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Gemeinde Weingarten (Baden)

Öffentliche Auslegung Flächennutzungsplan 2030 auch in Weingarten

Artikel vom 01.07.2019

Nachbarschaftsverband Karlsruhe NVK

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2019 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes 2030 sowie des Landschaftsplanes 2030 beschlossen.

Die Offenlage des Entwurfes des Flächennutzungsplanes 2030 wird mit Begründung, Umweltbericht (inklusive Umweltsteckbriefe), Gebietspässen zu den geplanten Bauflächen sowie der Synopse der Stellungnahmen (frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließlich 23. August 2019 durchgeführt und kann während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum) eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Zur erleichterten Information über die Planinhalte, können die Unterlagen auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, und Weingarten (Fachbereich IV) eingesehen werden.

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende vorliegende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen:

 

I. Umweltbericht

Inhalt des Umweltberichtes ist die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes, die Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Flächennutzungsplanes sowie die Darstellung der relevanten Umweltziele: Gesundheit des Menschen; Kultur- und Sachgüter; Landschaft; Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft sowie die Wechselwirkung zwischen den genannten Schutzgütern als Grundlage der Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen und Wechselwirkungen, der FFH-Verträglichkeit, der Beurteilung des besonderen Artenschutzes, der möglichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nachteiliger Umweltauswirkungen sowie der Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen. Anhänge mit Kriterien zur Einstufung der Umweltverträglichkeit sowie Einzelbetrachtungen von geplanten Entwicklungsflächen vervollständigen den Umweltbericht.

 

II. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Informationen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die mögliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Boden, Pflanzen, Wasser, Artenschutz und Landschaftsbild benennen. Die Stellungnahmen sind in dem offengelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes und des Umweltberichts bereits geprüft und berücksichtigt worden. Die wesentlichen umweltbezogenen Anregungen zu den einzelnen geplanten Entwicklungsflächen betreffen alle Schutzgüter und Aspekte und sind im Umweltbericht dargelegt und dokumentiert.

Die Naturschutzverbände geben Hinweise zum Flächenverbrauch, -potentiale und –bedarf, zu den Umweltbewertungen der Entwicklungsflächen des FNP 2010, zu den Radwegen, sowie Äußerungen zum Umfang und Inhalt der Umweltprüfung. Von Seiten der Fachverwaltungen des Landratsamtes Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe werden Hinweise und Anforderungen zu gesundheitsverträglichen Wohnverhältnissen, zu Altlasten und Bodenschutz, zu Schutzgebietskulissen, Artenschutz  und Natura 2000 sowie zur Datenaktualität der Grundlagendaten zur Beurteilung des Umweltzustandes gegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Regionalverband Mittlerer Oberrhein weisen auf Betroffenheiten mit umweltbezogenen Ausweisungen der Raumplanung hin.

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan 2030 unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ergänzend ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 mit den oben genannten Unterlagen auch im Internet einsehbar unter:

www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b3/fnp_2030/formellebeteiligung.de

Karlsruhe, 29. Juni 2019

 

Johannes Arnold

Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen und Vorsitzender des NVK

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