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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 69 “Höhefeldstraße/Burgstraße“, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1

Artikel vom 01.12.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Höhefeldstraße/Burgstraße“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 47.770 m² und die Flurstücke Nr. 12733, 12734, 12735, 13749, 13750, 13751, 13752, 13753, 13754, 13755, 13755/1, 13755/2, 13755/3, 13755/4, 13755/5, 13755/6, 13755/7, 13756, 13756/1, 13756/2, 13756/3, 13830, 13830/1, 13830/2, 13830/3, 13830/4, 13830/5, 13831, 13833, 13833/1, 13833/2, 13834, 13835, 13837, 13838, 13838/1, 13840, 13840/2, 13840/3, 13840/4, 13840/5, 13840/6, 13841, 13841/1, 13842, 13842/1, 13842/2, 13843, 13844, 13844/1, 13844/3, 13844/4, 13845, 2063, 2063/1, 2067, 2068, 2069, 2070, 2070/1, 2070/2, 2070/3, 2070/5, 2070/6, 2074 vollständig sowie die Flurstücke Nr. 13810 (Höhefeldstraße), 13729 (Rosenstraße) und 13832 (Rosenstraße) teilweise. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

Anlass und Ziel der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 "Höhefeldstraße/Burgstraße" in Weingarten möchte die Gemeinde Weingarten als Planungsziel die städtebauliche Verträglichkeit zukünftiger Planungen insbesondere zur Regelung des Maßes der baulichen Nutzung für die rückwärtige Bebauung sowie einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorbeugen. Für die Höhefeldstraße liegt lediglich ein Baufluchtenplan "Höhefeldstraße" vom 13.11.1958 vor.

Die Fläche liegt innerhalb der Ortslage. Der Bebauungsplan soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren in Form einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Aufgrund eines Übertragungsfehlers zur Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt eine Verlängerung des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit den Begründungen und dem Fachbeitrag Schall können im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, bei Frau Hafermann Zimmer B2 in der Zeit vom

                                                                          29.06.2018 bis 20.08.2018

während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und weiteren Anlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auch im Internet unter www.weingarten-baden.de/gemeinde/bauplanung-gewerbe/bebauungsplaene-im-verfahren.html abgerufen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über den Anlass und allgemeine Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Innerhalb des Auslegungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben zu diesem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellung zu nehmen. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Weingarten, den 12.07.2018

Eric Bänziger, Bürgermeister

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