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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 14.11.2019
 

1.     Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1  Werbeanlage auf dem Anwesen Eisweiher 11

Der Bauherr plant die Errichtung von Werbeanlagen für das Kleintier-Gesundheitszentrum Am Eisweiher 11. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Obere Kehrwiesen II / Rehlinger“ und ist darum nach dessen Festsetzungen zu beurteilen. Demnach dürfen Werbeanlagen nicht über die Fassadenhöhe hinausragen. Unzulässig ist Lichtwerbung in grellen Farben und mit wechselndem und bewegtem Licht. Geplant sind ein Pylon von 2,50  m Höhe, ein beleuchtetes Eingangstransparent 0,45 m x 1,40 m, sowie je ein Leuchtlogo plus Bildmarke ca. 5,50 m x 1,50 m. Da alle vier geplanten Werbeanlagen nicht höher sind als die Fassade und diese Festsetzungen einhalten, hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik das Vorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen, sprach aber die Anregung aus, insektenfreundliche Leuchtmittel zu verwenden.

 

1.2  Abriss aller Gebäude auf den Grundstücken Bahnhofstraße 95 – 101

Auf diesen Grundstücken befinden sich insgesamt fünf Gebäude, davon drei Wohnhäuser, eine Werkstatt und ein Schuppen. Sämtliche Gebäude sollen abgebrochen werden als Vorgriff einer zukünftigen Bebauung. Bürgermeister Eric Bänziger berichtete, es lägen Angrenzereinwendungen vor, die eine gutachterliche Prüfung erforderlich machten. Klaus Holzmüller meinte, er sei davon ausgegangen, dass kein Bebauungsplan zugrunde liege. Wenn aber Teile eines alten Erdöltanks über die Grundstücksgrenze hinausragen, sei das ein anderer Sachverhalt. Dazu entgegnete Bänziger, die Gemeinde habe gegen den Abbruch keine Handhabe. Lediglich danach wirke das Gestaltungsrecht der Gemeinde. Somit hatte der AUT den Abrissantrag lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

1.3  Apothekenstraße 4

Der Bauherr plant im Vergleich zur bisherigen genehmigten Planung die Erhöhung der Anzahl der Wohnungen. Dazu soll eine Wohnung im 1. OG geteilt werden, so dass anstatt vier Wohnungen fünf entstehen. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen im Erdgeschoss soll angepasst und der Grundriss im Dachgeschoss soll geändert werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Sanierungsgebiets „Ortskern“. Die sanierungsrechtliche Prüfung der Stellplätze ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Da sich die Gebäudekubatur im Vergleich zur genehmigten Planung nicht verändert hat, kann das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden. Die Änderungen beziehen sich nur auf die innere Struktur des Gebäudes. Es sei wichtig, dass dieses ortsbildprägende Gebäude äußerlich erhalten bleibe, betonte Bänziger. Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

 

1.4  Umnutzung Ladengeschäft in Bäckereifiliale, Bahnhofstraße 64

Das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da dies der Fall ist, erteilt der Ausschuss die Genehmigung zur geplanten Umnutzung. Die Barrierefreiheit wird durch Errichtung einer Rampe zur Eingangstür gegeben. Laut der Stellplatzberechnung des Antragstellers werden 4 Stellplätze benötigt. Das Vorhandensein dieser Stellplätze sei im rückwärtigen Hof nachgewiesen, somit könne die Genehmigung zur Umnutzung erteilt werden, berichtete Ortsbaumeister Oliver Leucht. Gerhard Fritscher (CDU) wandte ein, diese Stellplätze würden von der Kundschaft nicht angenommen werden. Es handele sich um einen „völlig unpraktikablen Vorschlag“. Seiner Meinung nach sollten die Parkplätze entlang der Straße vor dem Ladengeschäft Mai bis zum Immobiliengeschäft angeordnet werden. Oder der Hof des ehemaligen Lidl-Geschäfts sollte zugänglich gemacht werden. Bürgermeister Bänziger entgegnete, wenn die Parkplätze nicht anfahrbar seien, müsse der Antragsteller Ablöse zahlen. Das sei aber heute nicht zu bewerten, heute gehe es nur um die baurechtliche Anfrage. Er schlage der CDU vor, einen Antrag zu stellen, die Gemeinde solle im vorderen Bereich dieses Anwesens Stellplätze schaffen. Hans-Martin Flinspach (WBB) prophezeite durch die Lage der Bäckerei im Kreuzungsbereich ein Verkehrschaos. Bänziger sagte dazu, die Badische Backstub habe am alten Standort gar keine eigenen Parkplätze gehabt. Das sei kein Teil der baurechtlichen Betrachtung. Karlernst Hamsen (Grüne Liste) wies darauf hin, dass beim nahkauf ebenfalls Parkplätze im Hof seien, das könne parallel betrachtet werden. Abschließend bat Andrea Friebel (CDU), das Ordnungsamt solle ein Auge darauf haben, dass diese Parkplätze genutzt würden und kein wildes Parken im Kreuzungsbereich entstünde. Der Ausschuss erteilte einstimmig die Zustimmung zu der geplanten Umnutzung.

 

1.5  Errichtung Werbeanlage Bahnhofstr. 64

Im Zusammenhang mit der Umnutzung des ehemaligen Ladengeschäfts in eine Bäckereifiliale hat der Bauherr einen Antrag zur Errichtung einer Werbeanlage gestellt. Das beleuchtete Werbeschild hat eine Größe von rund 0,75 m x 2,5 m und befindet sich an der Fassadenseite der Bahnhofstraße. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauherrn die Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das Einvernehmen.

 

1.6  Nutzungsänderung einer Bürofläche zu Wohnfläche und Neubau einer Außentreppe, Neue Bahnhofstr. 6

Das Bauvorhaben kann genehmigt werden, wenn es sich nach § 34 in die Umgebungsbebauung einfügt. In der Neuen Bahnhofstraße gibt es derzeit beiderseits der Burgstraße eine einheitliche vordere Bauflucht der Bestandsbebauung. Diese wird durch die geplante Kelleraußentreppe mit den Maßen 1,34 m  x 5,23 m überschritten. Das Treppenbauwerk überschreitet die Abmessungen von untergeordneten Bauteilen, allerding nur um 0,23 m. Aufgrund dieser Geringfügigkeit gilt der § 34 als erfüllt. Laut Planunterlagen entsteht im Untergeschoss keine neue Wohneinheit. Das Gremium erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Nutzungsänderung der Bürofläche und zum Neubau einer Kelleraußentreppe.

 

1.7  Neue Bahnhofstraße 14/1

Das Bauvorhaben wurde bereits in den AUT-Sitzungen am 17.09.2018 und 11.03.2019 beraten und abgelehnt. Der Bauherr hat daraufhin umgeplant, was die Änderungen der Grundrisse in KG, EG, OG und DG betrifft, sowie einen neuen Dachstuhl mit Gauben, die Nutzungsänderung des EG von Büro zu Wohnungen, den Abbruch der bestehenden und die Errichtung einer neuen Garage sowie die Erweiterung auf 7 Wohneinheiten. Da nunmehr die Vorgaben des Bebauungsplans „Höhefeld (Bereich Rosenstraße Südseite)“ eingehalten werden (Traufhöhe, Dachneigung) und alle Erweiterungen innerhalb des Baufensters liegen, hätte der Ausschuss sein Einvernehmen erteilen können. Aber laut Planunterlagen werden 11 Stellplätze nachgewiesen. Dazu erhob Friederike Schmid (SPD) den Einwand, dass durch den Zusammenhang mit dem Anwesen Silcherstraße 22 eigentlich 17 Stellplätze gebraucht würden. Daraufhin entschied Bürgermeister Bänziger, den Antrag zurückzustellen.

 

1.8  Jöhlinger Straße 118

Der Bauherr beantragt die Aufstockung einer bestehenden Lagerhalle zur Errichtung von Wohnraum und der Anbringung einer Photovoltaikanlage. Diese bauliche Erweiterung durch Aufstockung ist aus Sicht der Baurechtsbehörde im Außenbereich nicht zulässig. Daher versagen die Mitglieder des AUT das Einvernehmen. Eine Umnutzung ohne Aufstockung könnte genehmigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Bebauungsplan über das Areal zu legen, indem die Bebauung generell auf Basis des § 30 BauGB geregelt werden kann. Die Ablehnung des Baugesuchs erfolgte einstimmig. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude ist möglich, weil verfahrensfrei.

 

1.9  Neubau eines Zweifamilienhauses Bahnhofstr. 95

Auf Grundstück Nr. 95 soll ein Neubau als Zweifamilienhaus mit barrierefreier Erschließung im Erdgeschoss errichtet werden. Für diese Aufzugsanlage ist eine Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften betreffend Dachaufbauten erforderlich. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit ist die Verwaltung geneigt, eine Befreiung in Aussicht zu stellen, empfiehlt aber dem Bauherrn die Prüfung eines alternativen Fahrstuhlantriebes, der eventuell eine geringere Aufbauhöhe des Schachtturmes ermöglicht. Die im rückwärtigen Teil geplanten Balkone befinden sich außerhalb des Baufensters, sind aber nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde als untergeordnetes Bauteil zulässig. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zum geplanten Neubau und stellten die Befreiung für die abweichende Ausführung des Fahrstuhlschachtes in Aussicht.

 

2.    Fahrzeugbeschaffungen

In nächster Zeit müssen für das Ortsbauamt, den Bauhof sowie den Hausmeisterservice 3 Fahrzeuge beschafft werden. Der Fachbereichsleiter Tiefbau, Gerd Weinbrecht, berichtete über die vorbereitenden Gespräche mit der Autofirma.

Über alle drei Fahrzeuge soll einzeln entschieden werden. Anlässlich der Beschaffung eines Multicars in der Vergangenheit hatte der Gemeinderat deutlich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, in Zukunft grundsätzlich mehr auf Alternativen zum Verbrennungsmotor zu setzen. Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Reparaturkosten sowie das Einsatzgebiet flossen in die Diskussion der Verwaltung mit einem örtlichen Fachbetrieb bezüglich geeigneter Antriebsarten ein. Weinbrecht erläuterte die Voraussetzungen: Das Fahrzeug des Ortsbauamts wird wesentlich im Außenbereich eingesetzt und sollte darum ein Fahrzeug mit höherem Radstand sein. Für Fahrzeuge mit hohen Anforderungen an Beschaffenheit und Beständigkeit eigenen sich Benziner besser als andere. Ein Diesel sei weniger geeignet, da es sich vorwiegend um Kurzstrecken handele.

Die Fahrzeuge für Bauhof und Hausmeisterservice werden mehr innerorts und auf Überlandstrecken zum Einsatz kommen. Hier wären andere Antriebsarten möglich. Hybridantrieb kommt aus Kostengründen nicht in Frage. Bleiben Erdgas und Autogas. Für Autogas spreche der Sicherheitsvorteil, dass der Gastank im Kofferraum sitzt und nicht an der Unterseite des Fahrzeugs und der günstigere Gaspreis. Ein Nachteil sei, dass den Gasantrieb betreffende Reparaturen nicht im örtlichen Fachbetrieb ausgeführt werden können.

Dem widersprach Karlernst Hamsen (Grüne). Er befand die Vorlage als einseitig pro Autogas und darum nicht objektiv. Die Argumente gegen Erdgas könne er nicht teilen. Hans-Martin Flinspach fragte grundsätzlich nach der Notwendigkeit, zwei Geländewagen anzuschaffen. Ob keine Absprache möglich sei? Im Übrigen stimmte er Hamsen zu. Klaus Holzmüller sagte, er sei Landwirt und habe gar kein Geländefahrzeug. So schlecht seien die Feldwege nicht, als dass kein normaler Pkw ausreichend sei. Dazu entgegnete Weinbrecht, der unten liegende Tank beim Erdgas-Fahrzeug könne beschädigt werden, was vom TÜV nicht akzeptiert werde. Außerdem gehe es nicht um Allrad oder Jeep, sondern um einen höheren Radstand. Gerhard Fritscher (CDU) frage, was Weinbrecht denn ganz konkret vorschlagen würde. Weinbrecht sagte, er würde alle drei Fahrzeuge als Benziner nehmen. Über diese Aussage wurde abgestimmt: Hamsen und Flinspach stimmten dagegen, Gemeinderätin Döbbelin enthielt sich, die übrigen Ausschussmitglieder stimmten dafür. Somit fiel die Entscheidung mehrheitlich für drei Benzinfahrzeuge.

 

3.    Informationen des Bürgermeisters

Die Bankette an der Zufahrtsstraße zum Sallenbusch sollen noch diese Woche repariert werden.

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