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Gemeinde Weingarten (Baden)

Landesregierung passt Coronaverordnung an - gültig ab 2. November

Artikel vom 02.11.2020

Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg ab 2. November 2020

Aus der Mitteilung der Landesregierung: Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.

Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.

  • HIER finden Sie weitere Informationen auf der Homepage der Landesregierung. 
  • HIER finden Sie eine "Übersicht über die Verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche. Stand 1. November 2020, 11 Uhr" (PDF-Datei)
  • HIER finden Sie eine schnelle Übersicht der Landesregierung über die neuen Maßnahmen. 
http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten