensbezogener Bebauungsplan mit weiterer Bürgerbeteiligung aufgestellt.

 

Fragen der Zuhörer
Deren Fragen galten dem Parken und dem zunehmenden Verkehrsdruck, der Breite der Erschließungsstraße, der Ausdehnung der Bebauung bis an den Rand der Fläche. Ein Zuhörer erbat eine Vorstellung von der Gebäudehöhe in Metern. „Drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss entsprechen etwa 12 bis 13 Metern“, antwortete Gericke. Der Leiter des Bauamts Oliver Leucht erklärte, vorgesehen sei ein Angebot an kleineren Wohneinheiten zur Miete zu schaffen, dafür sei das dreigeschossige Gebäude vorgesehen. Größere Wohneinheiten für Familien kämen in Reihenhäuser mit zwei Geschossen und Dachgeschoss.  

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten