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Gemeinde Weingarten (Baden)

Reiserückkehrer: Das müssen Einreisende jetzt beachten!

Artikel vom 20.08.2020

Ihr Ordnungsamt informiert: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich beim Ordnungsamt anzumelden.

 

Pflichten für Reiserückkehrer - Quarantänemaßnahmen

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die aktuelle Ferienzeit ist gerade in Hinblick auf die Einschränkungen, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie mit sich gebracht haben, für viele eine willkommene Abwechslung.

Die Reiselust ist durchaus nachvollziehbar. Jedoch appellieren wir auch hier wieder an Ihre Vernunft, auch im Urlaub in der Heimat zu bleiben – oder immerhin die Ferien in Deutschland zu verbringen. Bei unseren tollen Naherholungsmöglichkeiten rund um Weingarten lässt sich sogar der Urlaub zuhause attraktiv gestalten.

Bitte bedenken Sie: Das Reiseverhalten einzelner kann Folgen für die Allgemeinheit haben. Sollten die Reiserückkehrer zu einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen beitragen, könnte es zu einem weiteren Lockdown kommen, den es aus vielerlei Gesichtspunkten zu verhindern gilt.

Dabei darf man auch nicht vergessen, dass es eine Verordnung des Landes gibt, welche die Einreise aus dem Urlaub unter klare Regeln stellt. Zudem wurden in den letzten Tagen auch wieder neue Risikogebiete in Urlaubsregionen ausgewiesen. Die aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie hier: 

www.rki.de/covid-19-risikogebiete

 Nach der Coronaverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende (Stand: 18.08.2020) sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August zum Coronatest verpflichtet. Über die Anordnung der Quarantänemaßnahme entscheidet das Ordnungsamt.

Zudem sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich beim Ordnungsamt der Gemeinde Weingarten (ordnungsamt@weingarten-baden.de, Tel.: 07244-7020-13, Herr Nagel, Ordnungsamtsleiter) zu melden und Ihre Einreise aus einem Risikogebiet anzuzeigen. Bitte melden Sie sich nur per Telefon oder Mail.

Es ist wichtig, dass Sie keinesfalls persönlich ins Rathaus kommen oder Familienangehörige aus demselben Haushalt oder andere Personen zu uns schicken, mit welchen Sie schon persönlichen Kontakt hatten. Auch diese Person kann sich schon mit dem Virus angesteckt haben und setzt somit andere Bürger, sowie die Mitarbeiter im Rathaus einem potenziellen Ansteckungsrisiko aus.

Die dargelegte Pflicht gilt auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro verfolgt werden.

 

Informationen zur Aufhebung der häuslichen Quarantäne
Sie können sich außerdem innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos testen lassen (unabhängig von der Einreise aus einem Risikoland). Bitte kontaktieren Sie hierfür die Hotline der ärztlichen Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117. Am Flughafen finden diese Tests sofort statt, es ist aber mit langen Wartezeiten zu rechnen.

Trotz eines negativen Tests, kann das Ordnungsamt die Quarantäne aufrechterhalten. Ein negatives Testergebnis entbindet Sie nicht automatisch von der Quarantänepflicht. Verstöße dagegen werden ebenfalls mit Ordnungsgeldern geahndet. Die häusliche Quarantäne nach Einreise gilt Kraft Gesetzes und muss nicht schriftlich angeordnet werden. Die Aufhebung der Quarantäne erfolgt schriftlich.

Für den Test befolgen Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes und des Arztes oder des zuständigen Labors. Für den Test dürfen Sie die Quarantäne verlassen.  

 

Nagel
Ordnungsamtsleiter


Weingarten (Baden), 18.08.20 

 

Hier finden Sie eine wichtige Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. 

 

Hinweis: In Baden-Württemberg müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten direkt bei der Gemeindeverwaltung, bzw. bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden.

Wir bitten Sie, nicht persönlich ins Rathaus zu kommen. Gerne beraten wir Sie vorab am Telefon oder per E-Mail. Kontakt: 072447020-13 oder ordnungsamt@weingarten-baden.de 

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten