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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Gemeinderat vom 19.12.2018

Artikel vom 22.12.2018

Aus dem Gemeinderat vom 19.12.2018

 

Satzungsänderung der Feuerwehr bestätigt

 

Aufgrund einer Rechtsänderung im Feuerwehrgesetz wurde die Mustersatzung für die Satzung der Feuerwehren in Baden-Württemberg überarbeitet und neu gefasst. Der vom Feuerwehrausschuss der Weingartner Wehr vorgelegte Entwurf war im Verwaltungsausschuss diskutiert worden, der Gemeinderat bestätigte jetzt die finale Fassung. Hauptamtsleiter Oliver Russel nannte die wichtigsten Änderungen: Die „Rechte und Pflichten“ der Feuerwehr wurden um den Begriff „Brandsicherheitswache“ ergänzt. Ein Angehöriger der Feuerwehr kann jetzt nicht nur aus gesundheitlichen, beruflichen oder familiären Gründen auf Antrag des Feuerwehrkommandanten vorübergehend bis zu einem Jahr von seinen Dienstpflichten befreit werden, sondern auch aus persönlichen Gründen. Die Altersbegrenzung der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr lag bisher bei Vollendung des 17. Lebensjahres und wurde auf Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht. Auf Antrag, über den der Feuerwehrausschuss zusammen mit dem Jugendfeuerwehrwart entscheidet, kann die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr in besonderen Fällen bis höchstens zur Vollendung des 21. Lebensjahres verlängert werden. Der Feuerwehrausschuss bestand bisher aus dem Kommandanten, seinen Stellvertretern sowie dem Leiter der Altersabteilung und dem Jugendwart. Hinzugekommen sind der Schriftführer, der Kassenverwalter und der Pressesprecher. Die zu wählenden Funktionen sind zwölf Wochen vor dem Wahltermin bekannt zu geben. Bewerbungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin dem Bürgermeister vorliegen. Der Gemeinderat stimmte dieser Fassung einstimmig zu.

 

Gestaltungskonzept Silcherstraße

 

Ein Teil des Sanierungskomplexes „Burgstraße“ umfasst auch die Silcherstraße. Der Abschnitt 3B (Einmündungsbereich) muss zwingend vor dem mittleren Abschnitt 3A (Paulus- bis Silcherstraße) erfolgen, da ein Anschluss des neuen Trennsystems an die Bestandsleitungen aufgrund der unterschiedlichen Höhenlage baulich nicht möglich ist. Die Planerin Elke Gericke erläuterte dem Gemeinderat den Entwurf der Umgestaltung der Straßenoberfläche, wobei sie bereits die aus der Anhörung der Anwohner hervorgegangenen Anregungen eingearbeitet hatte. Der Straßenquerschnitt betrage 4,75 Meter. Wechselseitiges Parken auf beiden Seiten soll ermöglicht werden, wobei auch Baumpflanzungen vorgesehen seien. Die Gehwege sollen beidseitig 1,50 Meter breit werden. Es wird keine Einbahnstraße geben. Die Einmündung vom Nelkenweg werde mit Pflaster belegt, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Ein Hauptaugenmerk wurde auf den Kreuzungsbereich mit der Neuen Bahnhofstraße gelegt. Zu dem im nördlichen Teil befindlichen Gewerbebetrieb, Garten- und Landschaftsbau Firma Stärk,  müssen Sattelzüge ungehindert einfahren können. Darum soll in diesem Bereich die Fahrbahn auf 8,53 Meter mit einem Sicherheitsabstand von einem halben Meter zum Gehweg aufgeweitet werden. Auf dem geraden Teil der Silcherstraße befürchten die Anwohner, werde zu schnell gefahren, darum solle eine Verschwenkung eingebaut werden, damit keine „Durchschusssituation“ entstehe. Die Parkplätze im Bestand werden alle wieder untergebracht, versicherte die Planerin.  Der Spielplatz werde mit einem Absperrbügel gesichert, damit Kinder nicht unvermittelt auf die Straße laufen.. Der Gemeinderat stimmte dem Planungsvorschlag einstimmig zu.

   

BP „Schiller-, Paulus und Bahnhofstraße“ sowie „Höhefeld/Burgstraße“ gebilligt und erneut zur Offenlage gebracht

 

Der Bebauungsplan „Schiller-, Paulus- und Bahnhofstraße“ wurde in der ersten Entwurfsplanung einstimmig gebilligt und ging in die zweite Offenlage. Planerin Elke Gericke erklärte die wenigen eingegangenen Änderungswünsche seitens von Bürgern und Behörden.  Die wichtigste Aussage war, das bestehende Autohaus Wolf werde im Bestand gesichert. Eine langfristige Entwicklung von Wohnen in Verbindung mit Gewerbebetrieb soll in einer späteren Planung geregelt werden. Der Rat stimmte einstimmig zu.

Der Bebauungsplan „Höhefeld/Burgstraße“ sei aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt worden, erklärte sie, und stelle ein Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe dar. Lärm- und Geruchsemissionen, wie aus den eingegangenen Stellungnahmen befürchtet, seien aufgrund dieser gewachsenen Struktur hinzunehmen. Hier seien große Grundstücke vorhanden und der Bebauungsplan solle eine flexible Nutzung ermöglichen. Heute sei nur noch Wohnnutzung vorherrschend, aber landwirtschaftliche Nutzung habe Bestandsschutz, große zusammenhängende Grünflächen seien erwünscht. Die Bautiefe betrage einheitlich 15 Meter, Gebäude könnten analog dem Bestand errichtet werden. Wenn die Richtlinien eingehalten werden, sei ein konfliktfreies Nebeneinander gewährleistet. Die Planung vereine alle Interessen. Landwirtschaft und Gartenbau seien im Bestand gesichert und große Flächen geordnet. Die Planung weise Struktur auf, ohne alles zu verbauen. Der Gemeinderat stimmte der erneuten Offenlage einstimmig zu.

   
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