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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 12.12.2019

Bauanträge und Bauvoranfragen

 

1. Erhöhung Satteldach durch Dachaufbau

Die ursprüngliche Planung, das Satteldach durch ein Laternendach auf 8,83 zu erhöhen wurde seinerzeit abgelehnt, da sie nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprach. Nun hat der Bauherr umgeplant. Das jetzt beantragte Dach hat laut Plan eine Firsthöhe von 7,43 m und entspricht damit dem BP „Nördlich der Spitalstraße“. Der Ausschuss nahm das Vorhaben zur Kenntnis.

 

2. Bauvoranfrage: Neubau EFH

Der Bauherr plant, in der Bahnhofstraße in der zweiten Reihe zu bauen und fragt, ob eine Grenzbebauung auf dem Anwesen Bahnhofstr. 29/1 möglich sei. Das Gremium stimmte der Voranfrage dahingehend zu, dass sich das Bauvorhaben zwar einfüge und die gedachte hintere Baugrenze nicht überschritten werde, dass aber die geplante Grenzbebauung eine Baulast zu Lasten des angrenzenden Flurstücks Bahnhofstr. 27 erfordere. Die Verwaltung teilte mit, dass die betroffenen Angrenzer die Übernahme einer Baulast ablehnen.

 

3. Errichtung einer Gartenhütte, Fontanestraße

Der Bauherr plant, im hinteren Bereich seines Gartengrundstücks in der Fontanestraße eine Gartenhütte zu errichten. Da das Bauvorhaben außerhalb des Baufensters im Grünbereich des Bebauungsplans liegt, ist es nicht genehmigungsfähig. Das Gremium hat das Einvernehmen versagt.

 

4. Nutzungsänderung einer Bäckerei zu Cafe und Wetteinnahmeautomatenbetrieb

Bahnhofstraße

Das Café in den Räumen der ehemaligen Bäckerei und der Raum für Wetteinnahmeautomaten sollen als jeweils getrennte unabhängige Einheiten eingerichtet werden. Das beantragte Café wäre aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig, der Raum für Wetteinnahmeautomaten nicht. Der Antragsteller hatte bereits Anfang des Jahres eine Bauvoranfrage für eine Umnutzung in ein Wettbüro gestellt. Diese wurde auf der Basis von § 34 BauGB abgelehnt. Der AUT versagte auch dieser Anfrage das Einvernehmen.

 

5. Erweiterung eines EFH durch einen zweigeschossigen Anbau, Bahnhofstr. 149

Der Bauherr plant die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus zur Erweiterung des bestehenden EFH und hat einen Antrag auf Bauvorbescheid eingereicht.

Das Bauvorhaben muss nach § 30 BauGB beurteilt werden, da es im Geltungsbereich des BP „Lohmühlwiesen“ liegt. Die geplante Erweiterung überschreitet die hintere Baugrenze um 8 m und widerspricht damit den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans. Damit kann das Bauvorhaben nicht genehmigt werden. Die Frage wurde einstimmig verneint.

 

6. Neubau Rinderstall mit Dunglege

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Stallgebäudes zur Rinderhaltung mit Dunglege im Gewann Pfraumenbaumen. Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, muss es nach § 35 BauGB beurteilt werden. Es ist dann zulässig, „wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist, wenn es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und wenn es nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Bauvoranfrage wurde bejaht unter der Voraussetzung dass es sich um ein vom Landwirtschaftsamt privilegiertes Bauvorhaben handelt. Die jetzt beantragte Dunglege geht zwar über die Bauvoranfrage hinaus, aber das Gremium hat dem Bauantrag einstimmig das Einvernehmen erteilt.

 

7. Umnutzung Lagerhalle in Kfz-Werkstatt

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Höhefeldstraße“ aus den 60er Jahren. Der Nutzungsänderungsantrag beruht auf einem Hinweis durch das Landratsamt, dass die derzeitige Nutzung nicht mehr der ehemals erteilten Baugenehmigung entspreche. Die jetzt beantragte Nutzungsänderung ist auf drei Jahre beschränkt. Bürgermeister Eric Bänziger wies darauf hin, dass der AUT nur die baurechtliche Seite prüfen könne und danach gebe es keinen Grund, die Nutzungsänderung abzulehnen. Dem widersprach Friederike Schmid (SPD). Sie wolle einem großen Ärgernis keine Legitimation erteilen. Bei zwei Gegenstimmen von ihr und ihrem Fraktionskollegen David Metzger stimmte das Gremium dem Antrag zu.

 

8. Abbruch Vordach und Erneuerung der Dacheindeckung, Werner-Siemens-Straße 20

Der Bauherr plant, das Vordach einer Lagerhalle komplett abzureißen und an der anschließenden Halle auf ca. 2.100 qm die Erneuerung der Dacheindeckung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Sandfeld“, für den der Gemeinderat am 25.11.2019 eine Veränderungssperre erlassen hat. Da beide Maßnahmen – Abbruch Vordach sowie Erneuerung der Dacheindeckung – keine wertsteigernde Auswirkung haben, konnte aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben zur Kenntnis genommen werden.

 

9. Erweiterung Gemeinschaftshaus Jöhlinger Straße

Der Umbau und die Erweiterung des Jugend- und Gemeinschaftshauses in der Jöhlinger Straße sowie die Umnutzung der vorhandenen Wohnräume in Gemeinderäume ist aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig, da es sich nicht nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Es geht um einen Anbau mit Pultdach, was im Bereich der Gestaltungssatzung ein Novum gewesen wäre. In der überarbeiteten Planung wurde der Anbau zwar deutlich reduziert, aber das Pultdach ist immer noch geplant. Dazu sagte Bänziger, „wir sollten in der Gestaltungssatzung keinen Präzedenzfall schaffen“.

Außerdem werden im Hof nur drei Stellplätze nachgewiesen. Laut der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur sind jedoch für Versammlungsstätten ein Stellplatz für jeweils 4-8 Besucherplätze vorgeschrieben und für Kirchen ein Stellplatz für 10-40 Sitzplätze. Der Architekt bat die Gemeinde dennoch um die Genehmigung des Vorhabens, da die Ausweisung von mehr als 3 Stellplätzen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Außerdem verwies der Antragsteller auf den nahegelegenen Kirchplatz als Parkmöglichkeit, was Carolin Holzmüller (FDP) als „Verdrängungsmechanismus“ bezeichnete. Das sei keine Alternative, der Antragsteller müsse Parkplätze nachweisen. Die Verwaltung sieht die aktuell geplanten 3 Stellplätze als zu gering an. Darum und aufgrund des nach wie vor geplanten Pultdachs empfahl sie, das Einvernehmen zu versagen. Aber sie werde mit dem Antragsteller das Gespräch suchen. Das Gremium stimmte dem Antrag bei einer Enthaltung zu.

 

10. Neubau einer Fertiggarage Wilzerstraße

Das Bauvorhaben muss nach § 30 BauGB beurteilt werden. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Baufensters. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde bereits im Juni 2016 gestellt und im Dezember 2016 bewilligt. Die Befreiung von der Überschreitung des Baufensters wurde zum damaligen Zeitpunkt erteilt und wurde jetzt bestätigt. Die Zustimmung war einstimmig.

 

11. Bauvoranfrage Wohnraumerweiterung und Sanierung EFH Mützenau

Der Bauherr plant, das Dachgeschoss um eine lichte Kniestockhöhe von einem Meter zu erhöhen. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da sich das Gebäude auch nach der Veränderung noch nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die geplante Firsthöhe mit 9,35 m in der Nachbarschaft ähnliche Entsprechung findet, hat das Gremium die Bauvoranfrage einstimmig positiv beschieden.

 

12. Bauvoranfrage: Errichtung einer mechanischen Zustellbasis zur Sortierung und Kommissionierung von Paketen, Am Eisweiher

Die DHL plant, auf einem Grundstück Am Eisweiher, neben der Firma IPO PrämienService GmbH, ein Paketzentrum mit einer mechanisierten Zustellbasis einzurichten. Es ist vorgesehen, dass am Standort Weingarten 96 Zustellbezirke eingerichtet werden, die mit Elektrofahrzeugen beliefert werden. Für die Errichtung dieser Zustellbasis werden folgende Flächen und Gebäude benötigt: ein Hallengebäude mit einem Ent- und einem Verladebereich zur Sammlung und Verteilung von Paketsendungen in und für die Region. Die Halle verfügt im Beladebereich über Toranlagen für Sprinter und Streetsoccer, im Entladebereich befinden sich Tore für die Lkw-Andienung. Die Außenmaße für das Hauptgebäude betragen rund 116 m auf 22 m. Im Firstbereich sind zwei Lichtbänder zur Belichtung der Arbeitsplätze eingeplant. Angrenzend an die Halle ist im südlichen Teil des Grundstücks ein Verwaltungsgebäude geplant in den Abmessungen 34 m mal 14,60 m. Hier befinden sich Verwaltungsräume, technik, Sanitär, und Aufenthaltsräume. Vorgesehen ist Massivbauweise.

Die Außenanlagen bestehen aus unterschiedlichen Stellplätzen für die Zustellfahrzeuge sowie aus einem Pkw-Stellplatzbereich für 50 Fahrzeuge. Die Höhenunterschiede auf dem Gelände werden über Böschungen und teilweise Winkelstützanlagen abgefangen.

Die Erschließung des Grundstücks soll über eine neue Zufahrt im Bereich der Straße „Am Eisweiher“ erfolgen. „Es wird ein Betrieb mit viel Technik und wenig Arbeitsplätzen“ bemerkte Bürgermeister Eric Bänziger zu dem Vorhaben.

Marielle Reuter (WBB) meinte, in Summe widersprächen die einzelnen Befreiungen den Grundzügen des gültigen Bebauungsplanes.

Die Verwaltung hat die einzelnen Anfragen wie folgt beantwortet:

Kann ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des BP grundsätzlich gestellt werden? Grundsätzlich ja.

Kann die Fassadengliederung wie dargestellt als Abweichung genehmigt werden? Die Gliederungen der Baukörper entlang der L 559 sind in der Bauleitplanung der Gemeinde in Bezug auf die städtebauliche Gestaltung des Ortsrands klar definiert. Die Verwaltung erklärte, der Bebauungsplan sei zur Ortsrandstraße ausgerichtet. Der vorgesehenen Gliederung der Fassade mit Rücksprüngen und Farbwechsel könne eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden.

Mit welchen Maßnahmen kann eine Befreiung erreicht werden? Das könne nicht pauschal beantwortet werden.

Ist die Überschreitung der GRZ im Bereich der Nebenanlagen möglich?

Eine Überschreitung der Grundflächenzahl im Bereich der Nebenanlagen sei unter Einhaltung der maximal definierten Grundflächenzahl grundsätzlich möglich. Die Berechnung müsse in den definierten Teilabschnitten erfolgen. Dasselbe gelte für die Überschreitung der Baugrenze sowohl durch die Zufahrt als auch durch die Erschließungsstraße.

Die Ausführung der geplanten Van-Stellplätze in Asphalt sei nicht möglich. Es müssen wasserdurchlässige Beläge sein. Die  Summe der Überschreitungen darf die Grundzüge der Bauleitplanung nicht berühren.

 

13. Neubau einer Doppelgarage, Schillerstraße

Das Bauvorhaben liegt in der Schillerstraße 46/1 und somit im Geltungsbereich eines BPs. Da die geplante Garage die hintere Baugrenze um 2 m überschreiten wird, hat der Bauherr eine Befreiung beantragt. Da bereits vergleichbare Befreiungen erteilt wurden, stimmte das Gremium hier einer Befreiung zu.

 

14. Erweiterung Kindergarten am Buchenweg

Die Gemeinde baut das ehemalige Vereinsheimgebäude im Buchenweg 42 zu einer temporären Einrichtung für Kinderbetreuung um. Aufgrund des aktuellen Bedarfs an Betreuungsplätzen wird eine Erweiterung um eine zusätzliche Gruppe nötig. Der neue Gruppenraum sowie die weiteren notwendigen Räume wurden in die bisherige Planung eingearbeitet und mit den Fachbehörden abgestimmt. Nun soll der bisherige Reserveraum (Büro und Materialraum 70 qm) zu einer zweiten Kindergartengruppe mit verlängerter  Öffnungszeit umgenutzt werden. Da die äußere Gebäudestruktur erhalten bleibt und die neue Raumgliederung mittels nichttragender Trockenbauwände erfolgt, steht der Umbau den künftigen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans nicht entgegen. Das Gremium stimmte der geplanten Erweiterung einstimmig zu.

 

15.  Abriss Scheune, Neubau Wohnhaus 2. Reihe, Luisenstr. 3

Der Bauherr beantragt den Abriss einer bestehenden Scheune, den Neubau eines Wohnhauses in der 2. Reihe und die Sanierung vorhandener Gebäude. Das Bauvorhaben ist nach § 34 zu beurteilen. Es gelten die Sanierungssatzung und die Stellplatzsatzung sowie die Gestaltungssatzung. Das Baurechtsamt erteilte bereits im September die Auflage, dass mindestens 3 Stellplätze zu schaffen seien. Ein Stellplatz konnte auf dem Grundstück nachgewiesen werden, für die beiden anderen wurde nach einer anderen Lösung gesucht. Weitere Auflagen betrafen die Beantwortung diverser Fragen nach Anzahl und Pflegegrad der zu behandelnden Personen sowie Nachbesserungen im Bereich des zweiten Rettungsweges. Unter der Voraussetzung, dass diese Auflagen erfüllt werden, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zu erteilen. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmten zu.

 

16. Umbau Rathaus, EG: Vergabe der Heizungs- und Elektroarbeiten

Aufgrund des Wasserschadens im Frühjahr 2019 mussten die beschädigten Wasser- und Heizungsleitungen komplett entfernt werden. Mehrere Fachfirmen der Gewerke Heizung und Elektro wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Für die Heizungsarbeiten gingen zwei Angebote ein, den Zuschlag erhielt der wirtschaftlichste Bieter, die Firma Schmidt & Seitz aus Stutensee. Für die Elektroarbeiten ging nur ein Angebot ein. Nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit ging der Zuschlag an die Firma Elektro Fischer aus Weingarten. Gerhard Fritscher (CDU)  fragte kritisch nach, wie eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit möglich sei, was die Verwaltung mit Verweis auf vergleichbare Angebote aus anderen Vorhaben beantwortete.

 

Haushalt 2020: Gebäude- und Straßenunterhaltung, investive Maßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau

Budget und Prioritätenliste

Seit dem Jahr 2012 werden die Ausgaben für Gebäudeunterhaltung als Budget definiert. Dazu gehören Ausgaben für jährlich wiederkehrende und einmalige Unterhaltung, Unterhaltung der technischen Anlagen, Wartungsverträge und Unterhaltung der Außenanlagen. Die einmaligen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Gebäudebestanden werden in einer Prioritätenliste explizit definiert. Ebenso wurde in 2019 ein Budget für die jährliche Unterhaltung der Verkehrsflächen und Brückenbauwerke definiert.

 

Investitionsgesamtliste

Der Leiter der Finanzen, Michael Schneider und der Leiter des Bauamts, Oliver Leucht, stellten dem Ausschuss für Umwelt und Technik die einzelnen Teilbereiche mit entsprechenden Haushaltsansätzen vor, die hier nur exemplarisch und teilweise wiedergegeben werden können. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, die Liste beinhalte sowohl Positionen, die abgearbeitet werden müssten als auch „optionale“ Positionen. Das Archiv soll aus der Walzbachhalle verlagert werden. Die Finanzverwaltung braucht Büroausstattung und diverse Anschaffungen im EDV-Bereich. Das Rathaus soll im Erdgeschoss und im Dachgeschoss umgebaut werden. Das Lammeck soll eine Klimaanlage erhalten. Optional sei eine Klimaanlage im Sitzungssaal, wozu Gerhard Fritscher meinte, eine Klimaanlage für die Mitarbeiter sei wichtiger. An dieser Stelle beantragte Carolin Holzmüller (FDP) einen „Zimmerplan“, was sich künftig wo befinde und Gerhard Fritscher (CDU) forderte ein Gesamtkonzept sämtlicher noch kommender Umbauten im Rathaus einschließlich der Kosten.

 

Information und Kommunikation

Zahlreiche Neuerungen und Aufrüstungen fallen in den Bereich „Information und Kommunikation“.

 

Feuerwehr

Eine mobile Tankstelle soll die Feuerwehr für den Katastrophenfall mit Treibstoff bevorraten. Im Feuerwehrhaus soll eine Brandmeldeanlage installiert werden. Erbost dagegen reagierte Fritscher auf das Ansinnen, der Feuerwehr für den Oldtimer und andere Fahrzeuge, die nicht ständig in Gebrauch sind, eine Garage für 205.000 € zu errichten. Vor dem Hintergrund unseres Haushaltes ist das nicht zu vertreten sagte er mit einem Seitenblick auf den Kreisel am Rathausplatz, der ebenfalls mit einem sechsstelligen Betrag für große Bedenken gesorgt hatte.

 

Schule

Der Digitalpakt Schule kostet viel, erhält aber auch viel Förderungen. Ein zweiter Fluchtweg in Höhe von 100.000 € ist aufgrund des Brandschutzes unabdingbar. Rund 350.000 € sind für die Konzeption der Erweiterung der Turmbergschule vorgesehen mit Folgekosten in den zukünftigen Haushaltsjahren von 18 Millionen €.

 

Investitionen in Kinderbetreuung

Der größte Brocken wird die Kinderbetreuung sein. Außer dem „normalen“ Budget fallen in St. Klara Umbauarbeiten für Ganztagesbetreuung an. Der Kindergarten Waldbrücke am Forlenweg soll für eine halbe Million auf fünf Gruppen erweitert werden. Das Gebäude Buchenweg 42 wird für 370.000 Euro zum Kindergarten umgebaut. An der Ringstraße soll ein neuer fünfgruppiger Kindergarten entstehen (Planungskosten 2020 250.000 €; Folgekosten 5.250.000 €). In Summe werden diese Ausgaben mit 34 Prozent der Kosten gefördert.

 

Blumenbeete in der Bahnhof stoßen auf Kritik

Die aktuell neu angelegten Blumenbeete in der Bahnhofstraße stießen auf Kritik in der Bevölkerung, wurde dem Bürgermeister berichtet. Seitens des Gemeinderates lag die Kritik darin begründet, dass Bänziger das Projekt vorher nicht abgesprochen habe. Nun erklärte er, es sei notwendig, die Beete zeitgemäß – das bedeute hitzeresistent und insektenfreundlich – anzulegen und nicht zuletzt um den Arbeitsanfall für den Bauhof zu reduzieren. An dieser Stelle erbat Carolin Holzmüller eine Abbildung der Überstunden des Bauhofpersonals. Aufgrund einer Aussage des Gewerbevereins, sie hätten sich mehr Parkplätze statt neuer Beete gewünscht, erklärte Bänziger, es sei ein Spannungsfeld zwischen dem Erfordernis, der Natur ihren Raum zu geben und Parkplätze zu schaffen.

Die Sanierung und Entwicklung der Jöhlinger Straße ist für drei Bauabschnitte mit 965.000 Euro angesetzt, wobei die Kostenerstattungen von Bund und Land insgesamt 293.000 betragen. Mit enthalten sind die Kosten für die Ampelanlage am Steigweg. Der Sanierungsaufwand „Ortskern“ wurde mit 712.000 Euro angesetzt, wovon 428.000 als Förderung von Bund und Land abzuziehen seien. 

Summa summarum beinhaltete die Investitionsgesamtliste einen Gesamtbetrag von über sieben Millionen.

 

Straßen- und Gebäudeunterhaltung sowie Gebäudebewirtschaftung

Der Fachbereichsleiter Tiefbau, Gerd Weinbrecht, berichtete über die konsumtiven Ausgaben im Bereich Straßenunterhaltung 2020. Er schilderte Maßnahmen wie beispielsweise die Verschlammung der Walzbachverdolung und die Spülung der Unterführungen. Feldwege und Radwege müssen instandgehalten werden. Manches wird an eine Firma vergeben, andererseits amortisieren sich Anschaffungen wie beispielsweise eine „Spülmaus“, weil damit der Bauhof selbst arbeiten könne. Auch für die Gebäudeunterhaltung 2020 legte er eine Prioritätenliste für die einmaligen Kosten sowie die Wartungs- und Unterhaltungskosten vor sowie eine Darstellung der Gesamtkosten für die Gebäudebewirtschaftung 2020. Dazu gebe es eine Software „Facility Management“, die auf einen Blick zeige, wo was zu machen sei und dadurch die Übersicht über anfallenden Unterhaltsbedarf wesentlich erleichtere. Die „Hausmeisterkonzeption 2020“ weist drei Teams aus, die für die Kindergärten, für das Rathaus und den Rathausplatz und für Technik zuständig sind. Ein weiteres Team kümmert sich um Obdachlose und Asyl und ein fünftes um Schule und Walzbachhalle.

 

Gebäudebudget im Überblick

Zum Thema „Gebäudebudget“ zeigte Bänziger abschließend eine Übersicht: 40 Positionen, eine jede in dreistelliger Tausenderhöhe, seien abzuarbeiten, von 16 Positionen könne man keinen Abstand nehmen. Der ganze Vortrag zeigte ein Netz von Verpflichtungen und Anforderungen auf, sowie das Bemühen um Gegenfinanzierungen und Förderung. Verschiebungen oder gar Streichungen stehen einem gesellschaftlichen Anspruch nach immer mehr Sicherheit und Perfektion gegenüber, zusätzlich befeuert durch gesetzliche Vorgaben. Die Ausschussmitglieder nahmen das Paket in schriftlicher Form mit, im Januar soll die Prioritätenliste mit allen Abhängigkeiten und Konsequenzen erstellt und beschlossen werden.  Entsprechend der Beschlussvorlage erfolgt die abschließende Beratung im Gemeinderat im Rahmen der weiteren Haushaltsberatung 2020.

 

 Erneute Diskussion um den Knotenpunkt Jöhlinger Straße / Bundesstraße 3

Es war der Wunsch des Gemeinderates gewesen, den Ausbau des Knotenpunkts der Jöhlinger Straße mit der Bundesstraße, Bestandteil des dritten Bauabschnitts, noch einmal vertieft im Ausschuss für Umwelt und Technik zu beraten. Das Planungsbüro, Modus Consult, stellte den Vorentwurf aus dem Jahr 2017 vor, der auf einer Verkehrszählung aus 2016 beruht und eine Prognose bis 2030 beinhaltet. Nach dieser Prognose bestehe aktuell kein Handlungsbedarf. Die ermittelte Zahl ergab eine Tagesmenge von 18.700 Fahrzeugbewegungen. In der Morgenspitze wurde aus der wartepflichtigen Jöhlinger Straße heraus Richtung Rathaus ein Rückstau von 68 Metern gemessen, in der Nachmittagsspitze von 55 Metern. Das ergebe die Bewertung „D“, erklärte das Planungsbüro, was eine „ausreichende“ Verkehrsabwicklung bedeute. Die Prognose der Verkehrsentwicklung im Landkreis Karlsruhe bis 2030 zeige jedoch eine Zunahme des Leichtverkehrs um elf und des Schwerverkehrs um acht Prozent. Dann sei der Knotenpunkt „überlastet“, „wachsende Staus“ werden sich bilden. Als Lösung des Problems wurden drei Ansätze aufgezeigt: eine Aufweitung für Rechtsabbieger, die eine zusätzliche Aufstellfläche für zwei Pkw oder einen Lkw darstelle. Eine Lichtsignalanlage brächte deutliche Erhöhung der Rückstaulängen durch Wartezeiten, wobei die Fußgänger nicht integriert seien. Oder einen Minikreisel mit Fußgängerüberwegen. Diese Lösung sei die zweckmäßigste Lösung. Die Verkehrsabwicklung 2030 verbessert sich dann von der schlechtesten Stufe „F“ mit langen Stauzeiten auf „B“ mit kurzen Wartezeiten und einer Befahrbarkeit ohne Einschränkungen sowie einer optimalen Fußgängerquerung. Aber die Erhöhung der Leistungsfähigkeit könnte auch mehr Verkehr anziehen. Bürgermeister Eric Bänziger, der sich von vornherein gegen den Kreisel ausgesprochen hatte, meinte hierzu, nun würde im schönen Ortskern dem Verkehr eine Priorität eingeräumt. Er wies darauf hin, dass die Gemeinde die Kosten des Kreisels in Höhe von 250.000 Euro, sollte er jetzt gebaut werden, selbst zu tragen hätte. Würde bis 2030 abgewartet und sich die Zahlen wie prognostiziert tatsächlich entwickeln, wären Land und Bund in der Pflicht. Andrea Friebel (CDU) sprach sich trotzdem nachdrücklich für einen sofortigen Bau des Kreisels aus und begründete dies mit den jetzt bestehenden langen Rückstaus, die durch Anfahren und Abbremsen eine starke Feinstaubbelastung verursachten. Im Gesamtrahmen der Baumaßnahme seien 250.000 Euro „nicht viel“. „Sparen bedeute „Investieren zum richtigen Zeitpunkt“. Für Karlernst Hamsen (Grüne) hat der Kreisel „nicht die erste Priorität“. Die Gefahr, dadurch mehr Verkehr anzuziehen, dürfe nicht vernachlässigt werden. Es solle die Entwicklung bis 2030 abgewartet und dann bei entsprechendem Bedarf die Kosten dem Land auferlegt werden. Hans-Martin Flinspach (WBB) sprach von einem „umgekehrten Konnexitätsprinzip“. Sonst klagten die Kommunen über Aufgabenzuweisungen ohne Mittel, jetzt wolle Weingarten vorfinanzieren? Er schlug vor, mit dem Regierungspräsidium zu verhandeln, ob die Maßnahme vorgezogen werden könne, denn es seien keine Haushaltsmittel da. Auch Carolin Holzmüller (FDP) sah die finanzielle Belastung für Weingarten kritisch. Sie könne den sofortigen Bau nur befürworten, wenn das Regierungspräsidium zustimme, die Sache um zehn Jahre vorzuziehen. Noch einmal insistierte Andrea Friebel, der Kreisel sei eine Zukunftslösung, die vergleichsweise wenig koste und zog die Ausgaben für die neu gestalteten Blumenbeete in der Bahnhofstraße als Negativbeispiel heran. Schließlich fiel die Entscheidung einstimmig dahin, dass der Bürgermeister im Beisein der Fraktionsvorsitzenden beim Regierungspräsidium vorsprechen werde, ob eine Nachfinanzierung des Kreisels möglich sei. Sobald darüber Klarheit herrsche, könne die Entscheidung  fallen, ob der Kreisel gebaut werde oder nicht.

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